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Nach Lama-Abschuss in Schafweide Verbot gefordert

sda |

 

Nach dem versehentlichen Abschuss eines Lamas im Muotathal fordert die Tierrechtsorganisation Peta ein Verbot der Hobbyjagd. Juristisch gilt der Abschuss eines Lamas wie auch jener eines Pferdes vor drei Wochen im Oberengadin nicht als Fehlabschuss.

 

Gerade Hobbyjäger würden zuweilen vorschnell abdrücken, kritisierte die Tierrechtsorganisation Peta am Freitag in einer Mitteilung. Ein Verbot der Hobbyjagd in der Schweiz sei «überfällig». Jedes Jahr seien Fehlschüsse für erhebliches Leid bei hunderttausenden Tieren verantwortlich. Auch Menschen würden immer wieder getroffen, verletzt oder sogar getötet.

 

Läuft Verfahren

 

Das mediale Echo auf den irrtümlichen Abschuss des zum Herdenschutz eingesetzten Tiers war beträchtlich. Manuel Wyss, Abteilungsleiter Jagd und Wildtiere im Kanton Schwyz, machte nach Bekanntwerden des Vorfalls zwei Tage lang fast nichts anderes, als Telefonauskünfte zu geben, wie er dem «Boten der Urschweiz» am Freitag in einem Interview verriet.

 

Weshalb ein Jäger ein Lama nicht von einem Hirsch unterscheiden könne, könne er sich nicht erklären. Im Moment laufe ein Verfahren, das die Umstände der Schussabgabe ermittle. Der Jäger habe den Fehlschuss nicht gemeldet, wie dies eigentlich seine Pflicht gewesen sei.

 

Fehlschuss nicht gemeldet

 

Der vorliegende Fall zeige exemplarisch, dass dies meistens sowieso irgendwann ans Licht komme. Dem fehlbaren Jäger sei sofort das Jagdpatent entzogen worden. Ob er noch weitere Konsequenzen zu tragen hat, ist laut Wyss Sache der Staatsanwaltschaft und der Gerichte.

 

In der ersten Septemberhälfte hatte auch im Oberengadin ein Jäger Schwierigkeiten, ein Pferd von einem Rehbock zu unterscheiden. Das Pferd musste nach dem Fehlschuss eingeschläfert werden.

 

Keine Statistik

 

Jagdrechtlich beinhalte der Begriff Fehlabschuss den versehentlichen Abschuss eines Wildtiers, welches nach geltender Regelung nicht freigegeben ist. Also zum Beispiel, wenn man ein männliches anstatt ein weibliches Tier schiesse.

 

Jagdrechtlich beinhalte der Begriff Fehlabschuss den versehentlichen Abschuss eines Wildtiers, welches nach geltender Regelung nicht freigegeben ist. Also zum Beispiel, wenn man ein männliches anstatt ein weibliches Tier schiesse.

 

Beschädigung fremden Eigentums

 

Nutztiere gehörten per Gesetz nicht unter das Jagdgesetz und würden deshalb nicht in der eidgenössischen Jagdstatistik geführt, so Meier. Laut geltendem Jagdgesetz des Bundes muss jeder Jäger eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Der fehlbare Jäger ist schadenersatzpflichtig. Im übrigen gilt das Obligationenrecht über unerlaubte Handlungen.

 

Für Vergehen sieht das Jagdgesetz eine Freiheitsstrafe von höchstens einem Jahr oder eine Geldstrafe vor. Für Übertretungen droht eine Busse bis zu 20’000 Franken. Auch die eidgenössische Jagdstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) weist in ihrer jährlichen Fallwild-Bilanz die Fehlschüsse respektive die irrtümlichen Abschüsse von Nicht-Wildtieren nicht explizit aus.

