
Im Kanton Neuenburg sind elf Betriebe mit 400 Rindern betroffen.
Monika Gerlach
Zwischen den Dörfern Grandfontaine im Jura und Glay in Frankreich überquert man auf einem Feldweg unbemerkt die Grenze. Nur ein Grenzstein am Waldrand weist darauf hin, dass man die Schweiz verlässt und französisches Terrain betritt.
Nicht mit Verbot
Auf der französischen Seite befindet sich eine Weide, die Sylvain Quiquerez, Landwirt in Grandfontaine und Mitglied des Komitees von AgriJura, normalerweise zum Weiden seiner Kühe nutzt. Sein Betrieb befindet sich zwar auf Schweizer Gebiet, aber er ist bei weitem nicht der Einzige, der Land auf der französischen Seite der Grenze besitzt.
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Als das BLV am 17. Februar mitteilte, die Sömmerung von Rindern in Frankreich für die Saison 2026 zu verbieten, um der ansteckenden Lumpy-Skin-Disease vorzubeugen – einer Tierseuche, die in Frankreich grassiert -, waren viele Landwirte überrascht. «Wir hatten mit Einschränkungen gerechnet, aber nicht unbedingt mit einem vollständigen Verbot», sagt Sylvain Quiquerez gegenüber Keystone-SDA. Er lobt aber gleichzeitig, dass das BLV schnell einen Entscheid getroffen hat.
Fehlende Unterstützung
Im Jura betrifft dieses Verbot 23 Landwirte, davon die meisten in der Ajoie, mit insgesamt rund 670 Tieren, sagt Quiquerez weiter. Im Kanton Neuenburg sind elf Betriebe mit 400 Rindern betroffen, insbesondere in der Nähe von La Brévine und Les Verrières, sagt Yann Huguelit, Direktor der Neuenburger Kammer für Landwirtschaft und Weinbau.
Weder Sylvain Quiquerez noch Yann Huguelit stellen die Entscheidung des BLV in Frage. Sie bedauern jedoch, dass parallel dazu keine Unterstützungsmassnahmen beschlossen wurden. Mit dem Verbot der Rinderhaltung in Frankreich haben die betroffenen Landwirte ein wenig das Gefühl, sich für den Schutz des gesamten Schweizer Viehbestands «opfern» zu müssen, berichtet Quiquerez.
Pferde zügeln
«Wir alle stehen vor einer noch nie dagewesenen Situation», sagt François Monin, Direktor von AgriJura. Unabhängig von der Entscheidung des BLV hätten einige Landwirte ohnehin auf die Sömmerung in Frankreich verzichtet, um kein Risiko einzugehen. In diesem Fall stellt sich die Frage nicht. Was also tun die Landwirte, die es gewohnt waren, einen Teil ihrer Herden in Frankreich zu sömmern? Sowohl im Jura als auch in Neuenburg müssen von Fall zu Fall Lösungen gefunden werden, da jeder Betrieb seine Besonderheiten hat.
Quiquerez wird eine «Rochade» vornehmen, indem er seine Pferde auf der französischen Seite unterbringt, um seine Kühe in der Schweiz weiden zu lassen. Andere werden darauf verzichten, bestimmte Flächen zu bewirtschaften, um dort ihre Rinder unterzubringen. Einigen Landwirten wird es jedoch viel schwerer fallen, eine Lösung zu finden. «Wir haben ein oder zwei Fälle in Grandfontaine, bei denen der Grossteil des Betriebs auf französischem Gebiet liegt», da es keine natürliche Grenze zwischen den beiden Ländern gibt, betont Quiquerez.
Den ganzen Sommer im Stall
Angesichts dieser Schwierigkeiten sind die Landwirte, die dazu in der Lage sind, aufgefordert, sich solidarisch zu zeigen. «Wir werden uns mit allen Betriebsinhabern treffen und sie fragen, ob sie Platz haben, um Rinder anderer Landwirte aufzunehmen», erklärt Monin.
Einige werden sich jedoch wahrscheinlich damit abfinden müssen, die Kühe den ganzen Sommer über im Stall zu lassen, was mit Kosten verbunden ist, da zusätzliches Futter gekauft werden muss, erklärt Quiquerez. «Es gibt auch ein Problem im Zusammenhang mit Labels und Direktzahlungen. Mehrere Massnahmen, um diese zu erhalten, sind daran geknüpft, dass die Tiere weiden müssen.» Der Landwirt hofft deshalb, dass Ausnahmeregelungen gewährt werden.
Auch Region Genfersee betroffen
Das Verbot der Sömmerung von Rindern in Frankreich betrifft auch die Kantone Waadt und Genf. Im Kanton Waadt sind mehr als 160 Züchter und 4000 Tiere betroffen, in Genf etwa 30 Züchter und 1000 Tiere. Für den Waadtländer Verband der Landwirte (Prométerre) einerseits und AgriGenève und den Genfer Rinderzuchtverband andererseits lasse der Behördenentscheid den Landwirten keine Wahl.
Es werde negative Auswirkungen auf das Wohlergehen der Tiere, die Futterreserven und die wirtschaftliche Lebensfähigkeit der Betriebe haben, betonten sie in einer Mitteilung im Anschluss an die Entscheidung des BLV. Die Berufsverbände fordern vom Bund und den Kantonen angemessene Ausgleichsmassnahmen für die von diesem Verbot betroffenen Betriebe.