
Der Europäische Wolf besiedelt viele verschiedene Lebensräume: Von offenen Graslandschaften bis zu dichten Wäldern ist er überall zu finden.
Olle August
Der Nationalrat nahm am Mittwoch zwei entsprechende Motionen von Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) und Ständerat Pascal Broulis (FDP/VD) mit 109 zu 76 Stimmen bei 3 Enthaltungen und mit 106 zu 76 Stimmen bei 3 Enthaltungen an. Weil ihnen auch schon der Ständerat zustimmte, gehen sie zur Umsetzung an den Bundesrat.
Die Motion «Abschüsse von Wölfen in Jagdbanngebieten ermöglichen» von Ständerätin Esther Friedli (SVP/SG) fordert, dass Wölfe, für die eine ordentliche Abschussbewilligung vorliegt, auch in Jagdbanngebieten geschossen werden dürfen, wenn es für den Schutz der Lebensräume, für die Erhaltung der Artenvielfalt, zur Hege oder zur Verhütung von übermässigen Wildschäden notwendig ist.
Tierhaltende unter grossem Druck
Die Motion «Im Rudel lebender Problemwolf. Handeln muss möglich sein!» von Ständerat Pascal Broulis (FDP/VD) fordert den Abschuss von sogenannten «Problemwölfen». Sie sollen abgeschossen werden dürfen, wenn sie erheblichen Schaden an Nutztieren anrichten oder Menschen gefährden – auch wenn sie zu einem Rudel gehören oder sich im Streifgebiet eines Rudels aufhalten.
Erleichtert über die Annahme der Vorstösse zeigt man sich beim Schweizer Bauernverband (SBV) und beim Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verband (SAV). Trotz Regulierungsmöglichkeiten gebe es immer mehr Wölfe, die Population nehme seit 10 Jahren exponentiell zu. «In immer mehr Regionen gibt es Angriffe auf Nutztiere, was die Tierhaltenden unter grossen Druck setzt», schreiben die beiden Organisationen in einer Mitteilung.
Alpung weiter ermöglichen
Der Herdenschutz sei aufwändig, teuer und nicht immer erfolgreich. Und eine Überwachung rund um die Uhr sei weder mach- noch bezahlbar. SAV und SBV schreiben weiter, dass die Verfahren zur Erteilung einer Abschussbewilligung zu lange dauern würden. Und solche Bewilligungen würden teils zu restriktiv vergeben.
Problematisch aus der Sicht der Verbände: Die 150'000 ha Jagdbanngebiete befinden sich grösstenteils in Sömmerungsgebieten. Dort darf der Wolf als geschützte Art momentan nicht gejagt werden. SBV und SAV erwarten, dass die Umsetzung der beiden Anliegen rasch erfolgt. «So kann die Alpung von Tieren in den Sömmerungsgebieten in allen Regionen weiter ermöglicht werden», schreiben sie.
«Parlament setzt auf Extremlösung»
Ganz anderer Meinung ist die Gruppe Wolf Schweiz (GWS). Sie wehrt sich gegen eine weitere Lockerung des Schutzes des Wolfes. «Der Verzicht auf Wolfsabschüsse in Jagdbanngebieten war ein wichtiger Grund, weshalb die Gruppe Wolf Schweiz kein Referendum gegen die damalige Revision ergriffen hatte», teilt die Organisation in einer Mitteilung mit.
Die Revision des Jagdgesetzes im Jahr 2022 habe bereits weitgehende Eingriffe in die Wolfspopulation ermöglicht. «Das Parlament wischt diesen Kompromiss beiseite und setzt auf Extremlösungen», kritisiert GWS die Entscheide. Gemäss der Gruppe verlange eine der beiden Motionen zwingend eine erneute Revision des Jagdgesetzes.
Das will die Gruppe Wolf Schweiz verhindern. «Ein erneutes Referendum ist nicht ausgeschlossen und wird ergriffen, wenn die Vorlage dazu führt, dass der Wolfsbestand gefährdet wird», warnt die GWS.
Es ist schon aussergewöhnlich, dass sich ein Pfadilager wie die Gruppe Wolf über das Parlament stellen will. Die sollten sich doch besser um ihren Fall Ramiswil mit dem Herdenschutzhundendebakel kümmern.
Der Wolfbestand war noch nie gefährdet. Diese weltfremden Leute könnten ebensogut behaupten, die Mäusepopulation sei gefährdet. Je weniger Schädlinge, desto besser.