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«Hornkuh-Motion» ist gescheitert

Reto Blunier |

 

Bauern erhalten keine zusätzlichen Direktzahlungen, wenn sie ihren Kühen die Hörner belassen. Der Nationalrat ist gegen die Einführung eines «Hörnerfrankens» in der Direktzahlungsverordnung. Als Zweitrat hat er am Donnerstag eine Motion des Solothurner SP-Ständerats Roberto Zanetti abgelehnt.

 

Mit 92 zu 86 Stimmen bei 13 Enthaltungen folgte die grosse Kammer dem Antrag der Minderheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N). Der Ständerat hatte den Vorstoss im Juni gutgeheissen. Nun ist er vom Tisch.

 

Über das Thema hatten Volk und Stände bereits Ende November 2018 zu entscheiden. Damals verwarfen die Stimmenden die Hornkuh-Initiative mit 54,7 Prozent Nein-Stimmen. Einzelinitiant Armin Capaul, einem Kleinbauern aus dem Berner Jura, gelang damit immerhin ein Achtungserfolg.

 

Auf richtiger Stufe

 

Die Befürworterinnen und Befürworter der Motion Zanettis argumentierten denn auch, das Volksbegehren sei auch darum gescheitert, weil viele das Anliegen als nicht verfassungswürdig erachtet hätten. Dies zeige eine Studie im Nachgang der Abstimmung. Mit der Motion werde der Beitrag für das Belassen der Hörner nun auf der richtigen Stufe, nämlich auf Verordnungsebene, angesiedelt, so die Befürworter. Weiter argumentierten sie, dass wer den zusätzlichen Haltungsaufwand auf sich nehme, dafür entschädigt werden solle. Der neue Beitrag pro Grossvieheinheit soll maximal gleich hoch sein wie der Beitrag für die besonders tierfreundliche Stallhaltung. Ausserdem solle er nur für ausgewachsene horntragende Tiere (Rinder, Schafe und Ziegen) entrichtet werden. 

 

Ein weiterer Einwand betraf die Sorge, dass ein allfälliger «Hörnerfranken» zu Lasten anderer Direktzahlungen gegangen wäre. «Mit einer Regelung der Frage in der Direktzahlungsverordnung und der entsprechenden moderaten Erhöhung des Zahlungsrahmens kann diesen Haupteinwänden zur Hornkuhinitiative Rechnung getragen werden», argumentierten die Befürworter. Zudem verursache die Enthornung den Tieren Schmerzen und schade dem Tierwohl.

 

Mehr Kühe im Anbindestall

 

Die Minderheit wandte ein, das Ergebnis der Volksabstimmung könne auch anders interpretiert werden – nämlich dahingehend, dass das Volk keine neuen Direktzahlungen wolle. Es sei deshalb nicht angebracht, ebendies nun auf Verordnungsstufe einzuführen. Die Minderheit befürchtet ausserdem, dass behornte Tiere vermehrt im Anbindestall gehalten würden, was gegenüber der Haltung im Laufstall eine Einschränkung des Tierwohls bedeuten würde.

 

Auch würden horntragende Tiere eine erhebliche Verletzungsgefahr für die Halterinnen und Halter sowie für andere Tiere bergen. «Weil es heute eine grosse Auswahl an genetisch hornlosen Zuchtstieren gibt, könnten Landwirtinnen und Landwirte auch hornlose Tiere halten, ohne dass eine aus Tierschutzgründen umstrittene Enthornung nötig sei», sagten die Gegner, die sich schliesslich durchsetzen.

 

So stimmten die bäuerlichen Vertreter

 

Ja
Christine Badertscher (Grüne/BE), Kilian Baumann (Grüne/BE), Esther Friedli (SVP/SG), Leo Müller (Mitte/LU), Markus Ritter (Mitte/SG), Erich von Siebenthal (SVP/BE)

 

Nein
Andreas Aebi (SVP/BE), Jacques Bourgeois (FDP/FR), Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR), Marcel Dettling (SVP/SZ), Jean-Pierre Grin (SVP/VD), Martin Haab (SVP/ZH), Jacques Nicolet (SVP/VD), Pierre-André Page (SVP/FR), Albert Rösti (SVP/BE), Manuel Strupler (SVP/TG)

 

Enthalten
Alois Huber (SVP/AG), Andreas Gafner (EDU/BE)

 

Entschuldigt
Heinz Siegenthaler (Mitte/BE)

 

Nicht teilgenommen
Priska Wismer-Felder (Mitte/LU)

 

Bundesrat dagegen

 

Auch der Bundesrat war gegen die Motion Zanettis. Es bestehe unter anderem die Gefahr, dass Kühe im Stall vermehrt angebunden würden, argumentierte er. Ein «Hörnerfranken» würde den Anreiz mildern, von Anbindeställen auf Laufställe umzusteigen. Zudem gelte es das Resultat der Volksabstimmung zu respektieren.

