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Fall Hefenhofen: Hof vor Versteigerung

Das Betreibungsamt des Bezirks Arbon hat die Versteigerung der Liegenschaften eines Landwirts in Hefenhofen angekündigt. Dieser erlangte 2017 wegen eines Tierschutzfalls nationale Bekanntheit. Damals ordneten die Behörden eine Zwangsräumung an und transportierten unter anderem 90 Pferde ab.

Neben dem Hof in Hefenhofen kommen gemäss Mitteilung des Thurgauer Amtes für Betreibungs- und Konkurswesen zwölf weitere Grundstücke in Salmsach, Uttwil, Romanshorn und Amriswil unter den Hammer. Grund für die Versteigerungen seien offene Schulden des Besitzers.

Den Wert der Grundstücke schätzt das Betreibungsamt gemäss Mitteilung auf 2,05 Millionen Franken. Die Versteigerung finde am 5. Dezember 2023 in 14 Uhr im Ausbildungszentrum Galgenholz in Frauenfeld statt, sofern der betroffene Landwirt bis dahin seine Schulden nicht beglichen habe.

-> Die Details zur Versteigerung gibt es hier

Der Landwirt aus Hefenhofen stand seit Jahren im Streit mit den Behörden. Seine Tierhaltung war immer wieder beanstandet worden. Ab Mitte Juli 2017 kursierten in den Medien Fotos von vernachlässigten Tieren, die Tierschützer gemacht hatten. Am 7. August 2017 wurde der Hof zwangsgeräumt.

Im März 2023 stand er unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach den ehemaligen Pferdezüchter jedoch von zahlreichen Vorwürfen frei. Die meisten von den Behörden behobenen «Beweise», mit denen die Staatsanwaltschaft den vorbestraften Tierquäler mehr als sechs Jahre hinter Gitter bringen wollte, seien nicht verwertbar, hiess es im Urteil.

Verschiedene Rechte des Bauern seien verletzt worden, sagte der Richter. Dies namentlich, indem dem Bauern während der Zwangsräumung die Anwesenheit auf seinem Hof verunmöglicht worden sei. Auch daraus folge: Eine Verwertung der Beweise sei nicht möglich. Basierend auf einem unfairen Verfahren könne das Gericht kein Urteil fällen, sagte der Richter. «Wir würden uns schämen, wenn wir das tun würden.» Schuldsprüche bezüglich Tierquälerei gab es deshalb nur in einzelnen belegten Fällen.

Gegen das Urteil legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.

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