Im April hat die Konsumentensendung «Kassensturz» auf SRF die Trinkwasserinitiative falsch dargestellt. Anstatt von «auf dem Betrieb produziertem Futter» wurde von «Importfutter» gesprochen. Die Ombudsstelle stützt die Beanstandung der IG BauernUnternehmen. Das Sachgerechtigkeitsgebot wurde gemäss Ombudsstelle verletzt.
Im «Kassensturz»-Beitrag «Aufstand der Biobauern gegen den Vorstand von Bio Suisse» vom 6. April 2021 stand unter anderem die Trinkwasserinitiative im Zentrum. Über diese wird am 13. Juni 2021 abgestimmt.
Im TV-Beitrag wird gezeigt, dass es unter den Bio-Produzentinnen und -Produzenten Widerstand gibt gegen die ablehnende Position des Vorstandes von Bio Suisse und dessen Argumentation. Mit 73 zu 20 Stimmen bei 5 Enthaltungen beschlossen die Delegierten klar die Nein-Parole zur Initiative.
Zuvor entschieden die Delegierten aber, ob sie überhaupt eine Parole fassen oder darauf verzichten sollten («Stimmfreigabe»). Und da ging die Abstimmung relativ knapp aus. 55 stimmten für eine Parolenfassung, 44 Delegierte wollten darauf verzichten.
15 Beanstandungen
Insgesamt gingen gegen diese «Kassensturz»-Sendung fünfzehn Beanstandungen ein. Der zentrale Kritikpunkt gemäss Ombudsstelle war in fast allen Beanstandungen, dass der Inhalt der Initiative nicht vollständig wiedergegeben und dadurch die Meinungsbildung des Publikums erschwert worden sei. Des Weiteren monierten verschiedene Beanstander, dass «Kassensturz» einseitig im Sinne der Initianten berichtet habe.
Zu den Beanstandern gehörte auch die IG BauernUnternehmen. Sie kritisiert, dass trotz des klaren Nein der Bio-Suisse-Delegierten zur Trinkwasserinitiative vor allem die Befürworter im TV-Beitrag Sendezeit erhalten haben. Beanstandet wurde von IG BauernUnternehmen insbesondere, dass die TV-Macher die Trinkwasser-Initiative falsch darstellten.
Meinungsbildung beeinflusst
«Statt von «auf dem Betrieb produziertem Futter» wurde von «Importfutter» gesprochen», schreibt die Organisation in einer Mitteilung. Doch der Initiativtext lautet anders, nämlich: «Er (der Bund) ergänzt das bäuerliche Einkommen durch Direktzahlungen zur Erzielung eines angemessenen Entgelts für die erbrachten Leistungen, unter der Voraussetzung… einen Tierbestand, der mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann.»
Die Ombudsstelle gibt der IG BauernUnternehmen recht. «Der Initiativtext äussert sich nicht zu Importfutter. Die im Beitrag gezeigte Aussage entspricht der Absicht der Initiantinnen und Initianten, nicht aber dem Initiativtext. Womit sich «Kassensturz» im Beitrag die Anliegen der Initiantinnen und Initianten zu eigen gemacht und die freie Meinungsbildung auf unzulässige Art und Weise beeinflusst hat», schreibt die Ombudsstelle in einer Mitteilung.
Ausgewogenheit vorhanden
Nebst der Beanstandung der fehlerhaften Wiedergabe des Initiativtexts wurde auch die Ausgewogenheit beanstandet. Diese Beanstandung stützt die Ombudsstelle nicht. «Je nach gewähltem Schauplatz, je nach thematischer Fokussierung ist ein Bericht mal mehr Wasser auf die Mühle des Lagers der Initiativgegner, ein anderes Mal hingegen mehr auf jene der Initiativbefürworter», heisst es in der Mitteilung. Erst ab drei Wochen vor dem Abstimmungssonntag gelte auch gemäss den Publizistischen Leitlinien von SRF, dass die einzelnen Beiträge «in sich» ausgewogen sein müssen. Der beanstandete Beitrag erschien weit mehr als drei Wochen vor dem Abstimmungstermin vom 13. Juni und fokussierte klar ersichtlich auf die interne Auseinandersetzung bei Bio Suisse. «Diesbezüglich war der Beitrag korrekt», schreibt die Ombudsstelle.