Kommentare (15)

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  • Naturschutz Kontrolleur | 26.09.2021
    Da dieser Fall doch ziemlich aussergewöhnlich ist, wird er laut Presse, durch die Kapo, die Wildhut und die Staatsanwaltschaft, bearbeitet.
  • Markus Lehmann | 26.09.2021
    Hinterfrage gewisse Tierschutzaktionen auch, nur dass ein Lama mit einem Hirsch oder was auch immer verwechselt, wirft schon ein paar Fragen auf. Muss ich als Mensch während der Jagdzeit um mein Leben fürchten? Der Vorfall wie andere auch sollte genauestens untersucht werden, die Gründe, wieso es zu dieser fatalen Verwechslung kam, genau ermittelt werden!
  • Naturschutz- Kontrolleur | 26.09.2021
    Die Jagd ist eine anspruchsvolle Aufgabe und nicht jedermann eignet sich dafür. Nach einer soliden Ausbildung, in der auch die engen Zusammenhänge, von Flora und Fauna , vertraut gemacht werden, muss der angehende Jäger , eine strengen Prüfung bestehen. Hegen und Pflegen ist eine grosse Aufgabe der Jäger. Die Jagd wird von der Wildhut kontrolliert, und ist dem Jagdgesetz unterstellt. Der gute Jäger begegnet dem Tier mit Würde und Respekt.
  • Rolf Hummel-Kall | 26.09.2021
    Haha!!!!
    Am Schluss wird Alles unter den Teppich gekehrt, das sind wir so ja gewohnt!
  • Rolf Hummel-Kall | 26.09.2021
    Am Schluss wird Alles unter den Teppich gekehrt, das sind wir so ja gewohnt!
    So abscheulich dieser Vorfall ist!
  • Felix Wüthrich | 26.09.2021
    Und sowas im Muotathal....
    Böse Zungen behaupten, dass im "Selgis Shooting" neuerdings Zielscheiben mit 'Lama'-Motiven verwendet werden...
  • Ive | 26.09.2021
    Oh,

    Sorry, aber das ist eine hirnlose Aktion der Peta.

    Im Gegenzug fordere ich, dass Peta Mitglieder, die ein Tier getötet haben, egal ob Fliege oder Spinne, keine Stimmberechtigten der Peta bleiben. Ebenso die Mitglieder der Peta, die ausversehen einen wildunfall hatten, ihr Führerschein für immer abgeben.

    Und ja, ich bin Jägerin und das passioniert. Ich spreche lange das Wild an, bevor ich schiesse .
  • Chrigu2 | 26.09.2021
    Beat Furrer hat schon wieder recht , Leute die keine Ahnung sollten endlich das Maul halten.
    • Gasser Rudolf | 26.09.2021
      Chrigu 2 Bitte sachlich argumentieren! Und nicht schlötterlige austeilen
  • Försterlisel | 25.09.2021
    Die zwei Vorfälle sind zwar peinlich, aber desswegen die Jagd zu verbieten, ist eine ganz absurde Idee. Bald einmal wird eine Organisation aus dem Kraut schiessen , die wegen zwei fehlbaren Automobilisten, für alle, das Autofahren verbieten will. Das einzige was sinvoll wäre, ist, in der Schweiz, den Wolf zu verbieten. Der ist ja schliesslich auch ein Jäger.
    • Albert Bregenzer05 | 26.09.2021
      Genau das ischas a Wolf wo 30 oder meh Schof Kälber Esel verletzt verrupft und tötet macht nüd dä wird no gschützt was für Hüchler sind denn das ???? da oder dia wo das leider gmacht hen werdan iari Strof kriaga aber dia Super gschieda sogenannta Tierschützer wörfan wieder alli in da gliech Kübel isch jo eifach etz khört ma Wuchawiis nu vu dem. Isch ni guat was passiert isch.
    • Försterliesel | 26.09.2021
      Ist die Jagd eine parteipolitische Angelegenheit? Kenne Jäger von rechts bis links.
  • Beat Furrer | 25.09.2021
    Es wäre manchmal gut, wir hätten eine Regierung wie in Russland (Putin) oder in Ungarn (Orban), die solch staatsfeindliche Organisationen wie die PETA einfach verbieten würde.
    • Beat Furrer | 26.09.2021
      Wenn der Staat das macht, was er soll (die Bösen bekämpfen und die Guten fördern), dann werde nicht ich, sondern Leute wie du (die aus der Anonymität scharf auf andere schiessen) in ein Loch gesperrt.
    • Gasser Rudolf | 26.09.2021
      Unsachlich Hr.Furrer

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