
Selbstbedienungsgeschäfte und Hofläden im Kanton Luzern dürften künftig von längeren Öffnungszeiten profitieren.
Culinarium
Einkäufe am Abend oder in den frühen Morgenstunden werden von vielen Personen geschätzt. Davon könnten auch Hofläden profitieren. Heute müssen im Kanton Luzern unbediente Verkaufslokale – wie bediente Läden – von Montag bis Freitag um 19 Uhr und am Samstag um 17 Uhr schliessen.
Von 5 bis 22 Uhr
Mit der Revision des Ruhetags- und Ladenschlussgesetzes (RLG) sollen Selbstbedienungsgeschäfte mit einer Fläche von höchstens 30 Quadratmetern künftig täglich bis 22 Uhr offenbleiben dürfen. Nach der Vernehmlassung hat der Regierungsrat bei den morgendlichen Öffnungszeiten eine Anpassung vorgenommen : So dürfen Läden frühestens um 6 Uhr öffnen, während Selbstbedienungsgeschäfte wie Hofläden und Tankstellenshops bereits ab 5 Uhr offen sein dürfen. «Damit wird eine Gesetzeslücke geschlossen», schreibt die Luzerner Regierung.
Die Anpassungen trügen einem gesellschaftlichen Bedürfnis nach flexibleren Einkaufsmöglichkeiten Rechnung und berücksichtigten gleichzeitig die Anliegen der Landwirtschaft. Mit den Änderungen werde der Direktverkauf regionaler Produkte gefördert, die lokale Wertschöpfung gestärkt und ökologische Vorteile genutzt. Zudem würden moderne Ladenkonzepte wie Selbstbedienungsläden in Quartieren ermöglicht. «Mit der Maximalfläche wird auf eine komplizierte Sortimentsbeschränkung verzichtet», hält die Regierung fest.
Zu viel oder zu wenig Beschränkung
Die Meinungen in der Vernehmlassung gingen deutlich auseinander. Die Mitte, die Junge Mitte, die FDP, die Jungfreisinnigen, der KMU- und Gewerbeverband, der Verband Luzerner Gemeinden sowie die meisten Gemeinden befürworten die vorgeschlagene Regelung. Die Jungfreisinnigen hätten sich gar eine weitergehende Liberalisierung gewünscht, um die Entwicklung neuer Konzepte zu ermöglichen.
Grüne, SP, SVP sowie der Detaillistenverband fordern hingegen, dass die Ausnahmen ausschliesslich für Hofläden gelten sollen. Dies entspreche dem Willen des Parlaments und dem Bedürfnis nach Direktvermarktung hofeigener Produkte. Weitergehende Ausnahmen für sämtliche Selbstbedienungsgeschäfte würden den Wettbewerb verzerren sowie zu unnötigen Emissionen und zu einer Aufweichung des Arbeitsrechts führen, warnen sie.
Bauernverband: Mindestens 100 m2
Der Gewerkschaftsbund, die Unia und der Gewerbeverein Luzern lehnen eine Ausnahmebestimmung für Selbstbedienungsgeschäfte grundsätzlich ab. Verhandlungsbereit zeigten sich Gewerkschaftsbund und Unia jedoch bei Ausnahmen für Hofläden. Die GLP, der KMU- und Gewerbeverband sowie der Bäuerinnen- und Bauernverband wünschten sich hingegen eine grosszügigere Flächenbeschränkung von mindestens 100 Quadratmetern.
Eine entsprechende Botschaft wird nun dem Kantonsrat unterbreitet. Dieser entscheidet über den Vorschlag des Regierungsrats. «Mit der nun beschlossenen Kompromisslösung werden die Anliegen des Kantonsrats umgesetzt und die Gleichbehandlung der Gewerbetreibenden bestmöglich gewährleistet», sagt Ylfete Fanaj, Vorsteherin des Justiz- und Sicherheitsdepartements.
Urteil löste Debatte aus
Die Diskussion um die Öffnungszeiten geht auf einen Entscheid des Kantons zurück. Obwohl Hofläden oder Verkaufscontainer kein Personal beschäftigen, müssen sie im Kanton Luzern abends derzeit um 19 Uhr schliessen und sonntags ganz geschlossen bleiben.
Die Betreiberin der Verkaufsbox, die Digitalrat GmbH, wollte an den längeren Öffnungszeiten festhalten. Sie wollte die Box täglich von 5 bis 23 Uhr offen halten. Als Option hat sich das Unternehmen einen 24-Stunden-Betrieb vorbehalten. Das Unternehmen argumentierte, dass es im Container kein Verkaufspersonal gibt, das man vor Nacht-oder Sonntagsarbeit schützen müsste.
«Ladenschlussgesetz gilt für alle»
Doch die Luzerner Gewerbepolizei und auch das kantonale Justiz-und Sicherheitsdepartement erteilten diesem Begehren eine Absage. Das Argument von Digitalrat sei irrelevant: Das Ladenschlussgesetz gelte für alle Läden, unabhängig davon, ob sie Personal beschäftigen oder nicht, zitierte die «Luzerner Zeitung» aus dem Schreiben.
Das Schreiben hat einen weiteren brisanten Inhalt. Die Digitalrat GmbH verwies auf die Hofläden. Diese hätten auch bis spätabends und auch am Sonntag geöffnet. Die Antwort des Justizdepartements liess aufhorchen: Die Praxis solcher Hofläden sei illegal. Auch sie müssten sich an die offiziellen Ladenöffnungszeiten halten. Ausgenommen seien «offene Verkaufsstände», hiess es im Entscheid. Sobald man eine Tür öffnen muss, um zu den Gemüsekisten zu gelangen, handelt es sich offiziell um einen Laden, der die Ladenöffnungszeiten einhalten muss, schrieb die Luzerner Zeitung weiter.

