Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) gibt dieses Teilkontingent am kommenden Freitag (4. Oktober) frei, wie es am Montag mitteilte. Der Branchenverband Swissgranum hatte Anfang September den Bund ersucht, das Teilkontingent im Oktober freizugeben anstatt erst im November.
Viel Regen und wenig Sonne
Grund für die schlechte Ernte war das nasse Wetter, von der Aussaat im Frühling bis zur Ernte. Swissgranum ging Anfang September von einer um rund ein Drittel schlechteren Ernte beim Brotgetreide und der Gerste aus.
Das Wachstum der Pflanzen war aufgrund der häufigen Niederschläge und der im Vergleich zum Durchschnitt der letzten Jahre deutlich geringeren Sonnenscheindauer nicht optimal. «Dadurch resultierten eine tiefe Erntemenge sowie ein je nach Region unterschiedlich starker Mykotoxinbefall», teilte Swiss Granum mit. Betroffen ist auch das Hektolitergewicht. Eine tiefere Erntemenge wird auch beim Raps erwartet. Die Mengen dürften 10 Prozent tiefer ausfallen als im Vorjahr. Auf Basis der Hochrechnung wird die inländische Produktion auf rund 71‘000 bis 75'000 Tonnen geschätzt.
5000 t weniger als beantragt
Das nun freigegebene letzte Teilkontingent umfasst 15’000 Tonnen, wie das BLW schrieb. Über die von der Branche ebenfalls gewünschte, vorübergehende Erhöhung des ordentlichen Zollkontingents von 70’000 Tonnen wird im Oktober der Bundesrat entscheiden. Die Branche hat um 20’000 zusätzliche Tonnen ersucht, wie das BLW schrieb.
Anhand der Resultate von Ende Oktober 2024 wird die Versorgungslage erneut beurteilt. «Anschliessend werden allfällige weitere Massnahmen zur Sicherstellung der inländischen Versorgung mit Brotgetreide beschlossen», teilte Swiss Granum Angang September mit.
Jedes Jahr können 70’000 Tonnen Brotgetreide innerhalb des Zollkontingents Nummer 27 zu einem tieferen Zollansatz eingeführt werden. Dieses Kontingent wieder aber nicht jedes Jahr ausgeschöpft. Das Kontingent wird nach der Reihenfolge der Annahme der Zollanmeldung zugeteilt (Windhundverfahren). Die Zuteilung läuft, solange es Anteile hat. Das Bundesamt für Landwirtschaft kann den Umfang der Tranchen und die Zeiträume anpassen.
Besitzt ein Importeur einen Kontingentsanteil (KZA), so kann er die entsprechenden Waren zum tieferen KZA/Nullzoll einführen. Besitzt ein Importeur keinen Anteil am Kontingent, muss er den wesentlich höheren Ausserkontingentszollansatz (AKZA) bezahlen. Importe zum AKZA sind jederzeit und in unbeschränkter Menge möglich.
Mich würde es wunder nehmen warum wir so dringend Getreide brauchen, insbesondere Roggen? Meine Mühle zog mir 2 Franken pro 100kg vom Richtpreis ab mit der Begründung dass wir zu viel Roggen haben.
Freundliche Grüsse
Simon Jakober