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Glyphosat: Konsumentenschutz kritisiert Landi

Der Konsumentenschutz kritisiert ungenügende Warnhinweise beim Online-Verkauf von Glyphosat-Produkten. Besonders im Landi-Webshop fehlen wichtige Informationen zu Anwendungsverboten. Die Organisation fordert ein Verbot. Die Fenaco-Tochter wehrt sich.

clu/mgt |

Glyphosat sorgt seit Jahren für Diskussionen – auch in der Schweiz bleibt der umstrittene Unkrautvernichter ein Thema. Für Privatpersonen ist Glyphosat in der Schweiz noch immer zugelassen. Der Konsumentenschutz hat Stichproben gemacht, so auch bei der Fenaco-Tochter Landi. 

Online kein Hinweis

In Landi-Filialen würden Kundinnen und Kunden zwar spätestens an der Kasse mündlich über die korrekten Einsatzbereiche für den dort erhältlichen Roundup-Spray informiert. «Der Landi-Online-Shop hingegen erwähnt die Verbote überhaupt nicht. Stattdessen wird Roundup dort als «ideal für den Hausgarten» beworben», wie der Konsumentenschutz schreibt. Lediglich der Hinweis «Pflanzenschutz vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen» ist auf der Produkteseite für den Roundup RTU Spray 7,2 g/l vermerkt.  

Vor allem für Privatpersonen, die das Breitbandherbizid im Online-Shop kaufen, seien Hinweise auf Umwelt- und Gesundheitsrisiken sowie gesetzliche Einsatzverbote kaum oder gar nicht auffindbar, kritisiert die Organisation. Erst nach Kauf des Produktes seien die Anwendungsverbote auf der Roundup-Flasche ersichtlich, allerdings in winziger Schrift und erst, nachdem die rückseitige Etikette abgelöst und aufgeklappt wurde.

Die Organisation verweist dabei auf das bereits seit 2001 geltende Teilverbot. Die Anwendung von Herbiziden für private Anwenderinnen und Anwender auf Strassen, Wegen und Plätzen ist verboten. Die zum Schutz von Grund- und Trinkwasser.  Die Mittel sind laut dem BAFU im Handel für Privatpersonen aber weiterhin frei erhältlich, da gewisse Anwendungen, beispielsweise auf Rasen, zugelassen sind.

Konsumentenschutz fordert Verkaufsverbot

Während grosse Bau- und Gartencenter wie Jumbo, Bauhaus oder Obi Produkte wie Roundup – eines der bekanntesten glyphosathaltigen Mittel – schon vor Jahren aus dem Sortiment nahmen, sei es in Landi-Filialen oder bei kleineren Anbietern weiterhin erhältlich. Der Konsumentenschutz meint dazu: «Gerade im privaten Garten gibt es keine wirtschaftliche Notwendigkeit für den Einsatz dieses problematischen Mittels.»

Was ist Glyphosat?

Glyphosat ist ein chemischer Wirkstoff zur Unkrautbekämpfung und wird weltweit in der Landwirtschaft sowie von Privatpersonen eingesetzt. Das Mittel wird über die grünen Pflanzenteile aufgenommen und innerhalb der Pflanze verteilt. Dort blockiert es ein Enzym, das für die Bildung von Chloroplasten – und damit für die Photosynthese – entscheidend ist. Bereits eine Stunde nach der Anwendung beginnt die Wirkung, und auch ausdauernde Gräser und Unkräuter werden zuverlässig abgetötet.

Seit Jahren steht Glyphosat unter Verdacht, gesundheitsschädlich zu sein. Während Regulierungsbehörden wie die US-Umweltbehörde EPA Glyphosat bislang für unbedenklich halten, mehren sich weltweit kritische Stimmen.

«Solange Glyphosat noch verkauft wird, braucht es glasklare Informationen über Gefahren und Anwendungsverbote – online wie im Laden», fordert der Konsumentenschutz darum. «Glyphosathaltige Mittel gehören nicht mehr in den Verkauf», macht die Organisation deutlich. Sie ruft Landi und andere Anbieter dazu auf, den Verkauf ganz einzustellen. Im privaten Garten könnten biologische Alternativen verwendet werden, schreibt die Konsumentenorganisation. 

Landi wehrt sich

Der Detailhändler Landi wehrt sich in einer Stellungnahme auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Alle Pflanzenschutzmittel in unserem Sortiment sind durch das Bundesamt für Landwirtschaft und Veterinärwesen (BLV) bewilligt und für den Verkauf zugelassen», heisst es.

Bei einer korrekten Anwendung gemäss Etikette auf der Verpackung bestehe keine Gefahr für Mensch und Umwelt. Es sei nicht üblich, dass die vollständigen, detaillierten Anwendungsanleitungen online verfügbar sind. «Wir weisen auf landi.ch jedoch sehr wohl auf die Anwendung und die Vorsichtsmassnahmen hin», hiess es in der Antwort.

Roundup-Hersteller  unter Druck

Parallel zu den Diskussionen in der Schweiz steht Bayer, der Hersteller von Roundup, international unter Druck. Der deutsche Chemiekonzern übernahm 2018 den US-amerikanischen Glyphosat-Produzenten Monsanto und sieht sich seither mit einer Welle von Klagen in den USA konfrontiert.

