Das Chöpfenberg-Rudel hat sich erstmals fortgepflanzt.
Kanton Schwyz
Insgesamt dürfen fünf Jungwölfe entnommen werden: zwei beim Kärpf-Rudel und drei beim Chöpfenberg-Rudel. Letzteres hält sich derzeit noch im Kanton Schwyz auf. Im Streifgebiet des Kärpf-Rudels wurden bei zwei Übergriffen vier Schafe aus geschützten Herden gerissen . Deshalb reichte der Kanton ein Regulationsgesuch ein. Das Chöpfenberg-Rudel hat sich diesen Sommer erstmals fortgepflanzt.
Im Rudelverband
«Mit der Regulationsmassnahme sollen künftige Schäden an geschützten Nutztieren verhindert werden», schreibt der Kanton Glarus in einer Mitteilung. Die Jungtiere müssen bis spätestens am 31. Januar 2026 erlegt werden. Die Abschüsse müssen ausserhalb der Jagdbanngebiete und ab dem 21. Dezember auch ausserhalb der Wildruhezonen erfolgen.
Die Abschüsse müssen zudem aus dem Rudelverband heraus und in der Nähe von Nutztieren, Siedlungen oder ständig bewohnten Gebäuden vorgenommen werden. Für die Regulation können sich neben der Wildhut erstmals auch speziell für die Wolfsjagd ausgebildete Jägerinnen und Jäger beteiligen.
Regulation beim Schiltrudel abgeschlossen
«Allerdings dürfen die Jungwölfe nur während der Hochwildjagd und der Rehjagd erlegt werden», so der Kanton weiter. Damit soll verhindert werden, dass Elterntiere geschossen werden. Ab Spätherbst unterscheiden sich die Jungtiere und die Eltern kaum noch, so der Kanton.
Beim Schilt-Rudel, das sich in den Kantonen Glarus und St. Gallen aufhält, ist die Regulation bereits abgeschlossen. Nach kurzer Zeit wurden dort zwei Jungwölfe erlegt, womit die maximale Anzahl erreicht ist. «Somit entfällt eine Regulation dieses Rudels durch den Kanton Glarus», heisst es in der Mitteilung.
Kommentare (1)