Luzern schränkt Wasserentnahmen ein

Die anhaltende Trockenheit hat nun auch im Kanton Luzern Folgen für die Landwirtschaft. Die Wasserentnahme für die Bewässerung und andere Zwecke ist in einem Grossteil des Kantonsgebiets bis auf Weiteres untersagt. Der Kanton ruft zum Wassersparen auf.

In diesem Jahr fielen die Niederschläge in den meisten Regionen der Schweiz unterdurchschnittlich aus. Die Hitzewelle hat die Trockenheit zusätzlich verschärft.

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Betroffene informiert

Die Wasserstände der Luzerner Gewässer sind unterdurchschnittlich. Das hat Folgen für Landwirtinnen und Landwirte. Bewilligte Wasserentnahmen aus Gewässern für die landwirtschaftliche Bewässerung sind nicht mehr im ganzen Kantonsgebiet erlaubt. Die Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) hat die Betroffenen schriftlich informiert.

-> Mehr Infos zu Wasserentnahmen im Kanton Luzern

Die Entnahme ist nur noch aus grossen Gewässern wie dem Vierwaldstättersee, der Reuss und dem Sempachersee zulässig. Diese Gewässer weisen gemäss Mitteilung des Kantons zwar tiefe, derzeit aber noch ausreichende Wasserstände auf.

Wassersparen

«Der Bezug von Wasser für Bewässerungszwecke über die örtliche Wasserversorgung ist unbedingt vorgängig mit der örtlichen Wasserversorgung beziehungsweise der zuständigen Gemeinde abzusprechen», so der Kanton weiter.

Die Behörden rufen zum Wassersparen auf. Trinkwasser soll bewusst und sparsam genutzt werden. «Damit sich die Lage wieder entspannt, sind ergiebige Niederschläge nötig – einzelne Sommergewitter reichen gemäss unserer Erfahrung nicht aus», sagt Manuel Kunz, Teamleiter Oberflächengewässer beim Kanton Luzern. Blieben ergiebige Niederschläge weiterhin aus, sei im Sommer und Herbst mit Tiefständen zu rechnen.

->  Trockenheit: St. Gallen schränkt Wasserentnahme ein

Absolutes Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Durch die anhaltende Hitze und Trockenheit steigt auch die Waldbrandgefahr weiter an. Zum Schutz von Wald, Bevölkerung und Infrastruktur gilt ab sofort im Wald und in Waldesnähe bis zu einem Abstand von 50 Metern ein absolutes Feuerverbot.

Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuer im Wald und an Waldrändern. Zudem sind im ganzen Kantonsgebiet – inklusive an Gewässern – das Feuermachen in unbefestigten Feuerstellen sowie die Verwendung von Einweggrills untersagt. Ebenfalls verboten sind das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Steigenlassen von Heissluftballons oder Himmelslaternen, die durch offenes Feuer angetrieben werden.

Kommentare (1)

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  • Christine Strahm | 25.06.2026
    Aber die Autowaschanlagen werden immer noch benutzt oder Rasen wässer!
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