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Italien: Neue Regeln für Saisonarbeit

In Italien hat die Regierung neue Rahmenbedingungen für die Beschäftigung von Saisonarbeitskräften aus Drittstaaten beschlossen. Vorgesehen ist eine weitgehende Digitalisierung der Verwaltung. Eine Plausibilitätsprüfung soll verhindern, dass Unternehmen mehr Saisonarbeitskräfte ins Land holen, als sie benötigen. Dies betrifft auch die Landwirtschaft. 

Die italienische Regierung will die Vorschriften für die Beschäftigung von Saisonarbeitern aus Drittstaaten überarbeiten. Das Kabinett hat Anfang Oktober eine Anpassung der derzeit geltenden Vorschriften beschlossen.

Neben der Tourismusbranche dürfte vor allem die Landwirtschaft von den Neuerungen betroffen sein. Vorgesehen ist unter anderem, die betreffenden Verwaltungsakte vollständig digital durchzuführen, um jeden Schritt nachvollziehen zu können. Auch die Arbeitsvisa sollen künftig digital vorliegen, genauso wie sämtliche Anträge und Bestätigungen der Unternehmen. Vereinfacht werden soll die Umwandlung von befristeten in unbefristete Arbeitsverhältnisse.

Strengere Regeln für Arbeitgeber

Für die Arbeitgeber sollen die Zügel anteilig angezogen werden. Sollte ein Unternehmen nach der Ankunft der Saisonarbeiter seine Pläne ändern und diese doch nicht unter Vertrag nehmen, soll der Betrieb für drei Jahre von einer erneuten Antragstellung ausgeschlossen werden. Der Bewilligung vorschalten will die Regierung zudem eine Plausibilitätsprüfung: Die Anzahl der beantragten Arbeitsgenehmigungen soll künftig mit der Grösse des Betriebs, dem Umsatz und dem Personalbestand abgeglichen werden.

Erleichterungen sind unter anderem bei vertraglichen Regelungen vorgesehen. Künftig können Saisonarbeitsverträge in unbefristete Vereinbarungen umgewandelt werden, ohne dass dabei die vorgeschriebenen Quoten für ausländische Arbeitnehmer im italienischen Arbeitsmarkt berücksichtigt werden müssen. Zudem erhalten die Saisonarbeitskräfte die Möglichkeit, innerhalb von 60 Tagen nach Ende ihrer Anstellung einen vergleichbaren neuen Vertrag abzuschliessen.

Knapp 900’000 saisonale Arbeitnehmer

In Italien sind Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten seit Langem ein kontrovers diskutiertes Thema. Neben der als «Caporalato» bekannten Ausbeutung von Landarbeitern und Erntehelfern spielen dabei Migrationsfragen eine Rolle. Die für Saisonarbeiter erteilten Arbeitsgenehmigungen sind Voraussetzung für eine legale Einreise aus einigen Drittstaaten.

Premierministerin Giorgia Meloni hatte kürzlich den Handlungsbedarf unterstrichen und auf Kontrollen in der süditalienischen Region Kampanien verwiesen. Den dortigen Unternehmen waren insgesamt 157’000 Saisonarbeitskräfte aus Drittstaaten bewilligt worden, vornehmlich aus Bangladesch. Vom Gesamtkontingent haben laut der Regierungschefin indes letztlich nur 3% einen regulären Saisonarbeitsvertrag in Landwirtschaft oder Tourismus unterschrieben.

Präzise Daten zum Einsatz von Saisonarbeitskräften in Italien sind Mangelware. Nach Angaben der Gewerkschaft CGIL wurden in der Landwirtschaft 2023 insgesamt knapp 900’000 saisonale Arbeitnehmern eingesetzt, davon sollen 345’000 keinen italienischen Pass gehabt haben. Schätzungen gehen zudem von mindestens 230’000 illegal beschäftigten Saisonarbeitern aus.

-> Kampf gegen Ausbeutung von Erntehelfern

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