Herdebuchzahlen sind Herdebuchzahlen? Könnte man meinen, ist aber nicht so. Entscheidend ist, wo man schaut.
Braunvieh Schweiz stellt die interne Zählung der Herdebuchbestände ein, die stets am 31.August stattfand. Das führt dazu, dass weniger Herdebuchtiere ausgewiesen werden – insgesamt sinkt der Herdebuchbestand um 15 Prozent. Der Brown-Swiss-Herdebuchbestand wird also plötzlich tiefer sein, vor allem im Vergleich zu Holstein Switzerland und Swissherdbook.
Definierter Blutanteil
Swissherdbook und Holstein Switzerland beziehen sich in ihren Statistiken auf der Hompage respektive im Geschäftsbericht auf den 30. November, sie nennen unter anderen die gesamten weiblichen Herdebuchtiere. Im Tierzuchtbericht des Bundes werden nach den Vorgaben der Tierzuchtverordnung (TZV) die Bestände an Kühen ausgewiesen, für die der volle oder der halbe Herdebuchbeitrag ausgerichtet wird.
Die Bestände werden immer Ende Oktober des dem Beitragsjahr vorangehenden Jahres erhoben. Den vollen Beitrag gibt es für Kühe mit mindestens einer Abkalbung und einem definierten Blutanteil (siehe Kasten). Der halbe Beitrag wird beispielsweise gewährt, wenn Tiere mit unvollständiger Abstammung neu ins Herdebuch aufgenommen werden.
Versteckte Zahlen
Laut Lucas Casanova von Braunvieh Schweiz ist der Herdebuchbestand im Tierzuchtbericht öffentlich einsehbar. Allerdings wurden die Zahlen bei dieser Recherche nicht gefunden, und die Mediensprecherin des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) benötigte einen Tag, um sie herauszusuchen.
Die Herdebuchbestände bei allen Rassen unterscheiden sich zwischen Tierzuchtbericht und Geschäftsbericht/Statistik der Zuchtverbände teils massiv (siehe Tabelle).
Herdebuchbeitrag
Der Beitrag für die Rindviehzucht, inklusive Wasserbüffel, beträgt für die Herdebuchführung je Herdebuchtier 12 Franken. Die Zuchtorganisationen melden dem Bundesamt für Landwirtschaft bis zum 31. Oktober des dem Beitragsjahr vorangehenden Jahres die geschätzte Anzahl Herdebuchtiere. Nach Tierzuchtverordnung werden die Beiträge je Herdebuchtier für Herdebuchtiere ausgerichtet:
• deren Eltern und Grosseltern in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder vermerkt sind; und
• die einen Blutanteil von 87,5 Prozent oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen. Zusätzlich müssen:
• weibliche Tiere der Rindergattung mindestens eine Geburt im Herdebuch aufweisen.