Am 17. November 2023 steht der Entscheid an, welcher Richtpreis ab dem 1. Januar 2024 für die A-Milch gelten soll. A-Milch ist industriell verarbeitete Molkereimilch im A-Segment, welches für Milchprodukte mit hoher Wertschöpfung steht.
Die letzte Preisanpassung bei der Molkereimilch hat die Branchenorganisation Milch (BOM) Anfang 2023 vorgenommen. Auf den 1. Januar 2023 wurde der Richtpreis im A-Segment um 3 Rappen auf 81 Rappen je Kilo erhöht.
Seit Anfang Jahr bei 81 Rappen
Ab Anfang 2024 darf also nur noch Schweizer Milch produziert, gehandelt und verarbeitet werden, die dem Nachhaltigkeitsstandard «Swissmilk Green» entspricht. Für Ausnahmefälle gibt es Kompensationsmöglichkeiten – mit Zuschlag – und eine Übergangsfrist ohne Zuschlag. Alle Informationen dazu gibt es hier
Das Obligatorium sorgt bei Milchproduzierenden für Gesprächsstoff. In den letzten Wochen habe das Telefon vermehrt geklingelt, schreibt die BIG-M in ihren jüngsten Newsletter: «Es gibt Bauern, die sehr wenig Weideland zur Verfügung haben und sich mit einem Stallumbau sehr schwertun. Es geht um Investitionen im sechsstelligen Bereich.»
Grüner Teppich
Der «grüne Teppich» ist der 2019 eingeführte Branchenstandard für nachhaltige Schweizer Milch (BNSM). Es ist ein Instrument, um Schweizer Milch und Milchprodukte von ausländischen zu unterscheiden. Um die Milch mit dem neuen Standard vermarkten zu können, müssen bei der Milchproduktion 10 Grundanforderungen und 2 Zusatzanforderungen gemäss den Weisungen und Sanktionen zum BNSM erfüllt werden. Zu den Grundanforderungen gehört beispielsweise, dass die Kühe mindestens zweimal am Tag gemolken werden müssen und dass Sojaschrot, wenn es verfüttert wird, nachweislich aus nachhaltiger Produktion stammen muss. Die Angaben stammen von den Schweizer Milchproduzenten (SPM).
«Um wieviel steigt der Milchpreis ab dem 1. Januar?»
Laut BIG-M täte sich die Frage auf, wie sich die grossen Beträge für den Stallumbau im Bezug auf die Grundanforderungen für den «grünen Teppich» amortisieren liessen. Dies auch, weil der Bundesrat gerade beschlossen habe, die Beiträge für Laufstallhaltung BTS (Beiträge für besonders tierfreundliche Haltungssystem) zu kürzen . 15 Millionen Franken Beiträge werden innerhalb der Produktionssystembeiträge umgelagert. Der BTS-Beitrag sinkt von 90 auf 75 Fr. pro Grossvieheinheit (GVE).
Soll die Amortisation über den Milchpreis geschehen, müsste dieser angehoben werden. «Um wieviel steigt der Milchpreis ab dem 1. Januar?», fragt sich die BIG-M. Hier komme die BOM ins Spiel, so die Organisation weiter: «Wird sie für diesmal die veränderte Kostenstruktur in der Milchproduktion berücksichtigen und ein Zeichen setzen, indem sie den Milchpreis für das geschützte A-Segment anhebt?» BIG-M befürchtet, dass dies trotz der Zuversicht der Genossenschaft der Milcherzeugerorganisation (Mooh) nicht eintreffen wird.
Butterimport
Wie der Präsident von Mooh, Martin Hübscher zu «Schweizer Bauer» am 8. November 2023 in einem Bericht sagte, möge es eine Preissenkung bei den Bauern nicht leiden. Er verwies auf das neue Importgesuch für Butter, das auf wenig Milch hindeute, und auf die internationalen Indizes, die bei den letzten Auktionen nun wieder gestiegen seien.
Butterimport: Zollkontingent wird erhöht
— Schweizer Bauer (@SchweizerBauer) October 6, 2023
Um einen Buttermangel um die Weihnachtszeit zu vermeiden, hat der Bund einer Erhöhung des Importkontingents zugestimmt. Es handelt sich um die zweite Erhöhung in diesem Jahr. #butterhttps://t.co/gXYJhdHIvn
Händler und Verarbeiter der BOM dürften die Marktlage wohl anders interpretieren. So vermutet BIG-M, dass eine deutliche Preissenkung anstehe. Dafür findet sie deutliche Worte: «Ein solcher Beschluss wäre absolut verantwortungslos und inakzeptabel. Damit würde sich diese Institution definitiv degradieren».
Seit Jahren verlagere sich die Milchproduktion in die besten Ackerbauregionen, weil dort mit den niedrigsten Produktionskosten Milch produziert werden könne. Diese Entwicklung sei nicht im Sinne einer nachhaltigen Politik, kritisiert die Organisation. Die Milchbranche sei darum gefordert, ein klares Signal für den Fortbestand der Milchwirtschaftsbetriebe auch in den Hügel- und Bergregionen zu senden.
«Was nichts kostet, ist nichts wert.»
Die BIG-M zeigt sich trotz allem kämpferisch und fordert von der Milchbranche eine Anhebung des A-Milchpreises um 3 Rappen ab den 1. Januar 2024, zeitgleich mit der Einführung des «grünen Teppichs» für alle. Denn eine alte Weisheit gelte immer noch: «Was nichts kostet, ist nichts wert.»