Wenn die Stickstoffauswaschung ein gewisses Mass überschreitet werden kleine und mittlere Tierhalter entschädigt, wenn sie ihre Produktion freiwillig verlagern.
Monika Gerlach
Landwirte in den Niederlanden dürfen mit bis zu 105 Mio. Euro (102 Mio. Franken) entschädigt werden, wenn sie ihre Tierhaltung aus Naturschutzgebieten verbannen. Entsprechende Beihilfen der niederländischen Regierung hat die Europäische Kommission Ende Juli über die EU-Beihilferegeln genehmigt. Kompensiert wird dabei eine freiwillige Verlagerung an einen anderen Standort in den Niederlanden oder in einem der anderen EU-Mitgliedsländer.
Tomaten- und Knoblaucherzeuger in Rumänien erhalten derweil 54,4 Mio. Euro (51 Mio. Franken) zur Abfederung der Folgen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.
Beitrag für freiwillige Verlagerung
Ziel ist die Verringerung der durch landwirtschaftliche Tätigkeiten verursachten Stickstoffeinträge in überlasteten Natura-2000-Gebieten. Berücksichtigt werden sollen die Schutzziele und Anforderungen der EU-Habitat-Richtlinie. Die Regelung soll bis Juli 2029 laufen. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Tierhalter des Landes, die ihre Produktion freiwillig verlagern. Voraussetzung ist, dass die Stickstoffauswaschung auf den Standorten ein gewisses Mass überschreitet.
Die Beihilfen werden in Form von Direktzuschüssen gewährt und decken bis zu 100% der zuschussfähigen Kosten ab. Als Beispiele werden Kosten der Bewertung der Durchführbarkeit der Verlagerung sowie die Aufwendungen für den Abbau, die Beseitigung, den Wiederaufbau oder die Übernahme anderer, bestehender Anlagen genannt. Enthalten sein sollen auch die Ausgaben für den Rückbau des verlassenen Standorts in einen ökologisch zufriedenstellenden Zustand.
Rumäniens Bauern erhalten Beihilfe
Unterdessen hat die Brüsseler Administration der Aufstockung einer rumänischen Beihilferegelung an Tomaten- und Knoblaucherzeuger um 54,4 Mio. Euro (51 Mio. Franken) zugestimmt. Das Programm wurde als Reaktion auf den Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine aufgelegt.
Die ursprüngliche Regelung wurde im Februar 2024 genehmigt, um negative wirtschaftliche Folgen zu kompensieren. Ausgezahlt werden dürfen die Gelder über Direktzuschüsse. Die Ma ss nahme steht Erzeugern von Tomaten in Gewächshäusern und Erzeugern von Knoblauch offen .
Lesen Sie zu diesem Thema auch den Artikel «Güllekrise in den Niederlanden».