Wie der Bundesrat kürzlich mitteilte, empfiehlt er die Ablehnung der Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Das stösst beim Initiativkomitee auf Unverständnis. Die so genannt «Feuerwerksinitiative» will Feuerwerkskörper, die Lärm erzeugen, verbieten. Damit wollen die Initianten Menschen, Tiere und die Umwelt vor lärmigem Feuerwerk schützen.
Feuerwerkskörper, welche Lärm erzeugen, sollen demnach in der Schweiz weder verkauft noch abgebrannt werden.Laute Feuerwerke wollen die Initiantinnen und Initianten nur noch an überregionalen Anlässen zulassen. Die zuständigen Kantone sollen auf Gesuch hin knallende Feuerwerke bewilligen dürfen.
Private hingegen sollen – etwa an der Bundesfeier am 1. August und an Silvester – nur noch Feuerwerke abbrennen dürfen, die keinen Lärm erzeugen. Nicht nur sensible Menschen und kleine Kinder, sondern auch Haus- und Wildtiere versetze die Knallerei in Stress und Panik, oft über mehrere Tage, schreibt das Initiativkomitee zu seinem Begehren.
Initiativtext
Eidgenössische Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk». Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 74a Feuerwerk
1 Der Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern, die Lärm erzeugen, sind verboten.
2 Für Anlässe von überregionaler Bedeutung kann die zuständige kantonale Behörde auf Gesuch hin Ausnahmebewilligungen erteilen.
3 Für den Vollzug der Vorschriften sind die Kantone zuständig, soweit das Gesetz ihn nicht dem Bund vorbehält.
Art. 197 Ziff. 132
13. Übergangsbestimmung zu Art. 74a (Feuerwerk)
Die Ausführungsbestimmungen zu Artikel 74a treten spätestens zwei Jahre nach dessen Annahme durch Volk und Stände in Kraft.
1SR 101
2 Die endgültige Ziffer dieser Übergangsbestimmung wird nach der Volksabstimmung von der Bundeskanzlei festgelegt.
«Nicht verständlich»
«Unsere verschiedenen Argumente zeigen sehr deutlich, dass eine Einschränkung von lärmerzeugendem Feuerwerk nicht nur verhältnismässig wäre, sondern das Ziel – den Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt – ohne grossen Mehraufwand erreichen könnte», heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung der Stiftung für das Tier im Recht (TIR), dem Schweizer Tierschutz STS, der Fondation Franz Weber und der globalen Tierschutzorganisation «Vier Pfoten».
Für das Initiativkomitee sei es «nicht verständlich», dass der Bundesrat auf nationaler Ebene keinen Handlungsbedarf sehe und die «Feuerwerksinitiative» zur Ablehnung empfehle.
Parlament soll helfen
Nun hofft man auf die Unterstützung des Parlamentes. «Wir hoffen, dass die gewählten Volksvertreterinnen und Vertreter die Sorgen der Bevölkerung ernst nehmen und die dringenden Probleme anerkennen, die mit privatem Feuerwerk verbunden sind», schreiben die Initianten.
Der parlamentarische Prozess werde eng begleitet, um sicherzustellen, dass diese Punkte nicht übersehen werden. Fast 140'000 Schweizerinnen und Schweizer haben die Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» unterschrieben.