
Der Bund rät von Tierimporten aus Frankreich ab, verboten sind sie aber nicht.
Daniel Etter
Diesen Sommer dürfen keine Schweizer Rinder in Frankreich gesömmert werden. Grund ist die hochansteckende Tierseuche Lumpy Skin Disease (LSD), die sich in unserem Nachbarland ausbreitet. Im Schlachthof in Estavayer-le-Lac FR werden aber weiter Tiere, die von ennet der Grenze kommen, geschlachtet.
Das weckt bei Bauern und Bäuerinnen die Befürchtung, dass das Virus so in die Schweiz gelangen könnte. Mitte Februar war eine Demo gegen die Schlachttiertransporte geplant, diese wurde dann aber abgesagt – mit der Erwartung, dass das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nicht nur die Sömmerung in Frankreich, sondern auch den Tierverkehr von dort in die Schweiz unterbindet.
Nicht aus Seuchengebieten
Es bestehe keine generelle Einfuhrsperre für Rinder aus ganz Frankreich, erklärt Tiziana Böbner vom BLV. «Der Tierverkehr zwischen der Schweiz und der EU ist an strenge tierseuchenrechtliche Bedingungen geknüpft. Tiere dürfen nur aus Betrieben und Gebieten stammen, die keinen offiziellen Restriktionen im Zusammenhang mit LSD unterliegen, und sie müssen die veterinärrechtlichen Anforderungen erfüllen.»
Bewegungen aus französischen Überwachungs- oder Sperrzonen seien gemäss den dort geltenden behördlichen Massnahmen eingeschränkt oder untersagt, und Tiere aus restriktionsbelegten Gebieten würden die Schweizer Einfuhrbedingungen nicht erfüllen, so Tiziana Böbner. Das BLV empfiehlt, während der aktiven Viruszirkulation generell keine Tiere aus betroffenen Regionen zu importieren, auch nicht, wenn es erlaubt wäre. Die Verbreitungswege des Virus und die Tatsache, dass es subklinische Verläufe geben könnte, würden ein hohes Risiko darstellen. Zudem versichert Tiziana Böbner: «Zur Schlachtung von Rindern aus Frankreich in Estavayer-le-Lac laufen derzeit Gespräche.»
1’359 Schlachtungen
Wie der Veterinärdienst des Kantons Freiburg mitteilt, wurden 2024 insgesamt 2’231 Rinder aus Frankreich in Estavayer-le-Lac bei Marmy Viande verarbeitet. 2025 waren es 1’359 Tiere, wobei es zwischen Ende Juni und Mitte Dezember wegen LSD einen Unterbruch gab.
Zur Zucht oder Nutzung fanden 2025 keine Importe von Rindern aus Frankreich in den Kanton Freiburg statt. Ausgenommen davon waren nur die Rinder, die zuvor auf einer Alp in Frankreich waren. Ihre Heimbetriebe wurden jeweils für 28 Tage gesperrt und tierärztlich überwacht; bei Bedarf wurden Proben entnommen.
Freie Plätze melden
Betroffen vom Sömmerungsverbot in Frankreich sind rund 6’000 Tiere von etwa 260 Betrieben. Der Schweizerische Alpwirtschaftliche Verband ruft Alpbewirtschafter dazu auf, freie Plätze zu melden. Das Bundesamt für Landwirtschaft will bei Betrieben, die ihr Vieh nicht mehr in Frankreich sömmern lassen können und keine Ersatzalp gefunden haben, gemeinsam mit den jeweiligen Kantonen jeden Fall, der von Kürzungen der Direktzahlungen betroffen sein könnte, prüfen.
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