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PFAS: Bauernbetriebe sollen entschädigt werden

Landwirtschaftsbetriebe, deren Produkte zu hohe PFAS-Werte aufweisen, sollen unterstützt werden. Das verlangt die zuständige Kommission des Ständerates mit einer Motion. Bei der Festlegung von PFAS-Grenzwerten will die Kommission die Vollzugstauglichkeit und wirtschaftliche Folgen berücksichtigt haben.

blu/sda |

PFAS sind schwer abbaubare Chemikalien, die über Jahrzehnte industriell genutzt wurden, zum Beispiel in wasserabweisenden Regenjacken, teflonbeschichteten Bratpfannen oder in Löschschaum.

Geschädigten rasch helfen

Eine entsprechende Motion «PFAS-Grenzwerte unter Berücksichtigung der Auswirkungen, insbesondere für die Landwirtschaft oder die Wasserversorger sachgerecht festlegen und Massnahmen zur Unterstützung der Landwirtschaft einleiten» reichte die Kommission für Umwelt, Energie und Raumplanung des Ständerats (Urek-S) mit 10 zu 3 Stimmen ein, wie die Parlamentsdienste am Dienstag mitteilten. Sie will das Thema in mehrfacher Hinsicht angehen.

Zunächst soll Geschädigten rasch und gezielt geholfen werden. «Da derzeit nicht ausgeschlossen werden kann, dass gewisse Betriebe langfristig die landwirtschaftliche Produktion auf besonders belasteten Standorten nicht werden fortführen können, soll auch geprüft werden, wie der Ausstieg aus der landwirtschaftlichen Produktion für diese Betriebe begleitet werden könnte», schreibt die Kommission in der Motion.

Was sind PFAS?

Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS) sind eine Gruppe von schwer abbaubaren Chemikalien, die in verschiedenen industriellen Prozessen und Produkten, wie Textilien, elektronischen Geräten, Papierbeschichtungen, Farben, Feuerlöschschäumen und Skiwachsen eingesetzt werden. Die Stoffgruppe umfasst mehr als 5’000 verschiedene Verbindungen. Drei bekannte Einzelstoffe, die Perfluoroctansulfonsäure (PFOS), die Perfluoroctansäure (PFOA) und die Perfluorhexansulfonsäure (PFHxS) sind in der Schweiz und der EU mittlerweile weitgehend verboten.

Aufgrund ihrer Stabilität können sie aber in der Umwelt weiterhin nachgewiesen werden. PFAS können z.B. aus belasteten Standorten ins Grundwasser eingetragen werden. Ein weiterer Eintragsweg ist die Infiltration von Oberflächenwasser ins Grundwasser. Ins Oberflächenwasser wiederum gelangen die PFAS über gereinigtes Abwasser oder von belasteten Standorten. Aus belastetem Boden oder belastetem Tränkewasser für Tiere können PFAS auch in die Nahrungskette übergehen. Nach heutigem Kenntnisstand sind insbesondere Fleisch, Milch, Eier und Fische betroffen  . Quelle: Interkantonales Labor

Finanzielle Folgen beachten

Weiter sollen zusammen mit Betroffenen, mit Fachleuten und zusammen mit den Kantonen Lösungen gefunden werden für den Umgang mit standortspezifischen PFAS-Belastungen.

Doch auch bei den Grenzwerten will die Kommission ansetzen: Werden Grenzwerte definiert, namentlich für die Landwirtschaft oder die Trinkwasserversorgung, sollen nicht nur Risiken für Umwelt und Gesundheit beachtet werden. Auch die Vollzugstauglichkeit sowie wirtschaftliche Folgen sollen berücksichtigt werden.

Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Auch sie findet zwar, dass dringend gehandelt werden muss. Weil aber noch viele Fragen offen sind, ist sie dagegen, den Spielraum für das Festlegen von Grenzwerten von Vorneherein einzuschränken. 

Mit der Motion wird der Bundesrat beauftragt:

  • beim Festlegen der PFAS-Grenzwerte neben den Gesundheits- und Umweltrisiken auch die bestehenden Grundbelastungen, die Vollzugstauglichkeit, die Kohärenz zu anderen Grenzwerten und die wirtschaftlichen Folgen zu berücksichtigen, insbesondere die Auswirkung auf die betroffenen Landwirtschaftsbetriebe oder Wasserversorgungen.
  • in der Verordnung des EDI über die Höchstgehalte für Kontaminanten (Kontaminantenverordnung, VHK) angemessene Übergangsfristen und Bedingungen für das Erreichen der Höchstgehalte in tierischen Lebensmitteln vorzusehen. Die Angemessenheit der Übergangsfristen und Bedingungen richtet sich nach der Wirksamkeit der von den Kantonen unter Berücksichtigung der Forschungsergebnisse eingeleiteten Senkungs- und Sanierungsmassnahmen.
  • im Zusammenhang mit der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) die Trinkwasserrichtlinie der EU nicht zu übernehmen und eigenständige Regelungen vorzusehen, welche die landwirtschaftliche Produktion unter Berücksichtigung der Höchstgehalte für die Endprodukte sicherstellen.
  • in Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Forschungseinrichtungen Massnahmen zur Unterstützung der betroffenen Landwirtschaftsbetriebe zu prüfen.

Betriebe in St. Gallen gesperrt

Hintergrund der Motion ist, dass 2024 im Kanton St. Gallen zahlreiche mit PFAS belastete Flächen entdeckt wurden. «Hotspots» wurden in den Gemeinden Mörschwil, Eggersriet, Untereggen, Goldach, Altenrhein und St. Margrethen ausgemacht. Im Fleisch von Kühen und Rindern wie auch im Boden oder im Quellwasser wurden erhöhte oder zu hohe Werte gemessen. Auch Milchproben wiesen erhöhte Werte auf.

Als erste Massnahme wurde in einigen Landwirtschaftsbetrieben der Verkauf von Fleisch gestoppt. Als Grund für die Belastung der Böden wird das Austragen von mit den Chemikalien belastetem Klärschlamm aus Abwasserreinigungsanlagen vermutet. Mit einem Sonderkredit in der Höhe von 5 Millionen Franken unterstützt der Kanton die betroffenen Bauernfamilien finanziell. 

Seit 2024 existieren für bestimmte Lebensmittel in Bezug auf die PFAS-Belastung Vorgaben. Jedoch gibt es nicht für alle Lebensmittel solche Höchstwerte. Für Milch existieren bisher noch keine. Die Höchstwerte der PFAS sind hier ersichtlich.

Kommentare (1)

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  • Victor Brunner | 05.04.2025
    Wann entschädigen Bauernbetriebe für verunreinigtes Trinkwasser?
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