
Da die bestehenden Waadtländer Alpen bereits vollständig ausgelastet sind, müssen die Tiere während der gesamten Saison auf den Talbetrieben verbleiben. (Symbolbild)
Braunvieh Schweiz
Als das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am 17. Februar 2026 das Sömmerungsverbot für Schweizer Rinder in Frankreich verkündete, traf es die Waadtländer Züchter ohne Vorwarnung und ohne Begleitmassnahmen.
Rund 260 Betriebe hauptsächlich in der Westschweiz, stehen nun vor einer Saison ohne die angestammten Weiden im französischen Jura. Betroffen sind 6000 Rinder, die seit Jahrzehnten auf französischen Alpen gesömmert werden. Eine Motion im Waadtländer Parlament signalisiert den Züchterinnen und Züchtern nun, dass sie nicht vergessen werden.
«Überträger-Insekten» kennen keine Grenzen
Die Züchter reagierten mit Unverständnis. Schliesslich waren ihre Tiere grösstenteils bereits im Herbst 2025 geimpft worden, bevor sie aus Frankreich zurückkehrten. Der eingesetzte LSD-Lebendimpfstoff ist in der Schweiz und in Frankreich identisch, anerkannt wirksam und unbedenklich für Mensch, Tier und Umwelt. Eine vorsorgliche Impfung sei für die Saison 2026 von den Behörden jedoch nie in Betracht gezogen worden. Hinzu kommt, was die Motionäre als grundlegende Widersprüchlichkeit bezeichnen. Insekten als Hauptüberträger der Krankheit kennen keine Grenzen. Das Ansteckungsrisiko bleibe für die grenznahen Waadtländer Weiden auch ohne Alpung in Frankreich bestehen.
Besonders belastend für die betroffenen Betriebe ist das vollständige Fehlen jeglicher Entschädigungslösung. Bund und Kantone haben geprüft, ob finanzielle Ausgleichszahlungen möglich wären. Derzeit fehle jedoch die notwendige Rechtsgrundlage dafür. Für die Züchter bedeutet das, dass sie die wirtschaftlichen Konsequenzen einer staatlich angeordneten Massnahme allein tragen müssen. Die Kosten für die im Frühjahr 2026 in den Schutzzonen der Kantone Genf, Waadt und Wallis angeordneten Auffrischungsimpfungen übernehmen immerhin der Bund (Impfstoff) und die Kantone (Durchführung).
Erhebliche finanzielle Einbussen
Da die bestehenden Waadtländer Alpen bereits vollständig ausgelastet sind, müssen die Tiere während der gesamten Saison auf den Talbetrieben verbleiben. Dadurch können zentrale Anforderungen der Direktzahlungsprogramme, insbesondere jene des Programms für grasbasierte Milch- und Fleischproduktion sowie des RAUS-Programms (regelmässiger Auslauf ins Freie) nicht mehr erfüllt werden.

Das Sommerungsverbot in Frankreich soll die Einschleppung der hoch ansteckenden Tierseuche in die Schweiz verhindern und den Rinderbestand in der Schweiz schützen.
Thomas Heitz
Für viele Betriebe bedeutet dies erhebliche finanzielle Einbussen und organisatorische Mehrbelastungen. Gleichzeitig droht eine rasche Verbuschung der ungenutzten Alpweiden, was langfristig zu einer deutlichen Beeinträchtigung der Biodiversität und einer dauerhaften Veränderung wertvoller Kulturlandschaften führt.
Motion fordert Unterstützung und Sicherung
Vor diesem Hintergrund reichte der Waadtländer Grossrat José Durussel Ende Februar die Motion «Finanzielle Unterstützung für Waadtländer Tierhalter, die in der Saison 2026 keine Weideflächen nutzen können» im Kantonsparlament ein. Das breite politische Echo darauf ist bemerkenswert. 38 Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus fünf Parteien haben die Motion mitunterzeichnet. Die Motion verlangt vom Staatsrat zweierlei.
Erstens die rasche Schaffung der nötigen rechtlichen Grundlagen, um die betroffenen Betriebe für die Saison 2026 finanziell zu unterstützen und zweitens die langfristige Sicherung des grenzüberschreitenden Weideabkommens für die kommenden Jahre. Die Motion wurde zur sofortigen Berücksichtigung und direkten Überweisung an den Staatsrat eingereicht. Dies soll ein klares Signal des Kantonsparlaments sein, dass die Züchterinnen und Züchter mit dieser Situation nicht allein gelassen werden.