Jüngst verurteilte ein Gericht im US-Bundesstaat Georgia Bayer zu einer Strafe von umgerechnet 2 Milliarden Franken, weil ein Kläger seine Krebserkrankung auf den Kontakt mit dem Herbizid zurückführt.

63'000 Glyphosat-Klagen

«Es könnte sein, dass die Umstände uns dazu zwingen, die Produktion einzustellen», liess Bayer-CEO Bill Anderson in einem Interview mit dem Handelsblatt verlauten. Neben den kostspieligen Rechtsstreitigkeiten belasten auch billige Nachahmerprodukte und eine Verkleinerung der Anbaufläche für Mais in Lateinamerika den Umsatz. Allein im dritten Quartal 2024 sanken die Erlöse im Bereich glyphosathaltiger Produkte um knapp 19 Prozent.

Die Bayer AG hofft, die Milliardenstrafe in der Berufung reduzieren zu können. Zudem will das Unternehmen im laufenden Jahr einen Antrag beim US-Supreme Court stellen, um den Fall grundsätzlich klären zu lassen. Dennoch bleibt die Unsicherheit für das Unternehmen hoch: Im Herbst 2024 waren noch rund 63'000 Klagen im Zusammenhang mit Glyphosat offen.

Kommentare (9)

Sortieren nach:Likes|Datum
  • Housi | 12.05.2025

    Wie ist es mit dem Glyphosat welches in die ARA's entsteht? Google neuste Enthüllungen......

  • Biopuur | 06.05.2025
    1. Vom Landwirten wird in absehbarer Zeit verlangt, dass er sich zum Ausbringen jeglicher PSM entsprechend ausbilden muss. Wenn Round-Up also in den Regalen stehen bleibt, kann man dies umgehen? 2. Abgesehen davon wird im Artikel fälschlicherweise ausgedrückt, dass es Privat-Anwendern und Anwenderinnen verboten ist, Plätze, Wege uns Strassen zu behandeln. Dieses Verbot gilt auch für berufliche Anwender. 3. Der Konsumentenschutz hat absolut recht, wenn er sagt, im Privatgarten sollte andere Massnahmen und Methoden angewendet werden (siehe Pkt. 1). Mag sein, dass von Glyphosat bei korrekter Anwendung der Schaden an der Umwelt in Grenzen hält. Allerdings, und dies ist meine Erfahrung aus der Vor-Bio-Umstellung, hält sich der Nutzen sehr in Grenzen.
  • Natürli | 06.05.2025
    Dank Glyphosat: Gesunde Lebensmittel aus der Schweiz ???
  • Realist | 06.05.2025
    Solange nicht belegt ist, dass Roundup wirklich krebserregend ist, sollte der Konsumentenschutz auf solches Mitstromschwimmergeschrei verzichten. Bei diesen Organisationen steht halt die Selbstreklame immer an vorderster Stelle. Glyphosate ist eigentlich ein Segen für den pfluglosen Anbau und für die Unkrautkontrolle mit harmlosen Mitteln, nachdem schädliche laufen aus dem Verkehr genommen werden und somit nicht mehr zur Verfügung stehen. Wenn die Weltbevölkerung ernährt werden will, braucht es eben Beikrautbekämpfung.
  • Peter | 06.05.2025
    Der Bauer muss für jedes Produkt das vom Hof in den Handel gelangt, die rückverfolgbarkeit minutiös belegen. Wenn ich in der migroscenter ein Stück Fleisch kaufe, können sie mir nicht sagen woher es stammt. Wieso intervenieren der konsumentenschutz hier nicht? Solange das glyfosat nicht verboten ist, kann es auch verkauft werden. Der Konsumenten sich seiner Verantwortung bewusst sein und die Gebrauchsanweisung lesen. Der Bauer hat ja unheimlich die Pflicht es zu tun
  • Chris | 06.05.2025
    Und nächstes Jahr stellen wir victorinox an den Pranger. Hauptsache wir können mit dem Finger auf jemanden zeigen.
    Aus Eigenverantwortung beim Demeter Bauer zu kaufen, migros Supermarkt Gemüse zu verweigern, nicht in die Ferien zu fliegen... wäre so glaube ich eine wertvolle Botschaft
  • Ädu | 05.05.2025
    Der Schweizer Bauer verkommt immer mehr zum Moral Apostel.
    Es ist schon fast tragisch, das immer mehr solche Artikel platziert werden. Die gegen die Landwirtschaft sind!
    • Biopuur | 07.05.2025
      Der Schweizer Bauer will nur umfassend informieren. Gesetze, Meinungsmache, Konsumtrends macht er nicht. Aber es sollte jeden Bauern und jede Bäuerin interessieren, was gerade um ihn/sie herum passiert. Ansonsten bleibe lieber in der FB-Bubble...
    • Karin Schwerzmann | 09.05.2025
      Nicht gegen die Landwirtschaft. Gegen die giftigen Produkte,die die Bauern versprühen!
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