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Direktvermarktung: Einstieg wird nicht erleichtert

Eine Motion verlangte, dass Landwirtinnen und Landwirte ihre Produkte von Hof einfacher direkt vermarkten können. Sie forderte zudem finanzielle Anreize. Der Nationalrat hat den Vorstoss unterstützt. Der Ständerat hat mit seinem Nein die Motion versenkt.

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Die grosse Kammer nahm die von der Grünen-Nationalrätin Meret Schneider (ZH) – sie kehrt im Dezember in den Rat zurück – eingereichte Motion in der Frühlingssession mit 150 zu 35 Stimmen bei sechs Enthaltungen an. Im Ständerat hingegen hatte der Vorstoss keine Chance. Die kleine Kammer lehnte mit 11 Ja zu 31 Nein die Motion ab.

Wertschöpfung erhöhen

Der Reihe nach: Motionärin Meret Schneider listete in ihrem Vorstoss die Vorteile der Direktvermarktung au f: Rückverfolgbarkeit der Produkte, Information über die Produktionsart, keine Normierung der Produkte, Lokalität von Sorten und Vielfalt, transparente Margen, Saisonalität, wenig verarbeitete Lebensmittel sowie reduzierter Treibstoffverbrauch für den Transport.

Der Direktverkauf würde es der Landwirtschaft ermöglichen, ihren Absatz zu diversifizieren und zusätzliche Wertschöpfung zu generieren. Sie könnten zudem Nähe zu den Konsumenten und so Vertrauen schaffen. Zudem könnten Bauern flexibel auf die Konsumentenbedürfnisse reagieren. Dies seien gute Gründe, die Direktvermarktung stärker zu fördern, als es aktuell vorgesehen sei.

Die Motion wollte Anreize verstärken und Einstiegshürden baulicher und bürokratischer Art weitmöglichst ausräumen, um Bauernfamilien den Einstieg zu erleichtern. Das unterstützte auch der Nationalrat.

«Gibt bereits Unterstützung»

Nicht aber der Ständerat. Peter Hegglin (Mitte/ZG) führte die Gründe für die Ablehnung im Namen der Kommission auf. Heute werde die Direktvermarktung durch verschiedene Initiativen und Plattformen bereits gefördert. Zudem gebe es bereits Unterstützung durch den Bund, beispielsweise über Strukturverbesserungen oder über die Absatzförderung.

Zudem ermögliche der Online-Verkauf den Betrieben neue Möglichkeiten. «Die Zahl der Betriebe, die in der Direktvermarktung tätig sind, ist von 7084 Betrieben im Jahr 2010 auf 12 676 Betriebe im Jahr 2020 gestiegen», führte Hegglin aus.

Kein zentrales Standbein

Der Marktanteil der Direktvermarktung liege aber nur bei 6 Prozent. Diesen Wert zu erhöhen sei schwierig. «Obwohl immer mehr Betriebe in die Direktvermarktung einsteigen, wird sie nur bei wenigen Landwirten zu einem zentralen Standbein», führte Hegglin aus. Gründe seien der hohe Arbeitsaufwand, die Präsenz, die Erreichbarkeit und die Produktevielfalt.  

Für einen Liter Milch oder sechs Eier eine kilometerlange Anreise in Kauf zu nehmen, sei weder ökonomisch noch ökologisch, so Hegglin weiter. «Die gesetzlichen Grundlagen für die Unterstützung des Direktverkaufs sind vorhanden. Eine Weiterentwicklung wird im Rahmen der AP 2030 plus geprüft», führte Hegglin aus.

«Von Abhängigkeit befreien»

Carlo Sommaruga (SP/GE) hingegen unterstützte den Vorstoss. Die Motion zeige mögliche Massnahmen auf, sagte er in der Debatte. Es gehen darum, Hindernisse aufgrund lebensmittelrechtlicher Anforderungen, die für die Landwirte einen «unverhältnismässigen administrativen Aufwand bedeuten», zu beseitigen. Für die Bäuerinnen und Bauern sei es entscheidend, «schnell über eine solide Grundlage für ein stabiles Einkommen aus der Direktvermarktung zu verfügen, um sich von der Abhängigkeit und dem Preisdruck der Grossverteiler zu befreien», sagte Sommaruga.

Die Direktvermarktung fördere das Verständnis zwischen der städtischen Bevölkerung sowie den Landwirtinnen und Landwirten. Das sei dringend notwendig. «Der Direktverkauf leistet hierzu einen wichtigen Beitrag», sagt der Genfer.

Der Bundesrat lehnte den Vorstoss ab. «Die gesetzlichen Grundlagen für die Unterstützung der Direktvermarktung sind bereits heute vorhanden» sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin. Eine Weiterentwicklung müsse im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrarpolitik geprüft werden. «Das werden wir tun und sind bereits dabei, dies zu tun», versprach Parmelin.

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