Ein Jungwolf wurde erlegt. (Symbolbild)
kora
Der Kanton St. Gallen verfügte am 19. September nach der Zustimmung des Bundes über den Abschuss eines Jungwolfes aus dem Rudel im Gebiet Werdenberg-Toggenburg. Die Elterntiere bleiben vorläufig geschützt.
Mit dem Abschuss von Jungwölfen will der Kanton Schäden bei Nutztieren verhindern, welche die Wölfe später trotz Schutzmassnahmen verursachen können. Zudem sollen die Wölfe durch Rudelregulationen scheu gehalten werden, so dass sie den Menschen und Nutztiere meiden und die Schafe und Ziegen auf den Alpen sicher weiden können.
Der Bund habe nun auch der Regulation des Calanda 2-Rudels durch die Kantone St. Gallen und Graubünden zugestimmt, hiess es in der Mitteilung weiter. In Absprache mit dem Kanton Graubünden werden zwei Drittel der diesjährigen Jungwölfe zum Abschuss freigegeben.
Für die Regulation von zwei Drittel der Jungwölfe des Schilt-Rudels wartet der Kanton noch auf die Einwilligung des Bundes.