Betroffen sind Zuchtbetriebe in den Kantonen Bern, Luzern, Solothurn, Schwyz, Thurgau und Waadt sowie 40 Mastbetriebe in 14 Kantonen – Aargau, Bern, Basel Land, Graubünden, Luzern, Neuenburg, Nidwalden, Obwalden, St. Gallen, Schwyz, Thurgau, Waadt, Wallis und Zug. Die Mastbetriebe sind bis auf Weiteres gesperrt, die Schweine werden aber nicht gekeult.
Infektionsketten unterbrechen
Die Tiere in den Zuchtbetrieben sollen, soweit möglich, geschlachtet werden, wie der Luzerner Veterinärdienst am Montag mitteilte. Er übernimmt die Kommunikation, weil der Kanton am stärksten betroffen ist, wie das Regionaljournal Zentralschweiz in seiner Mittagsausgabe berichtete. Im Kanton Luzern wurde der Erreger bislang in elf Zuchtbetrieben nachgewiesen. Im ganzen Kanton gibt es ungefähr 400'000 Schweine.
Gemäss Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) bietet eine teilweise Sanierung keine ausreichende Sicherheit, den Erreger aus allen betroffenen Beständen zu beseitigen. «Mit der vollständigen Räumung sollen die Infektionsketten unterbrochen und weitere Schweinehaltungen geschützt werden», schreibt das Bundesamt.
Bis am 2. Oktober geräumt
Die «Räumung» der Betriebe soll innerhalb von zwei Wochen bis voraussichtlich am 2. Oktober abgeschlossen sein. Anschliessend werden die Ställe gereinigt und desinfiziert. Der Kanton Luzern kann derzeit nicht ausschliessen, dass auch Betriebe ausserhalb des betroffenen Schweinerings beteiligt sein könnten. Entsprechende Abklärungen sind eingeleitet. «Nötigenfalls werden die geeigneten Massnahmen eingeleitet», schreibt der Luzerner Veterinärdienst.
Für die betroffenen Zuchtbetriebe wird bis auf Weiteres eine Sperrung verhängt. Mit dieser Massnahmen soll verhindert werden, dass der Erreger, der auch über die Luft übertragen werden kann, in bereits sanierte Betriebe eingeschleppt wird.
Schlachtungen «unumgänglich»
Für die 40 betroffenen Mastbetriebe gelten bis auf Weiteres «Tierverkehrssperrungen». Damit soll verhindert werden, dass der Erreger in weitere Betriebe gelangt. Es werden keine Tiere mehr zwischen den Betrieben ausgetauscht. Die Abklärungen zu möglichen weiteren betroffenen Betrieben laufen, hiess es weiter.
Die Massnahmen wurden von den zuständigen Veterinärbehörden gemeinsam mit dem Bund und den Vertretenden der Schweinebranche beschlossen. Für die betroffenen Tierhaltenden bedeutet die Räumung gemäss Mitteilung den Verlust des gesamten Schweinebestands. Das sei «einschneidend». Die Behörden halten sie wegen des Risikos einer weiteren Ausbreitung jedoch für «unumgänglich». Die betroffenen Betriebe würden laufend über die Massnahmen informiert.
Frage der Entschädigung
Für die finanziellen Folgen gelten gemäss den Behörden die Vorgaben in der eidgenössischen Tierseuchengesetzgebung sowie den kantonalen Bestimmungen zur Entschädigung von Tieren. «Falls eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wurde, kommt diese im Eintretensfall zum Tragen», heisst es.
In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass in einem Verbund von Schweinezucht- und Mastbetrieben 60 Betriebe wegen der Lungenkrankheit unter Quarantäne gestellt worden waren. Die Enzootische Pneumonie ist laut dem Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) eine langwierige Erkrankung, die sich fast im ganzen Bestand ausbreitet. Besonders betroffen sind Mast- und Absetzferkel.
-> Lungenkrankheit bei Schweinering ausgebrochen
Die Schweiz galt nach einer Sanierung zwischen 1996 und 2004 als weitgehend frei von der Tierseuche. Für Menschen ist die Enzootische Pneumonie ungefährlich.
Husten und Fieber – Impfung verboten
Die Enzootische Pneumonie (EP) ist eine ansteckende bakterielle Lungenerkrankung der Schweine. Sie betrifft vor allem Mast- und Absetzferkel und kann Husten und Fieber verursachen. Für Menschen ist die Krankheit ungefährlich. Die EP ist eine langwierige Erkrankung, die sich fast im ganzen Bestand ausbreitet. Die betroffenen Tiere zeigen einen trockenen, chronischen Husten, schreibt das BLV auf seiner Website. Die Sterblichkeit ist gering. Bei guter Haltung und Pflege verläuft die Erkrankung meist harmlos.
Der Erreger wird durch direkten Kontakt zwischen Tieren, aber auch über die Luft (Tröpfcheninfektion) übertragen. Besonders durch den Tierverkehr kommt es zur Einschleppung in neue Bestände. Bei nasskaltem Wetter kann sich der Erreger auch über mehrere Kilometer durch die Luft verbreiten. Krankheitsausbrüche treten gehäuft in den Wintermonaten von November bis März auf.
Die Impfung gegen die Enzootische Pneumonie ist in der Schweiz verboten. Die Krankheit kommt weltweit vor.
