Hof Barenegg: Ein Verkauf mit «Stacheldraht-Hypothek»?

Seit vergangenem Oktober ist es im Kanton St. Gallen verboten, Stacheldrahtzäune ausserhalb der Sömmerungsgebiete zu halten. Auf dem vom Kanton zum Verkauf angebotenen Barenegg-Hof sollen sich jedoch noch immer solche Drähte befinden. Müsste der neue Besitzer des Hofs dann die Busse von 20’000 Franken bezahlen?

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SVP-Kantonsrat Mirco Rossi wirft dem Kanton St. Gallen vor, gegen seine eigenen Gesetze zu verstossen. Sein kürzlich eingereichter Vorstoss betrifft den kantonseigenen Landwirtschaftsbetrieb Barenegg in Hemberg, der seit dem 1. Januar zum Verkauf steht.

Auf dem Betrieb sollen sich laut Rossi mehrere Kilometer Stacheldraht befinden, die seit dem 1. Oktober 2025 hätten abgebaut werden müssen. «Vor diesem Hintergrund müssen die Stacheldrähte als illegal betitelt werden», heisst es in der von Rossi eingereichten Interpellation, die von insgesamt 24 Personen mitunterzeichnet wurde.

Attraktiver Hof steht zum Verkauf

Der rund 78 Hektar grosse Hof Barenegg in Hemberg SG steht seit dem 1. Januar 2026 leer, nachdem der bisherige Pächter Ende 2025 aufgehört hat. Der Kanton St. Gallen verkauft den Betrieb in einem mehrstufigen Bieterverfahren. Das Interesse ist sehr gross. Der Betrieb umfasst landwirtschaftliche Nutzflächen, Weideland und Wald sowie mehrere Gebäude, darunter ein denkmalgeschütztes Wohnhaus und Ställe für die Rindvieh- oder Mutterkuhhaltung.

Politiker aus dem Toggenburg kritisieren den Verkaufsprozess des Kantons als zu wenig transparent. Sie befürchten Unsicherheiten für potenzielle Käufer und verlangen klarere Informationen über den Ablauf und die Auswahl des Käufers. Besonders wichtig sei es, dass der Hof auch zukünftig landwirtschaftlich genutzt wird und möglichst an eine Bauernfamilie geht. Mit der Interpellation Rossi wird der Druck auf den Kanton nun weiter erhöht.

-> Grosses Kaufinteresse an 78-Hektar-Hof

Busse für nicht abgebaute Zäune

Seit Inkrafttreten des IV. Nachtrags zum Jagdgesetz am 1. Oktober 2022 gilt im Kanton St. Gallen ein Verbot von Stacheldrahtzäunen und ähnlich spitzen oder scharfkantigen Absperrungen ausserhalb des Sömmerungsgebiets. Ausnahmen gelten für den Schutz von Einzelobjekten, wie Bäumen sowie für polizeiliche und militärische Zwecke. Bestehende Stacheldrahtzäune ausserhalb dieser Sömmerungsgebiete mussten innerhalb einer dreijährigen Übergangsfrist zurückgebaut werden.

Diese Übergangsfrist ist am 1. Oktober 2025 abgelaufen. Stacheldrahtzäune ausserhalb der Sömmerungsgebiete verstossen seit diesem Zeitpunkt gegen das Gesetz und sollten also in einem Rechtsstaat geahndet werden. Der Kanton St. Gallen schreibt dazu in einem Merkblatt: «Wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen [diese Bestimmungen] des Jagdgesetzes verstösst, kann mit einer Busse von bis zu Fr. 20’000.– gebüsst werden.» Der Kanton verweist auch auf die entsprechende Gesetzesgrundlage ( Jagdgesetz, Artikel 65 ). Wartet der Kanton St. Gallen mit dem Ausstellen der Busse, bis ein neuer Käufer gefunden ist?

-> St. Gallen: Ärger um den Stacheldraht

Kommt Interpellation zu spät?

In seiner Interpellation fordert Rossi deshalb, dass der Kanton als Grundeigentümer seine eigenen Gesetze einhält, eine Vorbildfunktion zum Schutz des Wildes wahrnimmt und den Stacheldraht rasch entfernt. Zudem soll der Betrieb nicht mit dieser «Hypothek» verkauft werden. «Der Stacheldraht gehört demnach schnellstmöglich entfernt», heisst es. Rossi verlangt mit seiner Interpellation von der Regierung einige Antworten.

So will er wissen, wie viele Kilometer Stacheldraht tatsächlich noch vorhanden sind, wer innerhalb des Kantons für den unterlassenen Abbau verantwortlich ist, ob der Kanton gegen sich selbst Anzeige wegen des Gesetzesverstosses erstatten würde und auf welche Rechtsgrundlage er sich stützt, falls dies nicht geschieht. Zudem soll die Regierung erklären, ob sie den Stacheldraht vor dem Verkauf entfernen wird.  Falls dies nicht geschieht, soll sie die vorgesehenen Fristen und möglichen Entschädigungen für einen zukünftigen Käufer nennen.

Die Interpellation wurde Anfang März eingereicht. In einem Standardverfahren sind die Antworten der St. Galler Regierung bis zur nächsten Session im Juni zu erwarten. Bis dahin sollte der Hof Barenegg allerdings bereits einen neuen Käufer gefunden haben.

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