Die Risse ereignete sich zwischen dem 18. Juni und dem 8. Juli. Rissmuster und positive DNA-Resultate bei einigen Fällen weisen gemäss Mitteilung des Kantons auf einen Wolf als Verursacher hin.
Die 13 gerissen Tiere gehören zu einer Herde von 2200 Schafen, die im Grenzgebiet der Kantone Bern und Freiburg gesömmert werden. Die Herde ist behirtet und wird von vier Herdenschutzhunden begleitet.
Abschuss mit Auflagen
Es wurden mindestens sechs Tiere innert vier Monate gerissen, die geschützt waren. Die gesetzlichen Vorgaben für einen Abschuss sind erfüllt. Der Kanton Bern verfügt den Abschuss eines Einzelwolfs mit Auflagen. Der Perimeter für den Abschuss ist auf das Sömmerungsgebiet Walop/Stierenbärgli in der Gemeinde Boltigen beschränkt.
Sollte in der Abschussperiode bis zum 17. September 2023 zu einem Riss in einer ausreichend geschützten Herde kommen, wird der Perimeter um die Gemeinden Oberwil im Simmental und Därstetten erweitert. Eine weitere Auflage: Auf der betroffenen Alp darf der Wolf nur geschossen werden, wenn sich dort Schafe oder Ziegen aufhalten. Damit will der Kanton verhindern, dass ein falsches Individuum erlegt wird. Der Abschussperimeter wird von mehreren Wölfen frequentiert.
Schweizweit 250 Wölfe
Gemäss dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) leben aktuell rund 250 Wölfe und 26 Rudel in der Schweiz. Die Population ist weiter am ansteigen. Der Bundesrat hat am 2. Juni 2023 die revidierte Jagdverordnung genehmigt. Sie wird auf den 1. Juli 2023 in Kraft gesetzt. Die für einen Abschuss massgebende Schaden-Schwelle wird für einzeln herumstreifende Tiere und auch für Wolfsrudel gesenkt.
Für Einzelwölfe, die in Gebieten unterwegs sind, in denen bereits früher Schäden zu verzeichnen waren, hat der Bundesrat die für den Abschuss massgebende Schadenschwelle von 10 auf 6 Nutztierrisse gesenkt. Zudem können neu Einzelwölfe auch abgeschossen werden, wenn eine erhebliche Gefährdung von Menschen besteht.
Grosse Nutztiere: Schadgrenze bei 1 Tier
Auch bei der Regulierung von Rudeln wird die Schadenschwelle gesenkt. Neu können Kantone bei 8 Nutztierrissen statt bisher 10 Rissen beim Bundesamt für Umwelt (Bafu) Regulierungsabschüsse beantragen. In den Regionen mit mehr als einem Rudel dürfen die Kantone stärker regulieren als bisher.
Neu werden nicht nur von Wölfen getötete, sondern auch schwer verletzte Rinder, Pferde sowie zum Beispiel Lamas oder Alpakas als grosser Schaden angerechnet. Die Schadengrenze bei grossen Nutztieren liegt neu bei einem Tier statt bisher zwei Tieren. Diese Bestimmung gilt sowohl bei Regulationseingriffen in Rudeln als auch bei Massnahmen gegen einzelne Wölfe.
Kommentare (2)