Es trägt den Titel «Schweizerisch-deutsches Abkommen über den Grenz- und Durchgangsverkehr» und ist auf den 5. Februar 1958 datiert. Das Abkommen wurde vor fast 70 Jahren beschlossen «in dem Bestreben, den grenznachbarlichen Verkehr und den Durchgangsverkehr zwischen den beiden Staaten zu erleichtern».
Was in den Nachkriegsjahren die nachbarschaftlichen Beziehungen gefördert haben mag, stösst heute zunehmend auf Unmut, zumindest bei den deutschen Bauern. Denn die Schweizer Bauern profitieren nach wie vor von diesem Abkommen. Die deutschen Bauern hingegen fühlen sich zunehmend benachteiligt. Der Ärger wächst. Die Schweizer Bauern reagieren jedoch gelassen auf die Kritik ihrer Nachbarn. Denn die Schweizer Bauern halten sich nur an ein Abkommen und die deutschen Bauern würden ihr Land freiwillig verkaufen, heisst es im «Blick».
Nur für Schweizer Bauern rentabel
Das Abkommen besagt, dass innerhalb einer Zollgrenzzone von zehn Kilometern Bauern aus dem Nachbarland Ackerland erwerben können, um es zu bewirtschaften. Die produzierten Güter können dann zollfrei eingeführt werden. Ein Schweizer Bauer, der im grenznahen Schaffhausen einen Betrieb führt, darf also im benachbarten Deutschland Ackerland kaufen, dieses bewirtschaften und die Ernte zollfrei in die Schweiz einführen.
Artikel 2 des Abkommens:
«Grenzbewohner, die ihre Wohn- und Wirtschaftsgebäude in der Zollgrenzzone des einen Staates haben, können, sofern sie von diesen aus in der Zollgrenzzone des andern Staates gelegene Grundstücke bewirtschaften, im Rahmen der Bewirtschaftung dieser Grundstücke frei von Ein- und Ausgangsabgaben ein- und ausführen.»
Schweizer Bauern profitieren von diesem Abkommen. Sie kaufen günstiges Ackerland im Ausland, profitieren von tieferen Produktionskosten, importieren die Waren zollfrei und verkaufen sie dann zu Schweizer Preisen. Deutschen Bauern steht gemäss dem Abkommen dasselbe Recht zu. Für sie ist aber der Landerwerb in der Schweiz teurer als im eigenen Land, sie hätten höhere Produktionskosten und könnten ihre Produkte dann aber nicht in der Schweiz zu deutlich höheren Preisen verkaufen als in ihrem Heimatland verkaufen.
Deutsche Bauern werden verdrängt
Das Abkommen hat dazu geführt, dass Schweizer Landwirte ihre deutschen Kollegen immer mehr aus der 10-Kilometer-Zollgrenzzone verdrängen. Mittlerweile bewirtschaften Schweizer Landwirte allein in Südbaden 5’700 Hektar im grenznahen Deutschland. «Es ist das Ziel der deutschen Politik, diesen Trend zu stoppen, wird Sabine Hartmann-Müller vom «Blick» zitiert.
Hartmann-Müller ist CDU-Politikerin und Mitglied des baden-württembergischen Landtags. Deutsche Bauern sollen zu denselben Bedingungen Waren in die Schweiz einführen dürfen, lautet eine Forderung der CDU-Politikerin. Eine Reform des fast 70 Jahren alten Abkommens solle dies ermöglichen, so Hartmann-Müller zum «Blick».
Lange Tradition für Schaffhauser Bauer
Christian Müller aus Thayngen SH ist einer jener Schweizer Bauern, die jenseits der Grenze Land besitzen und bewirtschaften. Sein Betrieb liegt nur gerade 650 Meter von der deutschen Grenze entfernt. Seine Familie besitzt seit den 1930-er Jahren Ackerland in Deutschland.
Der Schaffhauser Bauer darf deshalb zwar nicht als «deutscher» Betrieb Mitarbeiter anstellen. Auch darf er auf seinem Grundstück in Deutschland keine Gebäude errichten. Die im Ausland produzierten Waren darf er aber zollfrei importieren und damit in der Schweiz zu einem höheren Preis verkaufen, als wenn er dies in Deutschland tun müsste. Ganze ohne Bürokratie geht es für Schweizer Bauern dann aber doch nicht.
Lesen Sie dazu den Artikel vom «Schweizer Bauer» vom August 2024 (-> So kommen «Schnäppchen-Bauern» günstig zu Land).
Dann sollen aber alle Deutschen Arbeiter auch im eigenen Land bleiben und nicht jeden Morgen in die Schweiz fahren um die Schweizer Löhne zu bekommen.
Auch Deutschland profitiert von der Schweiz, nur das wollen die Deutschen nicht sehen.
Kaum gibt es Bewegung macht Sie Muuuh...
Was passiert beispielsweise mit den jeweils geltenden Vorschriften zu Dünger- und Pflanzenschutzmitteln, wenn Schweizer Landwirte auf deutschem Boden nach Schweizer Recht produzieren? Deutsche Behörden könnten Praktiken kaum effektiv kontrollieren, während Schweizer Gesetze jenseits der Grenze gar nicht erst greifen würden. Das führt zu rechtlichen Grauzonen und potenziell Problemen, die keiner wollen kann.
Deshalb sollte der zollfreie Status klar begrenzt bleiben: Nur seit jeher bewirtschaftete, historisch bedingte angestammte Flächen sollten nach wie vor unkompliziert bewirtschaftet werden dürfen. Neue Flächen gehören nicht in den zollfreien Bereich. Alles andere wäre ein Wettbewerbsvorteil, der das ohnehin heikle Abkommen ad absurdum führt – und ein Hohn für alle Landwirte, die keine Möglichkeit haben, sich in Grenznähe billiges Land zu sichern.