
Am 9. September wurde die Enzootische Pneumonie (EP), eine ansteckende Lungenkrankheit, bei Schweinen eines Rings zur arbeitsteiligen Ferkelproduktion (AFP) festgestellt.
Susanne Meier
Der Ausbruch der Enzootischen Pneumonie (EP) wurde am 9. September in einem grossen, kantonsübergreifenden Schweinering festgestellt, wie der Veterinärdienst des Kantons Luzern am Dienstag mitteilt. Bei der Krankheit handelt es sich um eine ansteckende Lungenkrankheit, die für Menschen ungefährlich ist. Gesamtschweizerisch werde das Risiko für eine Verschleppung von EP bei jedem Mastbetrieb des betroffenen Schweinerings individuell bestimmt, sagt Luzerner Vetrinärdienst.
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Elf Betriebe in Luzern
Die Behörden ordneten die vollständige Räumung von 20 Zuchtbetrieben in sechs Kantonen an, um die Infektionsketten zu unterbrechen. Bisher mussten rund 10'500 Tiere geschlachtet oder getötet werden, wie es weiter hiess. Für die 40 betroffenen Mastbetriebe in 14 Kantonen gelten weiterhin Einschränkungen im Tierverkehr.
Der Kanton Luzern war am stärksten betroffen. Dort räumten die Behörden zehn Zuchtbetriebe und einen Mastbetrieb, wobei insgesamt 5200 Tiere getötet oder geschlachtet wurden. Zudem musste ein Mastbetrieb des betroffenen Schweinerings mit etwa 700 Masttieren, in dem ein Ausbruch der EP nachgewiesen wurde, ebenfalls geräumt werden. Die Sperre bleibt im Kanton Luzern für alle betroffenen Betriebe in Kraft. Sie könne aufgehoben werden, sobald die Ställe gereinigt und desinfiziert worden seien und mindestens zehn Tage leer gestanden hätten.
Auch Bern betroffen
Auch im Kanton Bern gab es Infektionen, wie das Amt für Veterinärwesen des Kantons Bern (Avet) mitteilt. In drei Zuchtbetrieben wurden 34 hochträchtige Mutterschweine eingeschläfert und 135 Mutterschweine geschlachtet. Rund 650 Ferkel wurden zur Schlachtung gebracht, weitere 900 mussten aufgrund der Infektion getötet werden. Die geschlachteten Tiere können laut der Mitteilung für den Verzehr verwendet werden, die getöteten Tiere wurden in die Kadaververwertungsstelle gebracht.
In vier von 14 Mastbetrieben mit Schweinen aus dem betroffenen Schweinering konnte das Avet den EP-Verdacht ausschliessen und die Sperre aufheben. Vier weitere Mastbetriebe werden nach der bevorstehenden Schlachtung der Tiere demnächst leer sein. In sechs Betrieben laufen die Abklärungen weiter. Es sei möglich, dass noch Infektionen festgestellt würden – bis zur vollständigen Entwarnung können bis zu acht Wochen vergehen. Das Avet hat auch gefährdete Umgebungsbetriebe überprüft. Bisher gibt es dort keine Hinweise auf EP.
Aargau hatte Glück
Der Kanton Aargau teilt auf Anfrage mit, dass zwei Mastbetriebe im Bezirk Muri mit Tieren aus dem Ring beliefert wurden. Es wurden aber keine Infektionen gefunden. Bei einem Betrieb wurde die Sperre aufgehoben. Die Nachuntersuchung des zweiten Betriebs läuft. Bisher mussten im Kanton Aargau keine Schweine geschlachtet werden.
Im Kanton Solothurn wurden auf zwei Höfen 930 Schweine getötet, weitere Tiere geschlachtet und rund 1200 Jungtiere exportiert. Weitere betroffene Zuchtbetriebe befanden sich in den Kantonen Schwyz, Thurgau und Waadt.
Strenge Auflagen für Wiedereröffnung
Für jeden dieser Betriebe wird das Risiko einer Verschleppung der Seuche individuell beurteilt. Die Tierärztinnen und Tierärzte besuchen auch angrenzende Betriebe, um den Gesundheitszustand der dortigen Schweine zu kontrollieren. Bisher gibt es keine Hinweise, dass Betriebe ausserhalb des betroffenen Schweinerings infiziert sein könnten.
Im Kanton Bern wurde die Sperre für vier Mastbetriebe nach negativen Tests wieder aufgehoben, während andere weiter untersucht werden. Die für die Zuchtbetriebe verhängten Sperren bleiben vorerst in Kraft. Sie können erst aufgehoben werden, nachdem die Ställe vollständig gereinigt und desinfiziert wurden und für mindestens zehn Tage leer standen.
Ring in der Kritik
Halterinnen und Halter, die ihre Schweine auf Anordnung verlieren, werden finanziell für den Verlust ihrer Tiere entschädigt. Die Behörden rufen Schweinehaltende auf, wachsam zu bleiben und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen.
Offen ist, ob derart grossen Schweineringen der Riegel geschoben werden soll. Wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen schreibt, erhöht der Austausch von Schweinen das Risiko einer Verschleppung. Man müsse den Ausbruch nach Abschluss der Bekämpfung aufarbeiten. «Auch die Schweinebranche sollte prüfen, welche Lehren sich daraus für die Organisation der Produktion und die Biosicherheit ziehen lassen.»
Husten und Fieber – Impfung verboten
Die Enzootische Pneumonie (EP) ist eine ansteckende bakterielle Lungenerkrankung der Schweine. Sie betrifft vor allem Mast- und Absetzferkel und kann Husten und Fieber verursachen. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Die EP ist eine langwierige Erkrankung, die sich fast im ganzen Bestand ausbreitet. Die betroffenen Tiere zeigen einen trockenen, chronischen Husten, schreibt das BLV auf seiner Website. Die Sterblichkeit ist gering. Bei guter Haltung und Pflege verläuft die Erkrankung meist harmlos.
Der Erreger wird durch direkten Kontakt zwischen Tieren, aber auch über die Luft (Tröpfcheninfektion) übertragen. Besonders durch den Tierverkehr kommt es zur Einschleppung in neue Bestände. Bei nasskaltem Wetter kann sich der Erreger auch über mehrere Kilometer durch die Luft verbreiten. Krankheitsausbrüche treten gehäuft in den Wintermonaten von November bis März auf.
Die Impfung gegen die Enzootische Pneumonie ist in der Schweiz verboten. Die Krankheit kommt weltweit vor. Die Schweiz galt nach einer Sanierung zwischen 1996 und 2004 als weitgehend frei von der Tierseuche.