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«Blauzunge-Impfung auf TVD registrieren»

Die Blauzungenkrankheit (BTV) hat in der Schweiz zu erheblichen Problemen in der Tierhaltung geführt. Seit mehreren Monaten können die Tiere geimpft werden. Der Schweizerische Viehhändlerverband ruft die Tierhalter auf, die Impfung in der Tierverkehrsdatenbank (TVD) zu registrieren.

Die Viehhändler werten die Impfung als Erfolg In der Schweiz sei eine hohe Impfabdeckung erreicht worden, halten sie fest.

Nachweis erbringen

«Für den Handel und insbesondere den Tierverkehr ist es wichtig, dass die Impfung auf der TVD registriert wird. Nur so kann der Viehhandel dem Käufer ein Tier liefern, das nachweislich gegen Blauzunge geimpft wurde», schreibt der Schweizerische Viehhändlerverband (SVV) in einer Mitteilung.

Mit der Registration lasse sich unnötige Administration vermeiden. Aber nicht nur das. «Eine finanzielle Rückerstattung erfolgt nur an jene Tierhalter (Landwirte), die ihre Tiere geimpft und geschätzt haben und die Impfung auf der TVD hinterlegt haben», so der SVV. Die Registration könne nur durch denjenigen Tierhalter gemacht werden, bei dem das Tier bei der Impfung gemeldet war.

 

Bund zahlt rückwirkend

Der Bund unterstützt die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit und die Epizootische Hämorrhagische Krankheit (EHD) mit 10 Millionen Franken. Tierhaltende können rückwirkend pro grundimmunisiertes Tier und für jeden Serotyp Verbilligungen für den verabreichten Impfstoff erhalten.

Auszahlungsbedingung: Die Tierhaltenden müssen die Selbstdeklaration der geimpften Tiere bis spätestens am 31. August 2025 abschliessen. Für Rinder, Schafe und Ziegen erfolgt diese Erfassung auf einer separaten Seite der Tierverkehrsdatenbank (TVD). Tierhaltende müssen die Impfstoffrechnung als Nachweis für die Beitragserstattung aufbewahren. Die Auszahlung erfolgt gemäss Bund im Jahr 2026 über die regulären TVD-Abrechnungen.

 

Präventionsmassnahme

Die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit bietet zwar keinen vollständigen Schutz vor einer Ansteckung, kann aber den Krankheitsverlauf erheblich mildern. Besonders für Schafe, die stark unter BTV-3 leiden, ist die Impfung eine wichtige Präventionsmassnahme, um wirtschaftliche Verluste zu verhindern.

Die wirtschaftlichen Folgen der Blauzungenkrankheit sind in der Schweiz erheblich. Zahlreiche Betriebe berichten von einem Rückgang der Kälbergeburten und einer verringerten Anzahl von Mastkälbern auf dem Markt.  Die Krankheit hat auch die Milchproduktion beeinträchtigt, da viele Kühe nicht trächtig wurden oder gesundheitliche Probleme entwickelten.

Blauzungenkrankheit (BT)

Bei der Blauzungenkrankheit handelt es sich um eine Tierseuche, die von Viren verursacht wird. Diese gelangen durch den Stich kleiner Mücken, sogenannten Gnitzen, in den Körper von Nutztieren. Die Krankheit kann alle Wiederkäuer betreffen. Eine Übertragung zwischen infizierten Tieren kommt nicht vor. Schwere Verläufe treten vor allem bei Schafen und Rindern auf. Diese können im schlimmsten Fall bis zum Tod des Tiers führen. Der Erreger ist für Menschen nicht gefährlich.

Fleisch und Milchprodukte können ohne Bedenken konsumiert werden. Die Gnitzen sind während den kälteren Monaten (in der Regel zirka zwischen Anfang Dezember und Ende März) kaum aktiv. Deshalb kommt es in dieser Zeit zu keinen Neuansteckungen. Trotzdem können auch nach Beginn der kälteren Monate neue Seuchenfälle festgestellt werden, weil die Tiere das Virus wochenlang im Blut tragen. In der Schweiz gibt es bisher zwei bekannte Untertypen der Viren, die die Blauzungenkrankheit hervorrufen. Dies sind der Serotyp 8 (BTV-8) und der Serotyp 3 (BTV-3). In der Nordwestschweiz kursiert insbesondere BTV-3.  Quelle: Kanton Aargau

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