Vogelgrippe-Fall auch am Zürichsee

Bei einer Graugans in Männedorf ZH ist das Vogelgrippevirus nachgewiesen worden. Es ist bereits der zweite Fall in der Schweiz in dieser Saison. Der Bund passte deshalb die Schutzmassnahmen an.

Damit sich das Virus nicht weiter ausbreitet, müsse jeglicher Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel vermieden werden, schrieb das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) am Donnerstag in einer Mitteilung. Entlang der Ufer der Seen und Fliessgewässer wurden Beobachtungsgebiete festgelegt. In diesen Regionen gelten für die Geflügelhaltungen strenge Schutz- und Hygienemassnahmen. Die dringliche Verordnung trat am 6. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.

Schutz der Geflügelhaltungen

Der neue Fall ändere an der Gesamtrisikobewertung aber nichts, hiess es weiter. Die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmassnahmen in der ganzen Schweiz bleibe der wirksamste Schutz. Die Geflügelhalterinnen und -halter in den Beobachtungsgebieten sind deshalb verpflichtet, Sicherheitsmassnahmen umzusetzen. Dazu gilt beispielsweise die getrennte Haltung verschiedener Arten wie Hühnern, Enten oder Gänsen. Im Stallbereich gelten strenge Zugangsbeschränkungen und Hygienemassnahmen.

«Die Geflügelhalterinnen und -halter sind aufgefordert, ihre Tiere aufmerksam zu beobachten», schreibt das BLV. Im Fall von Verdachtssymptomen, wie Atembeschwerden, Schwellungen im Kopfbereich, deutlicher Rückgang der Legeleistung, dünnen oder fehlenden Eischalen, Apathie oder erhöhter Sterblichkeit, müssen sie unverzüglich eine Tierärztin oder einen Tierarzt informieren.

Tödlich für die Tiere

Die auch als Geflügelpest bekannte Seuche ist für Tiere hochansteckend und endet für die erkrankten Tiere meistens tödlich. Die infizierten Tiere wirken oft apathisch und haben Schwellungen im Kopfbereich. Personen, die kranke oder gar tote Wildvögel finden, sollen diese nicht berühren, warnte das BLV. Die Funde seien den Behörden zu melden.

Vergangene Woche wurde das Virus erstmals bei einer Graugans in Vinelz BE nachgewiesen. Zuvor kam es in Europa und insbesondere in Deutschland in den letzten Wochen zu mehreren Ausbrüchen der Vogelgrippe bei Wildvögeln.

Konsum von Eiern und Fleisch unbedenklich

Der Verzehr von Geflügelprodukten sei unbedenklich, schreibt das BLV. Eine Übertragung des Vogelgrippevirus auf den Menschen sei bisher nur in Einzelfällen nach engem, ungeschütztem Kontakt mit infiziertem Geflügel beobachtet worden.

Geflügelpest wird durch das Influenzavirus A der Subtypen H5 oder H7 hervorgerufen. Man unterscheidet eine hochpathogene von einer niedrigpathogenen Geflügelpest. Durch Mutationen können aus niedrigpathogenen aviären Influenzaviren hochpathogene entstehen, wie das BLV schreibt.

Die Ansteckung durch das Influenzavirus A erfolgt über die Atemwege durch das Einatmen von kontaminierten Tröpfchen von ausgeniesten Nasen-, Rachen- oder Augensekreten. Das Einatmen von erregerhaltigem Staub, der mit virushaltigem Kot in Kontakt war, kann ebenfalls zur Ansteckung führen. Junge Tiere sind am empfänglichsten für die Geflügelpest.

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