Auch nicht gestützt wurde die Beanstandung des «respektlosen Umgangs» von Moderatorin Kathrin Winzenried im Interview mit Bio Suisse-Präsident Urs Brändli. «Kassensturz» sei eine kritische Konsumentensendung und dementsprechend würden die in der Sendung auftretenden Gäste auch kritisch befragt. «Die Redaktorin hat dies «hart, aber fair» getan. Keinesfalls teilen wir die Auffassung des Beanstanders, wonach SRF den staatlichen Behörden als «staatlicher Sender» nach dem Mund rede», schreibt die Ombudsstelle. SRF sei ein öffentlicher Sender, der aber unabhängig arbeite.
Sachgerechtigkeitsgebot verletzt
Von der Initiative betroffen wären auch Biobetriebe, die Futter von anderen Betrieben zukaufen. «Weil dieses Zukaufsverbot bei den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern dazu führen könnte, dass die Initiative trotz der in ihren Augen richtigen Stossrichtung abgelehnt werden könnte, argumentieren die Initiantinnen und Initianten mit dem Begriff <Importfutter>. Dieser Begriff insinuiert nämlich den Zukauf einzig aus dem Ausland, was bei der die Initiative eher befürwortenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger wohl auf Ablehnung stösst», hält die Ombudsstelle fest.
In diesem Punkt sei das Sachgerechtigkeitsgebot des Radio- und Fernsehgesetzes verletzt worden, heisst es in der Mitteilung. Dieses schreibt vor, dass dem Publikum ein möglichst zuverlässiges Bild über einen Sachverhalt oder ein Thema vermittelt wird, so dass dieses sich darüber frei eine eigene Meinung bilden kann.
«Kassensturz hat rote Linie überschritten»
Zufrieden mit der Beanstandung der Ombudsstelle zeigt sich die IG BauernUnternehmen. «Das Sachgerechtigkeitsverbot wurde eindeutig verletzt. Damit hat der «Kassensturz» eine rote Linie überschritten. Deshalb haben wir Beschwerde eingereicht», lässt sich Samuel Guggisberg, Präsident der IG BauernUnternehmen, in einer Mitteilung zitieren .
«Dass wir jetzt recht bekommen haben, freut uns. Wichtiger ist aber, dass die Stimmbevölkerung einmal mehr sieht, um welche unüberlegte Mogelpackung es sich bei der Trinkwasser-Initiative handelt», sagt er weiter.
Guggisberg kritisiert aber, dass die TV-Macher nicht zu ihrem Fehler stehen könne. «SRF sollte angesichts von klaren faktischen Fehlern die Grösse haben, eindeutige Richtungsstellungen zu formulieren», so Guggisberg weiter.
Kassensturz fügte Ergänzungen ein
Der Kassensturz ergänzte den Online-Text nach der Ausstrahlung wie folgt: ««Die im Studioteil gezeigte Grafik hat zu Verwirrung geführt. Dies können wir nachvollziehen. Es geht um den Punkt ‹kein Import-Futter›. Tatsächlich entspricht die Aussage nicht dem Initiativtext, sondern der Intention der Initiantinnen und Initianten für die spätere Umsetzung der Initiative. Im Initiativtext hingegen steht: Direktzahlungen gibt es für Bauern nur, wenn sie einen Tierbestand haben, ‹der mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann›. Wir hätten diesen Initiativtext zeigen sollen, um die Ausgangslage korrekt wiederzugeben.»
In der Kassensturz-Ausgabe nach dem Beitrag zur Bio Suisse-Delegiertenversammlung strahlte die Redaktion folgenden Nachtrag aus: «Kein Import von Futtermitteln, das wollen wir hier präzisieren, das ist, was die Initiantinnen erreichen wollen mit der Initiative. Was wir nicht gesagt haben, und das hätten wir tun sollen, damit Sie alle Informationen zum Thema haben, ist Folgendes: Der Artikel dazu in der Bundesverfassung soll heissen: Direktzahlungen gebe es nur bei einem Tierbestand, ‹der mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann.› Wie diese Bestimmung auf Gesetzesstufe bei einer Annahme konkretisiert würde, das würde sich im Parlament entscheiden.»



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Eigentlich sollte ein Staatsfernseh gleichwohl ausgewogen berichten, auch wenn die Modetationsmenschen nicht die gleiche politische Ansicht vertreten.
Im Fussball oder Skirennen probieren sie ja auch neutral zu kommentieren, was hingegen dann ganz schräg rüber kommt, aber wenn sie für die schweizer Athleten könnte es vielkeicht zu nationalistisch tönen?
Er sagte im lnitiativtext stehe dass Wort kann, nicht muss. Ein sogenannter kann Satz.
...soviel Tiere gehalten werden, wie Futter auf dem Betrieb produziert werden kann.
Verarschen kann ich mich selber, brauche keinen Baumann dazu.
Herren lügt uns ebenso an.