
Mittlerweile gilt fast in der ganzen Schweiz, in Wäldern und Waldnähe, ein absolutes Feuerverbot.
zvg
Ein absolutes Feuerverbot besteht weiterhin im Churer Rheintal sowie in den Regionen Prättigau, Schanfigg, Surselva, Heinzenberg/Domleschg, Schams-Albula, Moesano, Bergell und Puschlav. Neu gilt das absolute Feuerverbot nun auch in den Regionen Rheinwald, Surses, Bergün Filisur, Davos-Klosters und Val Müstair.
Wie der Kanton Graubünden mitteilt, dürfen in den übrigen Regionen des Kantons bezeichnete Feuerstellen nur mit grösster Vorsicht benutzt werden. Feuer dürfen niemals unbeaufsichtigt bleiben und müssen vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Auch der Kanton Freiburg verbietet ab sofort Feuerwerk und Feuer im Freien.
Siedlungsraum vom Feuerverbot ausgenommen
«In den betroffenen Gebieten sind sämtliche Feuer im Freien verboten», betont der Kanton Graubünden. Ebenfalls verboten sind Höhenfeuer, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Abfeuern von Raketen. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist im ganzen Kanton Graubünden ganzjährig verboten. Holz- und Holzkohlegrills dürfen ebenfalls nicht verwendet werden.

In nur wenigen Bündner Regionen gilt noch kein absolutes Feuerverbot.
Screenshot gr.ch
Laut dem Kanton Graubünden sind einzig Gas- und Elektrogrills auf festem Untergrund und nur unter ständiger Aufsicht erlaubt. Gemäss Art. 31b WaG sei der Siedlungsraum vom Feuerverbot ausgenommen.
-> Hier finden Sie weitere Informationen zum Feuerverbot im Kanton Graubünden.
Feuerwerkverbot auch im Kanton Freiburg
Der Kanton Freiburg verweist auf ähnliche Ausnahmen: «Grillieren zu Hause oder an öffentlichen Festivitäten ist weiterhin erlaubt, sofern ein Abstand von mindestens 50 Metern zum Wald eingehalten wird.» Ansonsten gilt ab sofort im gesamten Kanton Freiburg ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot.
Für den bevorstehenden Nationalfeiertag bedeutet dies, dass jegliche Verwendung von Feuerwerkskörpern, einschliesslich Raketen, Böller, Vulkane, bengalische Zündhölzer und allen anderen pyrotechnischen Gegenständen ab sofort verboten sind. Auch das Entzünden von Höhen- und Freudenfeuern wird laut dem Kanton Freiburg gebüsst und zieht strafrechtliche Folgen nach sich.
-> Immer mehr Kantone erlassen Feuerwerksverbote
Bitte erkundigen Sie sich bei den kantonalen Behörden nach der Situation in Ihrem Kanton. Gemäss Gefahrenkarte des Bundesamtes für Umwelt gilt in den meisten Kantonen der Schweiz ein absolutes Feuerverbot.

In Zusammenarbeit mit den Kantonen informiert und warnt das Bundesamt für Umwelt über die aktuelle Waldbrandgefahr. Die Kantone sind für das Ergreifen von Massnahmen zuständig. Es gelten die kantonalen Vorschriften.
Screenshot naturgefahren.ch
-> Hier gehts zur Karte mit der aktuellen Gefahrenlage in der Schweiz.