
Der Bauernverband Aargau fordert eine niedrigere Kompensationsschwelle bei Fruchtfolgeflächen. (Symbolbild).
zvg
Der Kanton Aargau will die Fruchtfolgeflächen neu erfassen und eine Kompensationsregelung im Richtplan verankern. Neu werden 41’834 Hektaren FFF ausgewiesen. Das Mindestkontingent des Bundes beträgt 40’000 Hektaren. Wie der Bauernverband Aargau (BVA) mitteilt, ist dieser rechnerische Spielraum aber kein Freipass für weiteren Bodenverbrauch. Die Datenbereinigung schaffe keine neuen Böden.
Ernährungssicherheit beginnt beim Boden
Für den BVA beginnt die Ernährungssicherheit beim Schutz der Böden. «Fruchtfolgeflächen sind die besten und produktivsten Landwirtschaftsböden», schreibt der BVA. Auf ihnen wachsen Getreide, Kartoffeln, Raps, Zuckerrüben und weitere wichtige Kulturen. Diese gelte es deshalb konsequent zu schonen und «unvermeidbare Verluste» konsequent zu ersetzen.
Jeder dauerhafte Verlust schwäche die inländische Produktion und erhöhe die Abhängigkeit von Importen aus dem Ausland, die weniger nachhaltig seien. Landwirtschaftlicher Boden ist nicht vermehrbar und einmal überbaute Flächen liessen sich kaum zurückgewinnen.
BVA fordert niedrigere Kompensationsschwelle
Gemäss der kantonalen Vorlage sollen Verluste bei kantonalen und kommunalen Vorhaben erst ab drei Hektaren zwingend kompensiert werden. Aus Sicht des BVA ist diese Schwelle zu hoch. «Auch kleinere Flächenverluste summieren sich über die Jahre», so der Verband.

Das Bild zeigt das Inventar der Fruchtfolgeflächen per 01.01.2023.
Bundesamt für Raumentwicklung (ARE)
Hinzu komme, dass selbst das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) die 3 Hektar-Schwelle als zu hoch benennt. Auch in vielen anderen Kantonen müssten Flächen schneller kompensiert werden. Der Bund muss sogar jede Fläche kompensieren. Der BVA fordert deshalb:
- Senkung der Kompensationsschwelle von drei auf eine Hektare
- Streichung der Ausnahmen für Entwicklungsschwerpunkte, Wohnschwerpunkte und den Auenschutzpark
- Prüfung der Einführung einer zweckgebundenen Ersatzabgabe, falls keine geeignete Ersatzfläche verfügbar ist.
Flächenziel Auenschutz ist erreicht
Das Flächenziel des Verfassungsartikels zum Auenschutz von 1 % Kantonsfläche ist gemäss Verband erreicht. «Das noch bestehende Restkontingent von 22,2 Hektaren Fruchtfolgefläche ist deshalb aufzulösen», schreibt der BVA. Wer künftig weitere produktive Landwirtschaftsflächen für Auenprojekte beansprucht, solle diese wie bei anderen Projekten kompensieren.
«Der Fokus muss auf dem Unterhalt und der qualitativen Aufwertung der bestehenden Auengebiete liegen.» Zusätzliche Ausdehnungen auf Kosten der Ernährungssicherheit lehnt der BVA ab und fordert deshalb konsequenterweise die Streichung der Auengebiete aus der Vororientierung im Richtplankapitel Auenschutzpark.
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