Aufgrund der angespannten Lage am Düngermarkt beschloss das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) Anfang 2022 eine Pflichtlagerfreigabe beim Stickstoffdünger. Da die Versorgung nun aber wieder gesichert ist, wird diese Freigabe am 1. Juli 2023 ausser Kraft gesetzt.
Bereits 2021 hat sich Lage am Düngermarkt, also noch deutlich vor dem Kriegsausbruch in der Ukraine, verschärft. Stickstoffdünger war nur noch beschränkt verfügbar. Die Ursachen für den Engpass waren gemäss Bund vielschichtig.
Die Produktion von Ammoniak, einem Hauptbestandteil des Stickstoffdüngers, wurde weltweit wegen der hohen Erdgaspreise gedrosselt. Wichtige Produzentenländer führten Exportrestriktionen ein. Logistikprobleme erschwerten zudem die Produktion. Das tiefe Rhein-Niedrigwasser sowie die extrem hohe Nachfrage nach Schüttgutfrachtern für zusätzliche Kohletransporte in Deutschland behinderten den Dünger-Import vorübergehend zusätzlich.
Die internationalen Preise schossen in die Höhe. Da die Schweiz sämtlichen Stickstoffdünger importiert, hatte dies auch direkte Auswirkungen auf die Schweizer Landwirtschaft. Um einer Mangellage entgegenzuwirken, beschloss das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im Dezember 2021, per Mitte Januar 2022 die Pflichtlager für Ammoniakdünger freizugeben.
Weil sich die Lage am Düngermarkt deutlich entspannt hat, so wird in Europa wieder Dünger produziert, konnten die Unternehmen ihre Pflichtlager wieder auffüllen. «Die Versorgung mit mineralischem Stickstoffdünger ist in der Schweiz entsprechend ohne weitere Pflichtlagerfreigaben gesichert», schreibt der Bund am Montag . Das WBF hat deshalb beschlossen, die Verordnung für die Freigabe der Dünger-Pflichtlager per 1. Juli 2023 ausser Kraft zu setzen.
In der Schweiz werden 17'000 Tonnen mineralischer Stickstoff (Rein-N) an Pflichtlagern gehalten. Dies entspricht einem Drittel der Menge, die für eine Vegetationsperiode gebraucht wird. Gemäss Bundesrat wurden seit Januar 2022 rund 400 Tonnen bezogen.