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Massentierhaltungsinitiative am 25. September an Urne

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Am 25. September kommen vier Vorlagen zur eidgenössischen Volksabstimmung: das Referendum gegen die Erhöhung des Frauenrentenalters auf 65, die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV, die Massentierhaltungsinitiative und das Referendum gegen die Teilabschaffung der Verrechnungssteuer. Das hat der Bundesrat am Mittwoch beschlossen.

 

Der Nationalrat, mit 106 zu 77 Stimmen bei 8 Enthaltungen, und der Ständerat, mit 32 zu 8 Stimmen bei einer Enthaltung, haben am 18. März in der Schlussabstimmung die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» zur Ablehnung empfohlen.

 

SBV und IP-Suisse lehnen ab

 

Gegen das Begehren ist unter anderem auch der Schweizer Bauernverband (SBV). Die Tierhaltung in der Schweiz ist nach Ansicht des SBV dank umfassenden gesetzlichen Vorgaben, festgelegten Höchsttierbeständen, tierspezifischen Gesundheitsprogrammen oder agrarpolitischen Tierwohlprogrammen auf einem Niveau, das weltweit seinesgleichen suche.  Die Massentierhaltungsinitiative sei aus mehreren Gründen unnötig. «Erstens, weil auch die Produktion gemäss Tierschutz-Minimalanforderung im Vergleich zum Ausland keine Massentierhaltung ist. Zweitens, weil ein grosser Teil unserer Tiere von weitergehenden Anforderungen profitiert. Drittens, weil das geforderte Angebot bereits besteht und von allen genutzt werden kann», sagte SBV-Präsident Markus Ritter im Januar 2022.

 

So lautet die Botschaft des Schweizer Bauernverbandes.
SBV

 

Abgelehnt wird die Initiative auch von IP-Suisse. Die Verbesserung des Tierwohls müsse von Bauern, Abnehmern und Konsumenten gemeinsam getragen werden. Elementar seien einerseits verlässliche Rahmenbedingungen beim Tierschutzgesetz, bei den Höchstbestandesvorschriften, der Förderung des Tierwohls über Investitionshilfen und der Direktzahlungen. Andererseits muss aus Sicht von IP-Suisse der Mehrwert am Markt fair abgegolten werden. Das Prinzip «von oben herab» habe ausgedient. «Auf Stufe Bundesverfassung ist mit Artikel 104 und 104a der Gesellschaftsvertrag hinreichend verankert», teilte IP-Suisse im Februar 2022 mit.

 

Die zur Abstimmung stehende Initiative will die Massentierhaltung verbieten und die Würde der Tiere in die Verfassung aufnehmen. Dafür sollen Anforderungen an die Tierhaltung gelten, die mindestens den Bio-Suisse-Richtlinien von 2018 entsprechen. Hinzu kommen Vorschriften für den Import von Tieren und tierischen Erzeugnissen. 

 

Initiative: Übergangsfrist von 25 Jahren

 

Die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz» (Massentierhaltungsinitiative) wurde im September mit 106’000 gültigen Initiativen eingereicht. Diese verlangt, dass spätestens 25 Jahre nach Inkrafttreten der neuen Gesetze alle Nutztiere in der Schweiz mindestens nach dem Standard der Bio Suisse gehalten werden. Der Bund soll Kriterien für die Unterbringung, den Auslauf, die Anzahl gehaltener Tiere und die Schlachtung festlegen.

 

Dies hätte einschneidende Auswirkungen auf die Nutztierhaltung: Nur noch 2000 Legehennen pro Betrieb, Anbindehaltung von Kühen nur in Kombination mit Raus-Programm. Auch bei Schweinen gäbe es Auswirkungen: Bei Bio-Schweinen in Ausmast ist eine Gesamtfläche von 1,65 Quadratmeter Pflicht, bei konventionellen Tieren 1,3 Quadratmeter.

 

Auch für Importe

 

Die Initiative soll für die einheimische Nutztiere gelten, aber auch für Importe. Die Initianten wollen, dass jede Haltung von Tieren, die nicht mindestens den Richtlinien von Bio Suisse entspricht, verboten wird. Die Definition der Massentierhaltung erfolgt über die Gruppengrösse sowie die systematische Missachtung der Grundbedürfnisse der Tiere, heisst auf der Website der Initianten

 

Nutztierhaltung nicht abschaffen

 

Das Initiativkomitee will die Nutztierhaltung aber nicht abschaffen. Gemäss den Initianten wären Kleinbauern und Alpbetriebe von den Änderungen nicht betroffen, da sie keine «Massentierhaltung» betreiben. Diese könnten sich besser um Tiere kümmern, da bei kleineren Tierbeständen mehr Zeit für das einzeln Tier übrig bleibe. Betroffen von der Initiative wären nur die grossen industriellen «Fleischfabriken», heisst es auf der Website.

 

Die Initiative würde Kleinbauern die Chance ermöglichen, auf dem Markt zu bestehen und fairere Preise zu erzielen, indem Grossbetriebe mit immensen Tierbeständen diese reduzieren müssen, so die Vorstellung der Initianten. Hinter dem Volksbegehren stehen Personen aus 15 Organisationen. Darunter ist etwa Vera Weber von der Fondation Franz Weber oder Vertreter von Greenpeace oder der Grünen Partei.

 

Weitere Abstimmungen am 25. September 2022

 

Das Referendum gegen die Erhöhung des Rentenalters der Frauen wurde mit über 150’000 Unterschriften eingereicht. Ergriffen hatte es ein linkes Bündnis. Die Reform dürfe nicht auf dem Buckel der Frauen ausgetragen werden. Zudem befürchtet das Bündnis einen längerfristigen Abbauplan bei den Renten. Primär komme die Reform den Besserverdienenden, Reichen und Versicherern zugute.

 

Über die Erhöhung der Mehrwertsteuer zugunsten der AHV müssen die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger obligatorisch befinden, denn es handelt sich um eine Verfassungsänderung. Die Mehrwertsteuer soll um 0,4 Punkte auf 7,7 Prozent steigen. Das soll jährlich etwa 1,4 Milliarden Franken mehr einbringen. Der Betrag dient zur Finanzierung der Ausgleichsmassnahmen für die von der Alterserhöhung betroffenen Frauenjahrgänge.

 

Das Referendum gegen die weitgehende Abschaffung der Verrechnungssteuer ergriff ein überparteiliches Komitee von SP, Grünen und des Gewerkschaftsbunds. Die Steuer erfasst in der Schweiz Kapitalerträge, Lottogewinne, Leibrenten, Pensionen und Versicherungsleistungen. Erhoben wird sie auch auf dem Handel mit bestimmten Wertpapieren, so auf dem Handel mit Obligationen. Das Parlament beschloss im Dezember, die Verrechnungssteuer auf inländischen Zinserträgen weitgehend abzuschaffen und die Umsatzabgabe auf Schweizer Obligationen aufzuheben.

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