Bäuerinnen und Bauern sollen sich vorerst nicht umweltschonende landwirtschaftliche Maschinen mit À-fonds-perdu-Beiträgen des Bundes anschaffen dürfen. Anders als der Ständerat hat der Nationalrat einen entsprechenden Vorstoss am Donnerstag mit 90 zu 81 Stimmen bei 13 Enthaltungen abgelehnt.
Der Rat folgte mit dem Entscheid seiner vorberatende Kommission, die das Geschäft mit 13 zu 11 Stimmen bei einer Enthaltung zur Ablehnung empfohlen hatte. Das Geschäft ist damit erledigt. Der Ständerat hat dem Vorstoss von Ständerat Werner Salzmann (SVP/BE) im Juni mit 31 zu 7 Stimmen klar zugestimmt.
In AP22+ Eingang gefunden
In der Sache habe man das gleiche Ziel, sagte Landwirtschaftsminister Guy Parmelin im Rat. Die Motion von Ständerat Werner Salzmann (SVP/BE) sei aber der falsche, weil längere Weg zum Ziel. Das Anliegen der Motion habe bereits in die Botschaft zur neuen Agrarpolitik (AP 22+) Eingang gefunden und könne in diesem Rahmen diskutiert werden. Die Motion könne deshalb aus verfahrensökonomischen Gründen abgelehnt werden.
Eine Minderheit beantragt, die Motion anzunehmen, weil eine Ablehnung ihrer Meinung nach das falsche Signal aussenden würde. Das Parlament habe in letzter Zeit verschiedentlich Absenkpfade und Umweltziele verabschiedet, sagte Marcel Dettling (SVP/SZ).
Nun müsse das Parlament auch B sagen und eine Gesetzeslücke schliessen, um die Finanzierung zur Erreichung dieser Umweltziele zu gewährleisten. Die Technik und die neuen Technologien, aber auch gewisse Arbeitsverfahren könnten signifikant zum Erreichen der Umweltschutzziele beitragen, sei dies bezüglich der Reduktion der Risiken der Pflanzenschutzmittel, der Reduktion der Nährstoffverluste, des Bodenschutzes oder der Senkung der Treibhausgasemissionen.
So stimmten die bäuerlichen Vertreter
Ja
Andreas Aebi (SVP/BE), Christine Badertscher (Grüne/BE), Jacques Bourgeois (FDP/FR), Christine Bulliard-Marbach (Mitte/FR), Marcel Dettling (SVP/SZ), Esther Friedli (SVP/SG), Andreas Gafner (EDU/BE), Jean-Pierre Grin (SVP/VD), Martin Haab (SVP/ZH), Alois Huber (SVP/AG), Leo Müller (Mitte/LU), Jacques Nicolet (SVP/VD), Pierre-André Page (SVP/FR), Markus Ritter (Mitte/SG), Albert Rösti (SVP/BE), Manuel Strupler (SVP/TG), Erich von Siebenthal (SVP/BE)
Nein
-
Enthalten
Kilian Baumann (Grüne/BE)
Nicht teilgenommen
Priska Wismer-Felber (Mitte/LU)
Entschuldigt
Heinz Siegenthaler (Mitte/BE)
Mindestnutzungsschwelle
Motionär Werner Salzmann (SVP/BE) sagte im Juni, dass heute viele Betriebe nicht in der Lage seien, sich mit modernen landwirtschaftlichen Maschinen auszurüsten, weil diese zu teuer seien. Deshalb solle das Landwirtschaftsgesetz angepasst werden, sodass der Kauf von Maschinen und Verfahren, die zur Erreichung der Umweltziele beitragen, mit À-fonds-perdu-Beiträgen und Investitionskrediten unterstützt werden können. Bestimmungen zur Vermeidung einer Überausstattung und zur Erreichung einer Mindestnutzungsschwelle sind gemäss Motionstext vorzusehen.
Derzeit sieht das Landwirtschaftsgesetz die Möglichkeit nicht vor, Maschinen und Verfahren über À-fonds-perdu-Beiträgen zu unterstützen. Bei der Verordnung über Investitionshilfen und soziale Begleitmassnahmen in der Landwirtschaft (IBLV) fallen die Maschinen nicht unter den Begriff einer Anlage. «Nur der gemeinsame Kauf von Maschinen ermöglicht es, in den Genuss von Investitionskrediten zu kommen», hält Salzmann in seinem Vorstoss fest.
Umweltziele erreichen
«Die Technik und die neuen Technologien, aber auch gewisse Arbeitsverfahren können signifikant zur Erreichung der Umweltschutzziele beitragen, sei dies bezüglich der Reduktion der Risiken der Pflanzenschutzmittel, der Reduktion der Nährstoffverluste, des Bodenschutzes oder der Senkung der Treibhausgasemissionen», begründete Salzmann seinen Vorstoss.
Der Bund würde die Entwicklung von Techniken und Verfahren fördern, die noch wenig verbreitet sind, so Salzmann weiter. «Auf diesem Weg würde die Technik eine konstante Wirkung entfalten», hielt er fest.


Kommentare (1)