Ob die 3,5 Prozent Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf offener Ackerfläche 2025 überhaupt eingeführt werden, steht noch in den Sternen. Die Einführung wurde bereits zweimal verschoben.
BFF auf der Kippe
In der laufenden Frühlingssession hat der Nationalrat einem Vorstoss zugestimmt, dass die 3,5 Prozent aufgrund der «gegenwärtigen Nahrungsmittelkrise» wieder aufgehoben werden. Der Nationalrat stimmte der Motion mit 94 zu 89 Stimmen zu. Um die die 3,5 Prozent zu kippen, muss der Ständerat noch zustimmen.
Am Dienstag hat die Grosse Kammer einen Vorstoss von Nationalrat Martin Strupler (SVP/TG) zugestimmt. Über ein Punktesystem oder auf eine andere Art sollen weitere Biodiversitätsleistungen der Ackerflächen anerkannt und in einer passenden Form an die 3,5 Prozent angerechnet werden. Der Nationalrat stimmte, mit 94 zu 89 Stimmen bei Enthaltungen, knapp zu. Die Ja-Stimmen stammten von der SVP und der Mitte. Zustimmung gab es auch von wenigen Vertretern der FDP und den Grünen.
Untersaat, Blühstreifen, blühende Fahrgassen
Strupler argumentiert in seinem Vorstoss, dass die 3,5 Prozent BFF auf Ackerflächen zu einer Reduktion solcher Flächen auf dem Grünland führt, da die Betriebsleiter und Betriebsleiterinnen gezwungen sind, diese zu optimieren.
Er führt aus, dass Ackerflächen und deren nahe Umgebung durch geschicktes Management, neue Anbausysteme mit Untersaaten, blühende Zwischenkulturen, Blühstreifen für Nützlinge, blühende Fahrgassen und vor allem «durch gezielte Pflege und Gestaltung in den Randbereichen (Einsaat von extensiven Mischungen mit Ackerkräutern), Vorhaupten und Fahrgassen der Ackerflächen» aufwerten lassen.
Nationalrat Manuel Strupler (SVP/TG)
Parlamentsdienste
«Flächenkonkurrenz wird reduziert»
Diese Flächen würden über ein grosses Nahrungsangebote verfügen und Lebensräume für Individuen, die auf Ackerlebensräume ausgerichtet sind, fördern. Aufgrund der exakten Ausbringung von Hilfsstoffen würden solche Bereiche kaum belastet. «Die Flächenkonkurrenz zwischen BFF und Produktionsflächen wird reduziert. Ein solches System kann dazu animieren, die Randbereichen zu verbreitern», führt Strupler aus.
Das Mosaik an Lebensräumen und speziell die Vernetzung auf den Flächen würde so gefördert. «Helfen Sie mit der Unterstützung dieser Motion mit, Qualität zu schaffen, statt einfach immer mehr Quantität zu fordern und den Bauern die Flächen für die Lebensmittel- und Futtermittelproduktion zu nehmen», sagte Strupler. Zudem würden Massnahmen, die umgesetzt würden, aber nicht angerechnet werden, Wertschätzung erfahren.
So stimmten die bäuerlichen Vertreter
Ja: Christine Badertscher (Grüne/BE), Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR), Didier Calame (SVP/NE), Marcel Dettling (SVP/SZ), Sylvain Freymond (SVP/VD), Andreas Gafner (EDU/BE), Martin Haab (SVP/ZH), Alois Huber (SVP/AG), Martin Hübscher (SVP/ZH), Thomas Knutti (SVP/BE), Andreas Meier (Mitte/AG), Leo Müller (Mitte/LU), Jacques Nicolet (SVP/VD), Pierre-André Page (SVP/FR), Katja Riem (SVP/BE), Markus Ritter (Mitte/SG), Hans Jörg Rüegsegger (SVP/BE), Thomas Stettler (SVP/JU), Manuel Strupler (SVP/TG), Vroni Thalmann-Bieri (SVP/LU), Ernst Wandfluh (SVP/BE), Priska Wismer-Felder (Mitte/LU)
Nein: Kilian Baumann (Grüne/BE)
«Motion führt zu mehr Aufwand»
Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Der würde das System verkomplizieren, da Anforderungen an die Umsetzung der betroffenen zusätzlichen Elemente festgelegt werden müssten, um eine Wirkung zu erzielen. «Eine Anrechnung von zusätzlichen, bereits bestehenden Elementen an die 3,5 Prozent BFF würde zu einer verminderten Wirkung in Bezug auf die Ziele der parlamentarischen Initiative und zu einem administrativen Mehraufwand für Landwirtschaft und Vollzug führen», hält die Landesregierung fest.
Darauf wies Agrarminister Guy Parmelin hin: «Ich erinnere daran, dass alle - insbesondere die landwirtschaftlichen Kreise - eine Vereinfachung der Bürokratie fordern.» Parmelin führte aus, dass der im Agrarverordnungspaket 2024 gemachte Vorschlag einen vernünftigen Kompromiss darstellt.
Verordnungspaket will Kunstwiese ausnehmen
Im Verordnungspaket wird eine «Flexibilisierung» der Anforderungen an die 3,5 Prozent im Ackerbau vorgeschlagen. Als Bezugsgrösse für die 3,5 Prozent gilt die offene Ackerfläche, also die Ackerfläche ohne Kunstwiesen. Bisher umfasste die Prozentangabe neben der offenen Ackerfläche auch die Kunstwiesen. Neu würden auch Hecken, Feld- und Ufergehölze der Qualitätsstufe II angerechnet. Schliesslich wären Betriebe, die mehr als 25 Prozent ihrer landwirtschaftlichen Nutzfläche als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaften, vollständig von der Anforderung ausgenommen.
Statt 9300 Hektaren wären mit dem Vorschlag noch 5300 Hektaren neue BFF-Flächen im Ackerbau vorgesehen.