
Laut der Gruppe Wolf Schweiz sind Teilregulierungen für den Wolfsbestand deutlich weniger einschneidend als Rudeleliminierungen.
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Aktuell darf hierzulande laut der Gruppe Wolf Schweiz (GWS) von rund 50 Wolfsrudeln ausgegangen werden. 2025 seien noch 40 reproduzierende Rudel festgestellt worden, schreibt der Verein, der sich nach eigenen Angaben dafür einsetzt, das Zusammenleben mit einheimischen Grossraubtieren in der Schweiz zu ermöglichen und ihre Lebensgrundlagen zu erhalten.
«Der Wolfsbestand ist seit vergangenem Jahr damit um rund 20% gewachsen, obwohl 2025-26 insgesamt 89 Wölfe abgeschossen wurden», erklärt die GWS in ihrer Mitteilung anlässlich der am Donnerstag publizierten Meldung des Bundesamts für Umwelt (Bafu). Demnach hat das Bafu zu Beginn des Herbstes 2026 mehr Bewilligungen für präventive Wolfsabschüsse erteilt.
8 Prozent des Rudelbestandes
Breite Kreise hätten die Meldungen bereitwillig aufgenommen. «Diese Meldungen sind an sich nicht falsch, müssen aber eingeordnet werden, denn tatsächlich ist der Eingriff in den Wolfsbestand geringer als in den Vorjahren», schreibt die GWS.
So sei im laufenden Jahr «die Eliminierung» von bisher vier Rudeln bewilligt worden (2 VS, 2 GR). Das entspreche 8 Prozent des Rudelbestandes. Im Jahr 2025 sei die Eliminierung von acht Rudeln bewilligt worden (3 VS, 3 GR, 1 TI, 1 VD), somit von 20 Prozent des damaligen Rudelbestandes. Im Jahr 2024 seien sogar 23 Prozent der Rudel zur Eliminierung freigegeben worden, rechnet die Gruppe Wolf Schweiz in ihrer Mitteilung vor.
Die bewilligten Wolfsregulierungen im Überblick
Vom 1. September 2026 bis zum 31. Januar 2027 können die Kantone den Wolfsbestand präventiv regulieren und damit zukünftige Schäden an Nutztieren mindern.
Folgende Rudel dürfen reguliert werden:
Glarus
Rudel Kärpf: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere. (Zustimmung 23.09.2026 )
Graubünden
Rudel Älpetli, Calanda, Chavalatsch, Dreibündenstein, Heinzenberg, Jatzhorn, Muchetta, Valgronda: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere. (26.08.2026)
Rudel Calderas: Zustimmung zur Entnahme des gesamten Rudels. (26.08.2026)
Rudel Agnas, Brusio, Falknis, Frisal, Giarsinom, Madlain, Moesola, Seta, Stagias: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere. (27.08.2026)
Rudel Scalvin: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere. (08.09.2026)
Rudel Giarsinom: Zustimmung zur Entnahme des gesamten Rudels. (23.09.2026)
St. Gallen
Rudel Calanda, Schilt: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere. (26.08.2026)
Tessin
Rudel Bedretto, Lepontino, Molare, Madom, Aspra, Carvina, Onsernone: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere. (28.08.2026)
Rudel Peloso: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere. (16.09.2026)
Rudel Camoghè: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere. (21.09.2026)
Schwyz
Rudel Chöpfenberg: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere. (28.07.2026)
Neuenburg
Rudel Vallée de la Brévine: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere inklusive Entnahme eines Elterntieres. (01.09.2026)
Rudel Jougne Suchet : Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere inklusive Entnahme eines Elterntieres. (08.09.2026)
Wallis
Rudel Nendaz Isérable, Les Toules: Zustimmung zur Entnahme von zwei Dritteln der 2026 geborenen Jungtiere. (14.09.2026)
Rudel Augstbord: Zustimmung zur Entnahme des gesamten Rudels. (23.09.2026)
Rudel Nanz: Zustimmung zur Entnahme des gesamten Rudels. (29.09.2026)
Ausstehend
Rudel Vallon De Réchy: Entnahme des gesamten Rudels. blu
Der Eingriff in den Rudelbestand sei demnach dieses Jahr deutlich geringer als in den beiden Vorjahren – und nicht höher. «Selbst wenn in absoluten Zahlen allenfalls mehr Wölfe geschossen werden könnten, sind die medialen Meldungen über viel mehr Abschüsse daher zu relativieren und diesbezüglich richtig einzuordnen», stellt die GWS klar.
Die relativ tiefere Abschusszahl ergibt sich auch daraus, dass – wie der Verein erklärt – nur Rudel eliminiert werden dürfen, die ein unerwünschtes Verhalten aufweisen, das unter anderem durch die mehrfache Überwindung des Herdenschutzes definiert wird.
52 Prozent aller Rudel
Dass dieses Jahr in absoluten Zahlen mehr Abschüsse von Jungwölfen bewilligt wurden, sei lediglich der zunehmenden Rudelzahl geschuldet. 2025 sei die Teilregulierung (Jungwolfabschüsse) von 22 Rudeln bewilligt worden, somit von 55 Prozent aller Rudel. 2026 sei bisher die Teilregulierung von 26 Rudeln definitiv verfügt worden, somit von 52 Prozent des Rudelbestandes. Sollten weitere Teilregulierungen hinzukommen, so vor allem deshalb, weil weniger Rudel eliminiert werden.
Die GWS hält abschliessend fest, dass die bewilligten Regulationsabschüsse durch die Verschiebung von Rudeleliminierungen hin zu Teilregulierungen für den Wolfsbestand deutlich weniger einschneidend seien.
Abschussbewilligungen auf Vorrat
Die IG Wild beim Wild kritisiert derweil, dass das Bundesamt für Umwelt (Bafu) Abschüsse in Wolfsrudeln teilweise bewillige, bevor deren Nachwuchs nachgewiesen sei. Ein Vergleich amtlicher Dokumente zeige, dass die Zustimmung bei mindestens vier Bündner Rudeln vor dem ersten Nachweis der Welpen erteilt worden sei. Geschossen werden dürfe allerdings erst, wenn der Nachwuchs nachgewiesen sei, hält das Bafu fest.
Die IG Wild beim Wild bezeichnet solche Bewilligungen als «Freigabe auf Vorrat» und fordert, dass der Bund für jedes Rudel den Nachweis des Nachwuchses, die Zahl der freigegebenen Jungwölfe und die geltenden Auflagen transparent ausweist.