Jeden Herbst finden die Lohnverhandlungen zwischen den Arbeitgebern und den Arbeitnehmern statt. Die zuständige Arbeitsgruppe aus Vertretern der Behörden, der Fach- und Kantonalorganisationen, der Verbände der landwirtschaftlichen Angestellten und des SBV befasst sich jeweils mit dem Minimallohn. Und wie fast jedes Jahr werden die Forderungen der Dachorganisation der kantonalen Berufsverbände der landwirtschaftlichen Angestellten (Abla) nicht erfüllt.
2,5 Prozent gefordert
Die Organisation setzte sich für eine Erhöhung der Löhne um 2,5 Prozent sowie einer Zulage von 50 Franken ein. Die Abla begründete die Forderungen mit den steigenden Lebenshaltungskosten, insbesondere den Krankenkassenprämien.
Die Arbeitgeber ihrerseits verwiesen gemäss der Mitteilung der Abla auf die schlechte Ernte, die hart umkämpften Produktpreise sowie die steigenden Produktionskosten. Entsprechend gingen die Forderungen für den Mindestlohn weit auseinander. «Von einer Lohnerhöhung bis zum Ausgleich der Teuerung von 1.5% war alles vertreten», schreibt die Abla.
Die Abla mit Sitz in Freudwil ZH vertritt Frauen und Männer, die im Gemüsebau, Weinbau, Obstbau und in Forstbetrieben arbeiten. Weitere Mitglieder sind Alphirten, Betriebshelfer und Angestellte in verwandten Branchen wie etwa Landi-Mitarbeiter.
Mindestlohn 3420 Franken
Schliesslich einigten sich die Verhandlungsteilnehmer auf eine Erhöhung des Mindestlohnes von 1 Prozent. Der Mindestlohn ab dem 1. Januar 2024 beträgt 3'420 Franken. Dies entspricht einem Plus von 62 Franken. Diese Anpassung hat auch eine Erhöhung für die Lohnstufen 5 bis 8 von 1 Prozent zur Folge. Wichtig: Es handelt sich hierbei um Richtlöhne, wie die Abla auf ihrer Website schreibt.
Die Abla zeigt sich enttäuscht, dass die Forderungen nicht erfüllt wurden. «Einmal mehr war die Abla der Übermacht der Arbeitgebervertretungen ausgesetzt», kritisiert die Organisation. In einigen Kantonen wurden die Mindestlöhne aber mehr erhöht, beispielsweise in Genf um 1,3 Prozent und in Neuenburg.
2023 stieg Mindestlohn um 65 Franken
Darauf weist auch der Schweizer Bauernverband (SBV) hin. «Zu beachten ist, dass kantonale Mindestlöhne sowie verbindliche Regelungen zum Lohn im Muster-Normalarbeitsvertrags (NAV) oder Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Vorrang haben. Per 2025 ist vorgesehen, die Lohnrichtlinie zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, schreibt der Verband weiter.
In den vergangenen Jahren sind die Löhne zwar gestiegen, die Forderungen der Abla wurden jedoch nicht erfüllt. Für dieses forderte die Organisationen eine Erhöhung von 4 Prozent, begründet wurde dies mit der Teuerung und dem ausgetrockneten Arbeitsmarkt. Schliesslich einigten sich die Arbeitsgruppe auf eine Erhöhung von 65 Franken auf 3385 Franken.
Ziel: Mindestlohn von 3500 Franken
Im Herbst 2021 verlangte die ABLA verlangt eine Lohnerhöhung von 200 Franken für sämtliche Lohnklassen. «Wollen wir die gleiche Situation wie in England, wo die Ernte auf den Feldern verrottet, weil keine Arbeitskräfte vorhanden sind? Dies wird passieren. Es sind je länger je mehr nicht genügend Arbeitskräfte vorhanden», warnte die Abla.
Schlussendlich einigten sich die Parteien auf eine Erhöhung des Mindestlohns per 1. Januar 2022 von 20 Franken auf 3320 Franken. Die Abla strebe nach wie vor einen Mindestlohn von 3’500 Franken an, hielt die Organisation im Oktober 2021 fest.
Da ich seit Jahren keine Arbeit erhalte nur immer Absagen bekomme ist das nicht so der Fall aber ich kann fast jeden verstehen wenn man nicht will. Meine Devise jeder wo den Betrieb so einstellen kann das man es alleine schafft muss halt mehr Maschinen zu tun und nicht jammern das man keine Arbeiter mehr bekommt. Viele denken immer noch im gleichen System.