 

Eine grosse Mehrheit der Kantone habe die Hornkuh-Initiative abgelehnt. Der höhere Aufwand für das Halten von behornten Tieren könne – angesichts der Sympathien im Volk – mit höheren Produktepreisen aufgefangen werden.

 

Armin Capaul sammelte Unterschriften für die Horninitiative und erreichte an der Urne einen Achtungserfolg.
Ruedi Haudenschild

 

20 Millionen pro Jahr

 

Im Juni 2022 hatte der Ständerat der Motion von Roberto Zanetti (SP/SO) mit 23 zu 19 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Ursprünglich war die Rede einem «Hörnerfranken», also 1 Franken pro Tag und Kuh (GVE). Das hätte Kosten von über 100 Millionen Franken verursacht. «Das ist nicht mehr so. Die Motion will von einem moderaten Beitrag pro Grossvieheinheit ausgehen», führte Kommissionssprecher Pirmin Bischof (Mitte/SO) damals aus. In der Kommission, auch vonseiten der Verwaltung, sei dieser Betrag auf 20 Millionen Franken berechnet worden, führte er weiter aus.

 

Für die Motion würden drei Gründe sprechen, so Bischof weiter. Die Hörner seien nicht mehr Stufe Verfassung, sondern lediglich eine Änderung der Direktzahlungsverordnung des Bundesrates. «Damit ist mal ein formelles Hindernis beseitigt worden», sagte Bischof.

 

Höherer Zahlungsrahmen

 

Auch würden keine Direktzahlungsbeiträge fehlen, sprich sie müssten nicht kompensiert werden. «Der Zahlungsrahmen wird um 20 Millionen erhöht», sagte Bischof. Das dritte Argument sei das Entscheidende, fuhr er fort. « Es ist in der Kommission unbestritten geblieben, dass die Enthornung den Tieren Schmerzen verursacht und in dem Sinne das Tierwohl reduziert – für einen Zweck, über den man durchaus streiten kann. Es ist in der Kommission der Vergleich mit dem Kupieren von Hundeschwänzen gemacht worden», führte Bischof aus. 

 

Gemäss Motionstext soll der Beitrag für die Hörner über die Direktzahlungen entrichtet werden, als sogenannte Tierwohlbeiträge. Entsprechend soll der Zahlungsrahmen erhöht werden. Halterinnen und Halter sollen dafür entschädigt werden, dass sie ihre hörnertragenden Tiere nicht enthornen. 

 

Den Vorstoss «Hörnerfranken als Tierwohlbeitrag einführen» – der von 27 Ständerätinnen und Ständeräten mitunterzeichnet worden ist – begründete Zanetti damit, dass die damalige Initiative in Bevölkerung und Parlament auf eine breite grundsätzliche Zustimmung gestossen sei, jedoch der Einwand vorhanden war, dass eine solche Angelegenheit nicht in die Verfassung gehöre.

 

Nach Tiergattung abgestuft

 

Zanetti schreibt weiter, dass ein weiterer Einwand die Sorge betraf, dass ein allfälliger «Hörnerfranken» zu Lasten anderer Direktzahlungskategorien gegangen wäre. «Mit einer Regelung der Frage in der Direktzahlungsverordnung und der entsprechenden moderaten Erhöhung des Zahlungsrahmens für die Ausrichtung von Direktzahlungen kann diesen Haupteinwänden zur Hornkuhinitiative Rechnung getragen werden», hält er fest in seinem Vorstoss fest.

 

Unbestritten sei, dass die Haltung von behornten Tiere zusätzlichen Aufwand bedeute. Es erscheine deshalb folgerichtig, die Förderung des Tierwohles und den daraus resultierenden höheren Aufwand für die Tierhaltung mit einem bescheidenen Beitrag zu fördern respektive abzugelten. Die Motion forderte, in der Direktzahlungsverordnung im Abschnitt Tierwohlbeiträge die Ausrichtung eines angemessenen, nach Tiergattung abgestuften Beitrages für die Belassung der Hörner bei hörnertragenden Tiergattungen einzufügen. 

Kommentare (2)

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  • Oberländer | 29.09.2022
    Wäre sowieso nur Geldverschleuderung gewesen.
    • Konsument | 29.09.2022
      Ins Oberland.... sowiso....

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