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Freiburg gibt Wolf zum Abschuss frei

Der Kanton Freiburg hat einen einzelnen Wolf zum Abschuss freigegeben. Das Raubtier hat im Gebiet Jaun und Plaffeien bei zwei Angriffen 8 Schafe getötet. Zuvor hat der Wolf bereits im Kanton Bern mehrere Tiere getötet. Diese Abschussbewilligung gilt während 60 Tagen. 

Gemäss Mitteilung des Kantons Freiburg fanden die Angriffe am 20. und 26. Juli sowie am 8. August 2023 statt. Acht Schafe, die der gleichen Herde angehörten, wurden getötet.

Abschussbewilligung in zwei Kantonen

Wie es in der Mitteilung weiter heisst, handelt es sich um denselben Wolf, der bereits im Kanton Bern mehrere Tiere getötet hat.  13 Schafe der gleichen Herde wurden im Kanton Bern im Grenzgebiet zum Kanton Freiburg zwischen Juni und Juli gerissen. Die getöteten Tiere gehörten zu einer Herde von 2200 Schafen, die gesömmert werden.  Die Herde ist behirtet und wird von vier Herdenschutzhunden begleitet. Die gesetzlichen Vorgaben für einen Abschuss sind erfüllt.   Der Kanton Bern erteilte deshalb am 19. Juli 2023 eine Abschussbewilligung.

Der Wolf wurde bisher nicht erlegt und reisst weiter Schafe, nun im Kanton Freiburg. Nach zwei Angriffen auf Freiburger Boden wurde auf Antrag des Amts für Wald und Natur (WNA) der Regulierungsabschuss eines einzelnen Wolfs bewilligt. Dieser Wolf hat insgesamt 21 Schafe getötet. «Die Besonderheit besteht darin, dass sich das Gebiet mit den neuerlichen Angriffen auf freiburgischem Boden über zwei Kantone erstreckt», schreibt der Kanton Freiburg weiter.

«Weiteren Schaden verhindern»

Die während 60 Tagen gültige Abschussbewilligung soll verhindern, dass der einzelne Wolf weitere Schäden an Nutztieren anrichtet. Der Abschussperimeter beschränkt sich auf einen Teil der Gemeindegebiete von Jaun und Plaffeien. Nur professionellen Wildhüter des Kantons Freiburg dürften den Abschuss vornehmen, heisst es weiter. Die Abschussbewilligung gilt bis am 16. Oktober 2023.

Gegen die Verfügung kann Beschwerde eingereicht werden. Dieser wird die aufschiebende Wirkung jedoch entzogen. «In Anbetracht der Schäden, die der Wolf bereits verursacht hat, muss verhindert werden, dass er weitere Nutztiere angreift», stellt der Kanton Freiburg klar.

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