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«Kürzungen schwächen Tierhalter»

 

Am Donnerstag die Landwirtschaftskammer des Schweizer Bauernverbandes. Sie unterstützt den Vorschlag einer Bildungsreform. Angedachte Umverteilungen von Direktzahlungen im Verordnungspaket 2023 werden abgelehnt.

 

Das Parlament des Schweizer Bauernverbands (SBV) hat am Donnerstag die geplante Reform der landwirtschaftlichen Grundbildung (Modell 3+1) beraten. Sie unterstützt den Vorschlag der Organisation der Arbeitswelt ( OdA AgriAliForm), die dreijährige Ausbildung zu belassen, und die Möglichkeit, in einem vierten Lehrjahr das Wissen in einer zweiten Fachrichtung zu vertiefen.

 

«Landwirte erhalten bessere Rucksack»

 

«Damit erhalten die angehenden Landwirtinnen und Landwirte einen noch besseren Rucksack, um die steigenden Herausforderungen zu bewältigen», heisst es in einer Mitteilung. Der SBV möchte die Gesamtzahl Lektionen erhöhen und die vorgesehenen Handlungskompetenzen optimieren. Zudem wollen die Mitglieder der Laka die Anzahl überbetrieblicher Kurse auf maximal 12 Tage beschränken.

 

Die neue Fachbewilligung Pflanzenschutz soll Bestandteil der Grundausbildung sein, das Bestehen soll aber keine Voraussetzung für das Erlangen des Fähigkeitszeugnisses sein. Zwingend ist für den Verband, dass die Höhere Berufsbildung angepasst wird und genügend Zeit für die Anpassung der Lehrmittel eingeplant wird.

 

Für die künftige 3-jährige EFZ-Ausbildung im Beruf Landwirt ist ein flexibles Bildungsmodell mit verschiedenen Fachrichtungen im dritten Lehrjahr vorgesehen: Ackerbau, Bio-Ackerbau, Rindviehhaltung, Geflügelhaltung, Schweinehaltung sowie Alp- und Berglandwirtschaft. In einem 4. Lehrjahr kann eine zweite Fachrichtung abgeschlossen werden.

 

Tiefere BTS-Beiträge für Kühe

 

Die Mitglieder der Laka diskutierten zudem das das landwirtschaftliche Verordnungspaket 2023. Zu diskutieren gab dabei vor allem die vorgesehene Umverteilung der Direktzahlungen zu Gunsten der neuen Produktionssystembeiträge. Diese Umlagerung reduziert die Versorgungssicherheitsbeiträge in der Talzone um 37 Mio. Franken.

 

Weiter sollen 15 Mio. Fr. BTS-Beiträge (Besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme) und 18 Mio. Fr. Beiträge für die längere Nutzungsdauer von Kühen innerhalb der Produktionssystembeiträge umgelagert werden. Das bedeutet konkret, dass es ab 1. Januar 2024 bei den Rindern pro Grossvieheinheit (GVE) nur noch 75 Franken BTS-Beitrag statt 90 Franken pro Jahr geben soll. Und der maximale Beitrag für die längere Nutzungsdauer soll nicht mit 200, sondern mit 100 Fr./GVE eingeführt werden.

 

Stickstoff-Reduktionsziel von 10 Prozent

 

Betroffen wären vor allem Milchviehbetriebe im Talgebiet. Das sieht auch die Laka so, sie lehnt eine Umverteilung ab. Sie schreibt dazu: «Diese Kürzungen schwächen vor allem die Tierhaltung.» Die Laka hält eine Kürzung auf Vorrat nicht für sinnvoll, solange nicht klar sei, wie gross die Teilnahme an den freiwilligen Programmen in der Realität sei.

 

Weiter hält die Laka an der Ablehnung der Direktauszahlung der Milchzulagen fest, wie dies bereits von vor einem Jahr gefordert wurde. Auch festhalten möchte sie am Stickstoff-Reduktionsziel von 10 Prozent bis 2030. «Die neusten Berechnungen des Bundes zeigen, dass ein höheres Reduktionsziel realistischerweise nicht erreichbar ist», heisst es in der Mitteilung. Der SBV wird die bereinigte Stellungnahme nun beim BLW einreichen.

 

Laka für Klimaschutz-Gesetz

 

Die Landwirtschaftskammer (Laka) hat nach einer Pro- und Kontra-Auslegeordnung ein Ja zum Gesetz über die Ziele im Klimaschutz beschlossen. Den Ausschlag für das Ja habe gegeben, dass die Landwirtschaft vom Klimawandel stark betroffen sei. Aus finanzpolitischen Überlegungen unterstützt die LAKA die Vorlage zur OECD-Mindeststeuer. Zu den Covid-Verordnungen verzichtete sie auf eine Abstimmungsempfehlung.

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