Die Genossenschaft Thurgauer Milchproduzenten (TMP) muss einem Milchbauern rund 23'700 Franken an Verbandsbeiträgen zurückzahlen - wegen eines Fehlers in den Statuten. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des TMP nicht eingetreten. Nun dürften 60 weitere Bauern Geld zurückfordern.
Die 23'700 Franken dürften erst der Anfang sein, die die Genossenschaft Thurgauer Milchproduzenten (TMP) in naher Zukunft zurückzahlen muss.
Rund 2 Millionen
Laut dem Präsidenten der unterlegenen Genossenschaft, Daniel Vetterli, geht es insgesamt um einen Betrag «irgendwo bei zwei Millionen Franken». So viel Geld dürften die 60 Milchbauern vom TMP zurückfordern. Man strebe Verhandlungen mit ihnen an, sagte Vetterli am Mittwoch der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Laut einer Mitteilung des Thurgauer Obergerichts vom Dienstagabend trat das Bundesgericht auf eine Beschwerde des Verbands TMP nicht ein. Damit ist der Entscheid des Obergerichts vom vergangenen März rechtskräftig.
Verstoss gegen Statuten
Der Streit zwischen dem TMP und den «Milchrebellen» war 2015 eskaliert. Damals wehrten sich Thurgauer Landwirte gegen Abgaben an die Exportfirma Lactofama AG. Diese vom Schweizer Milchproduzentenverband gegründete Firma kaufte überschüssige Milch auf und exportierte sie, um den Schweizer Milchpreis zu stützen.
Der Thurgauer Verband TMP verrechnete den Milchproduzenten dafür je nach Milchmenge Beiträge von jährlich einigen hundert Franken. Das Thurgauer Obergericht entschied 2017 zu Gunsten der «Milchrebellen». Es stellte fest, der TMP habe gemäss seinen Statuten kein Recht, solche Beiträge von den Mitgliedern zu erheben. Das Bundesgericht stützte diesen Entscheid.
Das Kämpfen ist noch nicht vorbei
Der mitterweile pensionierte Landwirt und «Milchrebell» Roland Werner kann sich trotz des Sieges nicht richtig freuen. Er hätte sich eine friedlichere Lösung gewünscht. «Wir boten immer wieder Verhandlungen an, das hätte man besser mal so gelöst», sagt er im Interview mit TVO.
Die 60 Milchrebellen haben zwar die Schlacht gewonnen, aber noch lange nicht den Krieg. Sie haben noch weitere Forderungen an den TMP. Statt erneut vor Gericht zu gehen, möchten die Bauern lieber mit Gesprächen eine Lösung finden. Auch der Präsident Daniel Vetterli bestätigt gegenüber TVO, dass man sich mit den betroffenen Bauern an einem runden Tisch treffen möchte.
Legimitation für das Einziehen fehlte
Seit 2015 streiten sich eine Gruppe von rund 60 Milchbauern und die Thurgauer Milchproduzenten um Abgaben. Im ersten Gerichtsfall ging es um Beiträge an die Lactofama AG. Diese verkaufte überschüssige Milch im Ausland. Die 60 Bauern weigerten sich aber, diese Gelder zu bezahlen. Für diese waren es Zwangsabgaben. (siehe Kasten weiter unten)
Die TMP ging rechtlich gegen einen säumigen Zahler vor. Doch vor dem Obergericht erhielt der beklagte Landwirt Recht. Die Richter kamen 2017 zum Schluss, dass dem Verband in seinen Statuten die Legimitation für das Einziehen der Beiträge fehlt. Zudem wurde kein entsprechender Versammlungsbeschluss gefasst.
Lactofama-Beiträge zurückbezahlt
Die TMP zahlte nach dem Urteil sämtlichen Bauern alle Lactofama-Beiträge zurück. Die Summe betrug rund 1,72 Millionen Franken. Der Streit war damit aber nicht beigelegt. Die aufständischen Bauern wurden aus dem Verband geworfen.
Diese holte zum Gegenschlag aus. Die Gruppe von 60 Bauern forderte nun vom Verband weitere Beiträge der 10 Jahre zurück. Den Landwirten ging es dabei um die Abgaben für Marketing und Verwaltung, die die TMP für die Schweizer Milchproduzenten (SMP) einkassierten.
Abgaben für Marketing und Verwaltung
Die Bauern beriefen sich vor Gericht erneut auf die fehlenden rechtlichen Grundlagen in den Statuten. Vor dem Bezirksgericht Weinfelden kassierten sie eine Niederlage. Die Richter argumentierten, dass der kantonale Verband die eingezogenen Beiträge vollumfänglich und gutgläubig an die SMP weiterleitete und sich nicht selbst bereicherte.
Die Bauern zogen das Urteil weiter. Und sie erhielten Recht. Wie die «Thurgauer Zeitung» im August berichtete, kam das Obergericht zum Schluss, dass eine «ungerechtfertigte Bereicherung» des TMP vorliegt. Der Thurgauer Verband «verwendete rechtsgrundlos erhaltene Beiträge für etwas, das er sonst aus eigenen Mitteln» an den Schweizer Verband (Red. SMP) hätte bezahlen müssen. Die Oberrichter beurteilten dies als «eine Ersparnisbereicherung» und stützen die Klage von Roland Werner.
Gemäss «Thurgauer Zeitung» muss der kantonale Milchverband dem pensionierten Landwirt 23’718 Franken zurückzahlen, dies zuzüglich fünf Prozent Zinsen. Ausserdem kommen 6’000 Franken Verfahrensgebühren hinzu. Doch für den kantonalen Milchverband wird das Ganze viel teurer. Die 60 Bauern werden das Geld zurückfordern. Wie Werner zur «Thurgauer Zeitung» sagte, liegt die Forderung, ohne Berücksichtigung der Zinsen, bei rund 2 Millionen Franken. Diese Summe hat der TMP kurz vor Weihnachten nun bestätigt.
Abgaben SMP
Milchproduzenten, die einer SMP-Mitgliedsorganisation angeschlossen sind, leisten pro Kilogramm vermarktete Milch Beiträge an die Organisation und das Marketing. Die Marketingbeiträge sind für alle Milchproduzenten allgemein verbindlich und gelten somit auch für Nicht-Mitglieder.
An der schriftlich durchgeführten Delegiertenversammlung vom 4. Juni 2021 haben die SMP-Delegierten die Mitgliederbeiträge bestätigt. Der Beitrag für Mitglieder beträgt insgesamt 0,895 Rp./kg. Der Allgemeinverbindlichkeit unterliegen der Fonds Basismarketing für Milch und Milchprodukte sowie der Beitrag an das Basismarketing der SCM für Schweizer Käse. Dieser Beitrag beläuft sich auf 0,725 Rp./kg.



Peter Scherrer
https://uniterre.ch/de/themen/der-bundesrat-lasst-zu-dass-parlamentarische-entscheide-nich