SBV: «Mini-Paket nicht anreichern»

Die für die Landwirtschaft zuständige Kommission des Ständerats will die künftige Agrarpolitik (AP22+) etappenweise gestalten. Der Schweizer Bauernverband unterstützt diesen Wege. Das «Mini-Paket» dürfe aber nicht angereichert werden.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (Wak-S) hat am Freitag mit der Beratung zur Agrarpolitik ab 2022 begonnen, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten.

Im 4. Quartal sollen die Beratungen abgeschlossen werden. Die Kommission will bei der Agrarpolitik der Empfehlung des Bundesrats folgen, der seine Agrar-Strategie in mehreren Etappen umsetzen will. Zunächst sollen die Beschlüsse des Parlaments und des Bundesrats zur Verminderung der Pflanzenschutzmittel-Risiken im Landwirtschaftsgesetz angegangen werden.  Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen waren in der Kommission ebenso unbestritten wie Massnahmen zur Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes.

«Rasch umzusetzende Massnahmen aus der AP22+, die insbesondere auf eine umweltverträglichere Produktion abzielen, werden im Rahmen des Absenkpfades Pflanzenschutzmittel und Nährstoffverluste umgesetzt und treten bereits auf den 1. Januar 2023 in Kraft», schreibt der Schweizer Bauernverband (SBV). 

Mittelfristig sei ein sogenanntes Mini-Paket geplant, das unbestrittene Massnahmen aus der AP22+ enthält, die ab 2025 gelten sollen. Der SBV nennt unter anderem eine Unterstützung von Ernteversicherungsprämien, die Erweiterung der Investitionshilfen, die Verankerung des er Sozialversicherungsschutzes zur Stärkung der rechtlichen Situation des Ehepartners oder der Stärkung der Pflanzen- und Tierzucht. Der Verband unterstützt diesen Weg.

Für den Bauernverband ist aber elementar, dass das «Mini-Paket» nicht mit weiteren Massnahmen angereichert wird. Damit meint der SBV klima- und energiepolitische Themen werden. Diese dürften nicht der Agrarpolitik aufgebürdet werden.

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