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Emmentaler: EU lässt Schweiz abblitzen

Die Europäische Kommission fällte einen historischen Entscheid. Sie hat entschieden, dass Emmentaler weiterhin in allen EU-Ländern hergestellt werden darf. Es handelt sich um einen Präzedenzfall, weil erstmals ein Milchprodukt als Gattungsbezeichnung eingestuft wurde.

blu/aiz |

Am 24. Januar 2025 teilte die EU-Kommission mit, dass die in der Schweiz geschützte Ursprungsbezeichnung «Emmentaler» in der EU eine Gattungsbezeichnung ist.

Das ist historisch: Erstmals in der Geschichte der Geoschutzverordnung stuft die EU-Kommission ein Milchprodukt als Gattungsbezeichnung ein. «Emmentaler» kann daher ungeachtet des Herstellungsortes weiterhin wie bisher in der EU hergestellt und vermarktet werden, schreibt der deutsche Milchindustrie-Verband.  Einzige Voraussetzung: Der Käse muss nach den jeweiligen nationalen Herstellungsvorschriften hergestellt werden.

Nicht nur auf Schweiz beschränkt

Die EU-Kommission begründet ihre Entscheidung damit, dass der Name «Emmentaler» historisch und kulturell mit einem grösseren geografischen Gebiet als nur der Schweiz verbunden sei. So gebe es jetzt schon drei geschützte Namen, die «Emmentaler» beinhalten, aber ausserhalb der Schweiz hergestellt werden. Dies sind: «Allgäuer Emmentaler» aus Deutschland sowie «Emmental français est-central» und «Emmental de Savoie» (g. g. A.) aus Frankreich. In all diesen Fällen wird der Schutz für den zusammengesetzten Namen und nicht für den Namen «Emmentaler» an sich gewährt.

Hintergrund des Entscheides: Die Schweiz hat im März 2024 ihre geschützte Ursprungsbezeichnung «Emmentaler» in das internationale Register der Genfer Akte aufnehmen lassen. Die einzelnen Vertragsparteien hatten anschliessend ein Jahr Zeit, die Eintragung zu prüfen und eine eventuelle Schutzverweigerung für ihre Gebiete auszusprechen. «Dem ist die EU mit dem vorliegenden Beschluss aufgrund der Einstufung von «Emmentaler» als Gattungsbezeichnung nachgekommen», schreibt der deutsche Milchindustrie-Verband.

«Emmentaler Teil der österreichischen Käsekultur»

Dieser Entscheid der EU wird von Nachbarländern der Schweiz begrüsst, unter anderem in Österreich. Damit werde der neuerliche Versuch der Schweiz, die Bezeichnung «Emmentaler» für sich zu schützen, abgewehrt, zumal Emmentaler bereits seit dem 19. Jahrhundert auch ausserhalb der Schweiz produziert wird und längst eine «generische Gattungsbezeichnung» ist, berichtet das Agrarische Informationszentrum (aiz).

In Österreich wird seit Generationen Emmentaler produziert, zuletzt lag die Jahresproduktion bei 14’000 t. Zum Vergleich: In der Schweiz liegt die Produktionsmenge bei rund 13’000 t. Die Herstellung von Emmentaler ist auch im österreichischen Lebensmittelcodex geregelt. «Emmentaler ist somit ein wichtiger Teil der österreichischen Käsekultur. Die offizielle Klarstellung der EU ist daher sehr wichtig für die heimische Milchwirtschaft», erklärte der Präsident des Milchverbandes Österreich Helmut Petschar.

Kein EU-Markenschutz für Emmentaler

«Emmentaler»-Käse muss nach einem Urteil des EU-Gerichts im Mai 2023 nicht zwingend aus der Schweiz kommen. Das Gericht der EU wies  eine entsprechende Klage der Schweizer Sortenorganisation Emmentaler Switzerland ab. Diese wollte die Bezeichnung «Emmentaler» als Marke in der EU schützen lassen. 

Die Sortenorganisation wollte mit der Klage erreichen, dass nur Schweizer Emmentaler so bezeichnet werden darf. Bei einem Käse, der nicht aus der Schweiz stammt, müsste dann die Herkunftsregion genannt werden, beispielsweise also Allgäuer Emmentaler. Dafür klagte die Organisation gegen das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO). Das EUIPO argumentierte, dass Emmentaler eine Art ist, Käse zu machen. Die Luxemburger Richter lehnten die Klage von Emmentaler Switzerland ab. Emmentaler beschreibe «für die massgeblichen deutschen Verkehrskreise» eine Käsesorte und nicht die geografische Herkunft.

Kommentare (5)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Gesunder Menschenverstand | 01.02.2025
    Ein gutes Beispiel, wie fremde Richter entscheiden.
    Unterwerfungsvertrag lässt Grüssen!
  • Wälchli Urs | 31.01.2025

    Dann stellen wir doch ab sofort auch Feta in der Schweiz her, die EU kann es uns auch nicht verbieten!

  • Walter Gisler | 31.01.2025
    Die EU als Schmarotzer, etwas Anderes war nicht zu erwarten!
  • michael romanel | 31.01.2025
    Zitate aus dem Artikel:

    "zumal Emmentaler bereits seit dem 19. JAHRHUNDERT auch ausserhalb der Schweiz produziert wird und längst eine «generische Gattungsbezeichnung» ist"

    "In Österreich wird seit GENERATIONEN Emmentaler produziert"

    Trifft dies zu, dann hat die EU doch richtig entschieden.
    • Kollege | 02.02.2025
      Die EU verbietet die Herkunftsbezeichnung von Wein aus dem schweizer Dorf Champagne VD. Seit Generation, seit der Römerzeit, wird dort Wein produziert.
      Gemäss Ihrer Aussage wäre hier der Entscheid der EU nicht richtig.
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