
Die Aare als potenzieller Tatort: «Vorgesehen sind Massnahmen für Hausgeflügel in einem sechs Kilometer breiten Streifen entlang der Aare», schreibt der Kanton.
Julia Spahr
«Nach je einem Vogelgrippe-Fall bei Wildvögeln in den Kantonen Bern und Zürich müssen seit vergangener Woche auch im Kanton Solothurn Massnahmen umgesetzt werden», teilt der Kanton Solothurn in einer Mitteilung mit. Diese Massnahmen seien notwendig, um eine Einschleppung in Vogelhaltungen zu verhindern. Vor allem Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter seien zum Schutz ihrer Tiere angehalten, präventive Massnahmen gegen das Virus zu ergreifen,
Fälle in Bern und Zürich
Der Kanton Solothurn skizziert in der Mitteilung den Hintergrund dieser Massnahmen. Seit dem 6. November 2025 wurden im Kanton Bern am Bielersee und bei Männedorf am Zürichsee tote Wildvögel entdeckt, die an der Vogelgrippe verendet sind. Die auch als Geflügelpest bekannte Seuche befällt Wildvögel und Hausgeflügel, ist hochansteckend und endet für die erkrankten Tiere meistens tödlich.
Hausgeflügel kann sich durch Waren- und Personenverkehr sowie durch Kontakt mit Wildvögeln anstecken. «Die aufgetretene Virusvariante H5N1 ist nicht ansteckend für Menschen», heisst es in der Mitteilung. Dennoch werde empfohlen, im Umgang mit erkranktem Geflügel Handschuhe zu tragen.
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Massnahmen gelten bis Ende März 2026
Um weitere Ansteckungen zu verhindern, werden nördlich der Alpen in der Umgebung von grösseren Gewässern Massnahmen zum Schutz des Hausgeflügels ergriffen – dies, weil oft Wasservögel auf ihrem winterlichen Vogelzug das Virus verbreiten. Die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV verabschiedete Verordnung tangiere auch den Kanton Solothurn.
«Vorgesehen sind Massnahmen für Hausgeflügel im Beobachtungsgebiet, einem sechs Kilometer breiten Streifen entlang der Aare», schreibt der Kanton. In diesem Streifen müssen die Geflügelbestände vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt, sowie die Gesundheit der Bestände überwacht werden.

Die Karte zeigt die Solothurner Zonen, in denen Massnahmen notwendig sind.
zvg
Einschränkungen für Märkte und Ausstellungen
In den Beobachtungsgebieten darf an Märkten, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen nur Hausgeflügel aus Tierhaltungen aufgeführt werden, welche alle Massnahmen seit mindestens 21 Tagen einhalten.
Die betroffenen Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter sowie Gemeinden im Kanton Solothurn seien vom Veterinärdienst bereits am 13. November direkt informiert worden. Sollten sich im Kanton und insbesondere in den Aare-Ufergebieten nicht registrierte Geflügelbetriebe befinden, so müssen diese sich schnellstmöglich beim Amt für Landwirtschaft nachregistrieren. Diese Massnahmen gelten vorerst bis zum 31. März 2026.
-> Der Kanton bietet hier weitere Informationen zum Thema «Tierseuchen» an.
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