Er nahm am Montag stillschweigend eine in der Formulierung etwas abgeänderte Motion der grünen Berner Nationalrätin Christine Badertscher an, die nun wieder zurück an den Nationalrat geht. Dieser hatte ihr im Mai noch in der ursprünglichen Fassung zugestimmt.
Bundesrat einverstanden
Diese lautet: «Der Bundesrat wird beauftragt, das Tierwohl explizit im allgemeinen Nachhaltigkeitskapitel künftiger Freihandelsabkommen der EFTA aufzunehmen.» Diese Formulierung schien aber dem Ständerat zu stark.
Er stellte sich hinter einen Änderungsantrag seiner vorberatenden Kommission, welche argumentierte, die Schweiz entscheide über den Inhalt von Efta-Freihandelsabkommen nicht allein. Zusammen mit Island, Liechtenstein und Norwegen bildet die Schweiz die Efta. Der Kompromiss trage sowohl dieser Tatsache als auch dem Motionsanliegen Rechnung trägt.
Der Bundesrat beantragte zuerst Ablehnung des Vorstosses. Wie Landwirtschaftsminister Guy Parmelin am Montag im Ständerat sagte, ist die Landesregierung aber mit dem von der Ständeratskommission vorgeschlagenen Abänderungsantrag einverstanden.
Tierwohl explizit erwähnen
Der Tierschutz und das Tierwohl seien ein zentraler Teil der Nachhaltigkeit, machte die Motionärin geltend. Damit Freihandelsabkommen den steigenden Erwartungen der Konsumierenden ans Tierwohl gerecht werden, seien in künftigen Abkommen neben den üblichen Nachhaltigkeitsaspekten auch Tierschutzaspekte verbindlich aufzunehmen.
«Die heute jährlich über 95’000 Tonnen Importfleisch kommen mehrheitlich aus industrieller Massentierhaltung und tierquälerischen Produktionsmethoden oder aus Wildfang, wo die Tiere unter äusserst qualvollen Bedingungen für den Schweizer Markt verarbeitet werden, wie z.B. bei den rund 45 Tonnen Froschschenkelimporten», schreibt Badertscher in ihrem Vorstoss.
«Zudem gibt es keine Beschränkungen der Tierzahlen wie in der Schweiz, sodass industrielle Massentierhaltung in der Rindermast eher die Regel als die Ausnahme ist. Artwidrige Futterrationen, zum Beispiel Getreidemast in Feedlots, sind ebenso zulässig wie der Einsatz von Substanzen zur Leistungssteigerung sowie von gentechnisch veränderten Futtermitteln», sagte die Berner Nationalrätin im Mai in der Grossen Kammer.