Landwirtschaft zuerst: Luzern nutzt neuen Ermessensspielraum

Der Agrarkanton Luzern steht vor der Herausforderung, die Entwicklung der Landwirtschaft mit dem Schutz von Umwelt und Landschaft in Einklang zu bringen. Neue Vorgaben im Raumplanungsgesetz erweitern den Handlungsspielraum. Eine Taskforce soll diesen ausloten.

pd/ome |

Wie der Kanton Luzern mitteilt, müssen besonders bei Baubewilligungsverfahren ausserhalb der Bauzone die Interessen beider Seiten sorgfältig abgewogen werden. Durch die neuen Bestimmungen des nationalen Raumplanungsgesetzes erhält die Landwirtschaft mehr Spielraum, was Anpassungen in der kantonalen Beurteilungspraxis erforderlich macht. Das Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement hat den Handlungsbedarf erkannt und eine Taskforce eingesetzt.

GVE pro Hektar: Luzern an der Spitze

Über 53 Prozent der Luzerner Gesamtfläche werden landwirtschaftlich genutzt. Mit 2,1 Grossvieheinheiten pro Hektar liegt der Kanton gemäss Mitteilung schweizweit an der Spitze. Diese intensive Nutzung führe regelmässig zu Zielkonflikten zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz, die politische und mediale Aufmerksamkeit erhalten. Gesetzliche Grundlagen und Richtlinien müssen daher ausgewogen sein und Kompromisse widerspiegeln.

Eine enge Zusammenarbeit mit Verbänden sei insbesondere bei Baugesuchen in der Landwirtschaftszone zentral. «Besonders bei Baugesuchen für Projekte in der Landwirtschaftszone, für deren Beurteilung der Kanton zuständig ist, akzentuieren sich die unterschiedlichen Perspektiven von Landwirtschaft und Umweltschutz», so der Kanton. Im Jahr 2025 wurden über 500 solcher Gesuche behandelt.

Neue Vorgaben im Raumplanungsgesetz

Der Bundesrat hat im Oktober 2025 die Umsetzung der zweiten Etappe des revidierten Raumplanungsgesetzes (RPG 2) vorgestellt. Teile davon traten bereits am 1. Januar 2026 in Kraft, darunter die Geruchsüberlagerungszone, die sicherstellen soll, dass landwirtschaftliche Nutzungen nicht durch Geruchsvorschriften eingeschränkt werden. -> Zudem erhält die Landwirtschaft in der Landwirtschaftszone Vorrang.

Damit erweitere sich der Ermessensspielraum bei Baugesuchen ausserhalb der Bauzone. Der Kanton Luzern passe seine Praxis derzeit an, um diesen Spielraum sachgerecht zu nutzen. Die Bestimmungen des nationalen Raumplanungsgesetzes (RPG 2) des Bundes erfordern eine Anpassung der rechtlichen Grundlagen auf kantonaler Ebene. Diese Anpassungen sind bis zum 11. Mai 2026 in der Vernehmlassung.

Taskforce für einheitlichen Vollzug

Da die neuen Bestimmungen anspruchsvoll sind und die Branche mit der Umsetzung unzufrieden ist, hat Regierungsrat Fabian Peter eine Taskforce eingesetzt. Diese besteht aus den Leitungen der Dienststellen Raum und Wirtschaft, Umwelt und Energie sowie Landwirtschaft und Wald. Die Taskforce arbeite mit hoher Priorität an einer verbindlichen Vollzugsrichtlinie und sorge dafür, dass hängige Gesuche zeitnah entschieden werden. Das Ziel besteht darin, eine verhältnismässige und einheitliche Beurteilung der Baugesuche zu erreichen.

Parallel pflegt der Departementsvorsteher den Austausch mit dem Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband. In der Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz habe er zudem eine Arbeitsgruppe angeregt, die nationale Gesetzgebungen künftig besser koordinieren soll. Der Kanton sei sich bewusst, dass zunehmende Komplexität die Verfahren verlängert hat. Mit dem Digitalisierungs-Projekt «DigiBauPro» arbeitet er seit Mitte 2025 daran, den Baubewilligungsprozess zu vereinfachen und zu digitalisieren.

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