Wegen Tuberkulose: 55 Rinder in Vorarlberg getötet

Im österreichischen Bundesland Vorarlberg macht die Rinder-Tuberkulose (TBC) Probleme. Der Bestand eines Betriebs muss aufgrund einer Häufung positiv getesteter Tiere getötet werden.

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Die Rinder-Tuberkulose macht den Landwirtinnen und Landwirten in Vorarlberg seit Jahren zu schaffen. Das Bundesland hat deshalb die Bekämpfung der Seuche intensiviert. In diesem Winter werden 12’500 der 64’000 Rinder auf Rinder-Tuberkulose (TBC) getestet – so viele wie noch nie.

Momentan ist rund die Hälfte der landwirtschaftlichen Betriebe, die im Zusammenhang mit der Alpung im TBC-Bekämpfungsgebiet stehen, untersucht. Die Untersuchungen sollen Ende Februar abgeschlossen sein.

Seit Anfang Dezember gesperrt

Seit dem 20. Dezember 2025 wurde kein weiterer Betrieb mehr gesperrt. «Im Zuge weiterer Abklärungen innerhalb der bestehenden Fälle kam es jedoch am 7. Januar 2026 zu einer Bestandstötung in einem landwirtschaftlichen Betrieb», teilte das Bundesland am Mittwoch mit. Bei einem bereits seit Anfang Dezember gesperrten Betrieb im Bregenzerwald reagierten beim Hauttest 25 von 55 Tieren positiv.

Die Behörden ordneten die Tötung von sechs Tieren an. Davon waren drei Rinder positiv. Aufgrund der Häufung positiv getesteter Tiere haben die Landesveterinärbehörde und das zuständige Bundesministerium die Tötung aller 49 verbliebenen Tiere des Bestandes angeordnet.

«Emotionales Leid»

Für den betroffenen Betrieb ist die Bestandstötung katastrophal. «Neben den materiellen Schäden ist vor allem das emotionale Leid nicht zu unterschätzen. Als Land stehen wir an der Seite des betroffenen landwirtschaftlichen Betriebes», sagte Landesrat Christian Gantner. Entschädigungszahlungen des Bundes sowie eine zusätzliche Aufzahlung aus dem Tiergesundheitsfonds des Landes sollen die finanziellen Auswirkungen so gut wie möglich abfedern.

Daneben sind vier weitere Betriebe im Bregenzerwald wegen TBC-Verdachts gesperrt. «Bei einem dieser Betriebe ist es bereits im September zu einem mittlerweile bestätigten TBC-Verdacht nach einer Schlachtung gekommen», heisst es in der Mitteilung. Die Behörden gehen davon aus, dass der Betrieb noch im Januar – nach der zweiten Nachuntersuchung – wieder freigegeben wird.

Keine Bestandstötung mehr

Die anderen drei Betriebe sind bei Abklärungsuntersuchungen des Alpviehs aufgefallen. In den Gewebeproben der diagnostisch getöteten Tiere gibt es Hinweise auf den TBC-Erreger. Der endgültige Nachweis steht noch aus. Da in diesen Betrieben nur Einzeltiere betroffen sind, werden lediglich die verdächtigen Tiere entnommen und keine Bestandstötung durchgeführt. «Der Restbestand bleibt für rund vier Monate für den Tierverkehr gesperrt», hält das Bundesland Vorarlberg fest.

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->   Vorarlberg: 12’000 Rinder auf Rinder-Tuberkulose getestet

Tuberkulose

Die Schweiz gemäss Behörden bei Nutz- und Wildtieren als frei von der bakteriellen Infektionskrankheit. Die Tuberkulose ist eine chronisch verlaufende, bakterielle Infektionskrankheit. Wildtiere, Nutztiere und Menschen können daran erkranken. Der aktuell dominierende Erreger bei den Tuberkulosefällen bei Rothirschen in Westösterreich und Süddeutschland ist das Bakterium Mycobacterium caprae. Es kann auf Rinder, aber auch auf den Menschen übertragen werden.

Wildtiere (vor allem Rotwild, Schwarzwild und Dachse) können sogenannte «Reservoire» der Tuberkuloseerreger sein. Das heisst, die Krankheit kann sich zum Teil unbemerkt über lange Zeit in den freilebenden Populationen erhalten und so immer wieder zu Ansteckungen bei Rindern führen. Eine Übertragung von Tuberkuloseerregern zwischen Wildtieren und Rindern ist in beide Richtungen durch direkten Tierkontakt oder durch verunreinigtes Wasser oder Futter möglich.

Beim Rind kann die Zeit zwischen der Ansteckung und dem Auftreten erster Anzeichen der Krankheit Monate bis Jahre dauern. In einer späten Phase der Erkrankung zeigt sich die Tuberkulose bei Rindern als chronisch-auszehrende Krankheit mit vergrösserten Lymphknoten, Fieberschüben, Milchleistungsrückgang und Abmagerung. Diese Symptome können aber auch bei anderen Krankheiten auftreten. Ohne Abklärung im Labor kann die Diagnose Rindertuberkulose nicht abschliessend gestellt werden. Alle Säugtiere und der Mensch können sich anstecken. Die Rindertuberkulose kann vom Tier auf den Menschen übertragen werden.

Die Tuberkulose ist eine auszurottende und somit meldepflichtige Tierseuche. Wer Tiere hält oder betreut, muss Verdachtsfälle dem Bestandestierarzt melden. ->  Mehr Infos gibt es hier

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