
Die Arbeitsgemeinschaft Berufsverbände Landwirtschaftlicher Angestellter (Abla) fordert eine Lohnerhöhung.
Jonas Ingold
Jeden Herbst finden die Lohnverhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern statt. Die zuständige Arbeitsgruppe aus Vertretern der Behörden, der Fach- und Kantonalorganisationen, der Verbände der landwirtschaftlichen Angestellten und des SBV befasst sich jeweils mit dem Minimallohn.
«Zeichen des Respekts»
Die Dachorganisation der kantonalen Berufsverbände der landwirtschaftlichen Angestellten (Abla) hat am Mittwoch ihre Ansprüche präsentiert. Die Abla fordert für 2026 eine Erhöhung von 1,2 Prozent. Der Mindestlohn würde so auf 3490 Franken steigen.
Die Forderungen begründet die Abla mit den steigenden Krankenkassenprämien. Weiter werden die harte Arbeit und die Leistung der landwirtschaftlichen Mitarbeitenden ins Feld geführt. «Unsere Mitglieder leisten Tag für Tag einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Schweiz – ob auf dem Feld, im Stall oder im Betrieb», schreibt die Abla.

Bei der ABLA handelt es sich um die Dachorganisation der kantonalen Berufsverbände der landwirtschaftlichen Angestellten.
zvg
Eine Erhöhung von 1,2 Prozent sei ein Zeichen des Respekts an jene, die die Landwirtschaft am Laufen halten. Mit höheren Löhnen steige ausserdem die Attraktivität der landwirtschaftlichen Berufe.
Forderungen jeweils nicht erfüllt
In den vergangenen Jahren sind die Löhne zwar gestiegen, die Forderungen der Abla wurden jeweils nicht erfüllt. Für das Jahr 2025 verlangte die Abla eine Lohnerhöhung von 3 Prozent. Der Mindestlohn wäre so auf 3522 Franken gestiegen. Geeinigt haben sich die Parteien auf einen Mindestlohn von 3450 Franken – 30 Franken mehr als im Vorjahr.
Für das Jahr 2024 einigten sich die Sozialpartner auf eine Erhöhung des Mindestlohns um 1 Prozent. Er stieg auf 3420 Franken. Dies entsprach einem Plus von 62 Franken gegenüber 2023. Die Abla hatte eine Erhöhung der Löhne um 2,5 Prozent gefordert.
Im November 2022 verlangte die Abla für das Jahr 2023 eine Erhöhung von mindestens 4% für alle Stufen. Dies hätte einem Mindestlohn von 3453 Franken entsprochen. Die Sozialpartner einigten sich schliesslich auf eine Erhöhung der Mindestlöhne um 65 Franken im Monat. Der Mindestlohn lag 2023 bei 3’385 Franken im Monat. 2022 stieg der Mindestlohn um 20 Franken auf 3320 Franken. Die Abla forderte im Herbst 2021 eine Erhöhung von 200 Franken, also einen Mindestlohn von 3500 Franken.
Die Abla mit Sitz in Freudwil ZH vertritt Frauen und Männer, die im Gemüsebau, Weinbau, Obstbau und in Forstbetrieben arbeiten. Weitere Mitglieder sind Alphirten, Betriebshelfer und Angestellte in verwandten Branchen wie etwa Landi-Mitarbeiter.


Aufwand und Ertrag?
Irgendwann bin ich mir das ewige Gejammer leid, als Selbständiger Unternehmer hast du es jederzeit in der Hand, Konsequenzen zu ziehen!
Viele Grüsse aus der BZ IV