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«Digiflux hat noch zu viele Mängel»

Die Luzerner Landwirtschaftskommission der Mitte-Partei sieht in der neuen Offenlegungspflicht von Daten zu Pflanzenschutzmitteln, Düngern und Futtermitteln langfristigen Nutzen für die Schweizer Landwirtschaft. Allerdings weise das Bundesprojekt «Digflux» derzeit noch zu viele Mängel auf. Die Kommission hält eine mehrjährige Pilotphase für notwendig.

Das Parlament hat 2021 mit der  parlamentarische Initiative 19.475   eine Mitteilungspflicht für den Handel und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie den Handel von Nährstoffen beschlossen. Um dem Auftrag zu erfüllen, entwickelt das BLW die Plattform «Digiflux». 

Schweizer Landwirtschaftsbetriebe sind zukünftig verpflichtet, dem Bund sämtliche Bezüge von Kraftfutter, Mineral-, Hof- und Recyclingdüngern sowie von Pflanzenschutzmitteln zu melden. Bei den Pflanzenschutzmitteln ist auch die Anwendung meldepflichtig. Die praktische Umsetzung der Mitteilungs- und Offenlegungspflicht   soll über «Digiflux» erfolgen.

Einseitigkeit bei der Umsetzung

Die Mitte-Landwirtschaftskommission Kanton Luzern tauschte sich mit Johannes Hunkeler vom Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) aus. «Die Diskussion war von praktischen Bedenken geprägt», heisst es in der Mitteilung der Partei. Die Kommission betont die Notwendigkeit von Transparenz, warnt jedoch vor einer gläsernen Branche und der möglichen politischen Instrumentalisierung. Einigkeit herrschte darüber, dass eine Quadratmeter genaue digitale Erfassung der Einsätze von Pflanzenschutz- und Düngemitteln einen enormen bürokratischen Mehraufwand bedeuten würde, der so vom Gesetzgeber nicht verlangt wird.

Kritisiert wurde die Einseitigkeit der geplanten Umsetzung: «Während grundsätzlich alle Akteure zur Reduktion ihrer Nährstoffflüsse und des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln aufgefordert sind, betrifft die exakte Erfassungspflicht primär die Landwirtschaft», schreibt die Landwirtschaftskommission. Für Golf- und Fussballplätze, Bahnlinienbetreiber oder Privatgärten bliebe vieles offen. 

Mehrjähriges Pilotprojekt notwendig

Die Luzerner Mitte-Landwirtschaftsvertreter fordern, dass die wissenschaftlichen Grundlagen der Nährstoffbilanzierung auch auf der Bedarfsseite überprüft und an die Entwicklungen der letzten Jahrzehnte in der Pflanzen- und Tierzucht angepasst werden. Die Kommission hinterfragt die geplante Einführungsphase. Sie verweist auf die unterschiedlichen Herausforderungen für die Anwender. Um die Akzeptanz in der Branche zu erhöhen, sei ein mehrjähriges Pilotprojekt notwendig, um Kinderkrankheiten zu erkennen und entsprechende Anpassungen vorzunehmen, so die Kommission

Zusammenfassend erkennt die Kommission den Nutzen der Transparenz und der verbesserten bäuerlichen Datenhoheit, sieht jedoch noch grosse Hürden in der Praxistauglichkeit des Projekts. Sie fordert das BLW auf, zwingende Nachbesserungen vorzunehmen, damit «Digiflux» akzeptiert wird und den versprochenen Nutzen bringt.

Start verschoben

Die Plattform «Digiflux» wurde scharf kritisiert. Der Zeitplan wurde im März 2024 angepasst. Die Einführung der Mitteilungspflicht für Pflanzenschutzmittel wird um ein Jahr verschoben. Zudem gibt es eine mehrjährige Umstellungsphase.

Neu tritt die Mitteilungspflicht für den Handel mit Pflanzenschutzmitteln im Jahr 2026 in Kraft,  gemeinsam mit dem Handel mit Nährstoffen. «Die Zeit soll genutzt werden, um die geplante Webanwendung Digiflux, den Datei-Upload und die Programmierschnittstelle für die Datenübermittlung zu testen», teilte das Bundesamt für Landwirtschaft mit.

Auch die Mitteilungspflicht für berufliche Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln wird um ein Jahr nach hinten verschoben. Sie tritt neu ab dem Jahr 2027 in Kraft. Bei den Anwendungen von Pflanzenschutzmitteln gibt es zudem eine mehrjährige Übergangsphase mit einer sehr vereinfachten Mitteilungspflicht. «Das gibt den Landwirtschaftsbetrieben die Möglichkeit, sich mit den digitalen Aufzeichnungen vertraut zu machen», hielt das BLW fest.

 

Kommentare (1)

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  • Urs Wälchli | 28.05.2024
    Sollte Digiflux eingeführt werden, erwarte ich von unseren landw. Verbänden dass sie eine gleiche überwachung bei den Bundesangstellten betreffend Leistung und Arbeitsstunden fordern wie die Bauern überwacht werden und das die Bauern im Schnitt den gleichen Stundenlohn erhalten wie Bundesangestellte, da 50% des Handlungsspielraum schon jetzt vom Bund vorgegeben ist!
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