Der Bundesrat senkt die Verkäsungszulage um einen Rappen auf 14 Rappen pro Kilo Milch. In der Branche sorgt der Entscheid für Unverständnis. Die Zulage für verkäste Milch müsse zwingend auf der im Landwirtschaftsgesetz festgelegten Höhe von 15 Rappen bleiben, lautet die Forderung.
14 statt 15 Rappen pro Kilo Milch. So lautet der Entscheid es Bundesrates zur Verkäsungszulage im Verordnungspaket 2021. Laut Bundesrat ist das nötig, weil sonst das vom Parlament bewilligte Budget nicht ausreiche.
Die Milchbranche hatte bereits in der Vernehmlassung zum Agrarpaket vehement gefordert, die Verkäsungszulage nicht zu senken. Dementsprechend fällt jetzt auch die Kritik am Bundesrats-Entscheid aus.
Käsebranche wird geschwächt
Eine Reduktion der Verkäsungszulage werde die wertschöpfungs- und exportstarke Käsebranche massiv schwächen, schreiben die Schweizer Milchproduzenten (SMP), die Branchenorganisation Milch (BOM), die Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie (VMI) sowie der Käserei-Verband Fromarte in einer gemeinsamen Mitteilung. Sie weisen zudem daraufhin, dass gerade die Käsereibranche auch in der Covid-Krise eine stabile und verlässliche Exportbranche sei.
Der Entscheid des Bundesrates führe dazu, dass die begrenzten Bundesmittel in der Summe weit ineffizienter eingesetzt werden, als es die aktuellen Budgetvorgaben erforderten. «Weiter begründet der Bundesrat den Entscheid mit dem Willen des Parlamentes, der Molkereimilch mehr Mittel zukommen zu lassen. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass die zunehmenden - durch die Verwaltung gesprochenen - Bewilligungen für Veredelungsverkehr der Molkereimilch per Definition Mittel entziehen», heisst es weiter.
Preisgefüge unter Druck
Der Entscheid führe zu einem Abbau des Grenzschutzes für Milch, vernichte im «gröberen Umfang» Wertschöpfung am Markt und setze das Preisgefüge unter Druck.
Bereits am Mittwoch hatte der Schweizer Bauernverband (SBV) den Entscheid kritisiert. Er fordert das Parlament auf, das Budget anzupassen, so dass die Kürzung nicht nötig sein wird.
Die Zulage für verkäste Milch betrug bisher 10,5 Rappen pro Kilo Milch. Neu liegt sie bei 9 Rappen. Hinzu kommt die Verkehrsmilchzulage, die der Bundesrat von 4,5 auf 5 Rappen pro Kilo erhöht. Unter dem Strich sinkt damit die Verkäsungszulage von 15 auf 14 Rappen pro Kilo Milch.
Eingeführt wurde die Verkäsungszulage 1999. Sie hat das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern, die Produktion von Schweizer Käse soll zu konkurrenzfähigen Preisen möglich sein. Denn die Milch in der Schweiz – und damit der Rohstoff für den Käse – ist teurer als in der EU.