Der Produktionsstandard für «Nachhaltige Schweizer Milch» wurde im September 2019 eingeführt. Ab dem 1. Januar 2024 darf in der Schweiz nur noch Schweizer Milch produziert, gehandelt und verarbeitet werden, die dem Branchenstandard entspricht.
SMP fordern Zuschlag
«Swissmilk Green» soll mit (freiwilligen) Massnahmen weiterentwickelt werden. Dazu haben sich die Vorstandsmitglieder der BOM zu einer Sitzung getroffen. Ein Entscheid wurde aber nicht getroffen. Grund gemäss Mitteilung der BOM: «Bei der Frage nach der Abgeltung für die vorgesehenen freiwilligen Zusatzanforderungen gab es keine Einigung.» Das Angebot der Verarbeiter dürfte zu tief ausgefallen sein.
Bereits im Vorfeld der BOM-Sitzung machten die Schweizer Milchproduzenten (SMP) deutlich, dass ohne klaren Preis-Zuschlag die Weiterentwicklung nicht «zum Fliegen» kommen wird. Die SMP hielten Mitte Dezember fest, dass die freiwillige zweite Phase des grünen Teppichs ein guter Schritt sei. Massnahmen wie der Klimarechner seien aber nicht unterschätzen. «Dieser Mehraufwand wird nur unterstützt, wenn ein angemessener Zuschlag in den weiteren Verhandlungen erreicht werden kann», machte der Dachverband der Milchproduzenten deutlich.
Konsens bei Inhalt
Für die SMP ist auch wichtig, dass die soziale Dimension integriert wird. Diese sei bisher eher vernachlässigt worden. Darum unterstützt der Vorstand die Fertigstellung des von der SMP mit Unterstützung der Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (Hafl) erarbeiteten «Selbstcheck für die Lebensqualität».
Weil sich der BOM-Vorstand nicht auf einen Zuschlag einigen konnte, wird sich die Weiterentwicklung des Grünen Teppichs verzögern. Die Branchenorganisation sieht trotz dem Rückschlag einige positiv Elemente. «Im Vorstand herrscht Konsens in Bezug auf den Inhalt der Weiterentwicklung. Dieser enthält auf Produzentenseite Elemente zum Klimaschutz, zur Lebensqualität, zur Tiergesundheit und zur Biodiversität und auf Verarbeitungsseite unter anderem Elemente zu Energie, Klima- und Ressourcenschutz», heisst es in der Mitteilung von Samstag.
Kompensation und Übergang
Es gibt Betriebe, die die Massnahmen des Branchenstandards «Nachhaltige Milch», die ab dem 1. Januar 2024 obligatorisch sind, nicht erfüllen können. Für diese Betriebe hat die BOM Lösungen definiert. Es gibt Kompensationsmöglichkeiten. Für Betriebe, die aufgeben oder der Umbau stockt, gibt es eine «Übergangsfrist». -> Mehr dazu hier
10 Grundanforderungen sowie 2 Zusatzanforderungen
Der Branchenstandard Nachhaltige Schweizer Milch wurde am 1. September 2019 eingeführt. Die Milchbauern müssen 10 Grundanforderungen sowie 2 Zusatzanforderungen erfüllen, damit ihre Milch den Standard erfüllt. Die zwingenden Anforderungen im Bereich Tierwohl (5 Anforderungen), Fütterung (2) und Weitere (3) wurden im Herbst 2018 bekanntgegeben. Bei den zusätzlichen acht Anforderungen, die im Sommer 2019 kommuniziert wurden, müssen die Bauern zwei Kriterien auswählen und erfüllen.
Den Bauern wird ein Nachhaltigkeitszuschlag von 3 Rappen für Molkereimilch im A-Segment ausbezahlt, die den Standard erfüllt. Im Detailhandel werden seit September 2019 Milchprodukte teilweise mit einem Logo gekennzeichnet.
Zwingende 10 Anforderungen
Fünf Anforderungen aus dem Bereich Tierwohl
RAUS-BTS: Die Kühe müssen an einem der beiden (oder beiden) Tierwohlprogramme des Bundes teilnehmen. BTS steht für besonders tierfreundliche Stallhaltung, RAUS steht für regelmässigen Auslauf.
Kälberhaltung: Die Mindesthaltedauer auf dem Geburtsbetrieb beträgt bei allen geborenen Kälbern 21 Tage.
Mindestmelkintervall: Die Kühe müssen mindestens zweimal pro Tag gemolken werden.
Einhaltung Richtlinien ASR: Die Tierhalter, welche mit ihren Tieren an Schauen und Aus-stellungen gehen, müssen sich verpflichten, die Richtlinien ASR einzuhalten.
Keine Trächtigkeit bei Schlachtkühen: Bei Schlachtkühen muss die Nicht-Trächtigkeit nachgewiesen gemäss der Branchenregelung Proviande eingehalten werden.
Zwei Anforderungen im Bereich Fütterung
Sojaschrot: Falls Sojaschrot in der Fütterung verwendet wird, muss dieses nachweislich aus nachhaltigen Quellen stammen.
Palmfett und Palmöl: Die Fütterung der Milchkühe kommt zu 100% ohne Palmfett oder -öl aus.
Drei weitere Anforderungen
Antibiotikaeinsatz: In der tiermedizinischen Behandlung dürfen ohne tierärztliche Anordnung keine kritischen Antibiotika verwendet werden, welche wegen der möglichen Resistenzbildung in der Humanmedizin umstritten sind.
Biodiversität: Das Bundesprogramm ÖLN muss erfüllt werden. Dies bedeutet, dass in der Regel mindestens 7% der gesamten landwirtschaftlichen Nutzfläche besondere Leistungen zur Biodiversität erfüllen.
Name der Kuh und Kalb: Jede Kuh hat ab Geburt einen Namen, welcher in der TVD eingetragen ist. Damit wird die für den Familienbetrieb typische Beziehung Tierhalter zum Tier zum Ausdruck gebracht.
8 Zusatzanforderungen (2 davon müssen die Bauern erfüllen)
RAUS und BTS
Ein Zusatzkriterium gilt als erfüllt, wenn der Milchbauer an den Bundes-Tierwohlprogramme BTS (besonders tierfreundliche Stallhaltung) und RAUS (regelmässigen Auslauf) teilnimmt.
Lebetagleistung
Im Talgebiet: Mehr als 8 kg Milch als Durchschnitt über die ganze Herde.
Im Berggebiet: Mehr als 6 kg Milch als Durchschnitt über die ganze Herde.
Antibiotika
Kein prophylaktischer Einsatz von Antibiotika bei Milchkühen. Als Beispiel angefügt werden Trockenstellen, Gebärmuttervorfall oder Mortellaro.
Komplementärmedizin
Im Krankheitsfall Anwendung von komplementärmedizinischen Methoden wie Homöopathie oder Phytotherapie.
Soziale Absicherung
Die Entlöhnung von Familienarbeitskräften wird dokumentiert.
Anerkannter Lehrbetrieb
Weiterbildung
Das Betriebspersonal besucht mindestes während einem halben Tag pro Jahr eine Weiterbildung.
SchuB
Der Betrieb bietet mindestens einmal pro Jahr Schule auf dem Bauernhof an.
Siehe was die Deutschen Bauern machen!!
GAHTS NO??
Wir sollten uns keine neuen, dummem Vorschriften auferlegen.