Die Angeklagten müssen sich wegen Versäumnissen rund um den Tierschutzfall Hefenhofen aus dem Jahr 2017 verantworten. Die Anklagepunkte reichen von Amtsmissbrauch, Begünstigung und Tierquälerei über Gläubigerschädigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung bis hin zu versuchter Nötigung.
Das geforderte Strafmass wird erst zu Beginn der Verhandlung bekanntgegeben. Zwischen dem 24. Januar und der geplanten Urteilseröffnung am 19. März 2024 sind zehn Tage für den Prozess vorgesehen.
Schockbilder brachten den Tierschutzfall ins Rollen
Im Sommer 2017 brachten Fotos abgemagerter und toter Pferde aus Hefenhofen den Fall ins Rollen.
Der dafür verantwortliche Landwirt stand im März unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach den ehemaligen Pferdezüchter von zahlreichen Vorwürfen frei.
Die meisten vorgelegten «Beweise», mit denen die Staatsanwaltschaft den vorbestraften Tierquäler mehr als sechs Jahre hinter Gitter bringen wollte, seien nicht verwertbar, hiess es im Urteil. Dagegen legte die Staatsanwaltschaft Berufung ein.
Der «Schweizer Bauer» hat ausführlich über den Fall «Hefenhofen» berichtet. Sie finden im Artikel «Österreicher ersteigert Hof in Hefenhofen» ganz unten eine umfangreiche Linkliste mit relevanten Artikeln.